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ACTA: Entwurf geleaked

Das Anti-Counterfreit Trade Agreement (ACTA) ist wohl eines der geheimsten Verhandlungsthemen, die gegenwärtig auf der Tagesordnung stehen. Nun ist ein Entwurf des Vertrages mit Diskussionsinhalten geleaked.

Dass der Entwurf aus gutem Grund so heißt, dürfte klar sein. Er stellt nicht die endgültige Fassung dar, was insbesondere durch die zahlreichen Kommentare unterstrichen wird, welche seitens der Verhandlungspartner eingeworfen werden.

Wäre der Sachverhalt nicht so ernst, könnte man über einige der Einwürfe fast lachen. Es scheint nämlich so, als seien sich die Teilnehmer der Verhandlungen nicht wirklich so einig, wie man dies gerne präsentiert. Aus dem geleakten Dokument ist ersichtlich, dass in regelmäßigen Abständen "Löschaufforderungen" von bestimmten Seiten ergehen, wenn nicht die Kommentare zu einem Paragraphen länger sind als dieser selbst.

Der geleakte Entwurf bezieht sich bedauerlicherweise primär auf physische Raubkopien und Markenrechtsverletzungen. Der Abschnitt bezüglich Rechtsverletzungen im Internet fehlt bislang, jedoch ist dieser für eine grobe Vorstellung, was die Bürger der verhandelnden Nationen erwartet, auch nicht notwendig.

Während anfänglich Details über das Protokoll besprochen werden, gelangt man relativ rasch an den Kern der Sache. So soll eine engere Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Rechteinhabern umgesetzt werden. Entsprechend den Inhalten des Dokumentes ist dies so vorgesehen, dass sich die staatlichen Organe auf Informationen seitens der Rechteinhaber verlassen und von diesen auch solche anfordern können, falls notwendig. Eine eigenständige Ermittlung ist zwar erwünscht, wenn die Rechteinhaber jedoch ausreichendes Material liefern, so wird anhand diesem eingegriffen. Dass die Rechteinhaber ein bewusstes Interesse an der Unterbindung von Markenfälschungen und Raubkopien haben, sollte kein Geheimnis sein. Scheinbar gewährt man einer solchen voreingenommen Partei damit jedoch uneingeschränktes Vertrauen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich für die Rechteinhaber ausspricht, wird auf der vierten Seite festgehalten. Dort heißt es, dass die Rechteinhaber nicht für die administrativen Kosten aufkommen soll, die durch einen Antrag auf Unterbindung entstehen. Dieser Antrag kann seitens der Rechteinhaber eingereicht werden, wenn diese die Behörden gezielt auf die rechtsverletzenden Taten hinweisen wollen. In einem akzeptablen Zeitraum sollen die Behörden die Rechteinhaber darüber informieren, ob der Antrag umgesetzt wird und falls dem so ist, wie lange man dies wahrnehmen wird.

Im Folgenden wird dann darauf hingewiesen, dass alle Vertragspartner Maßnahmen zur Verfügung stellen müssen, die es den Rechteinhabern ermöglichen, auf Anfrage die Behörden dazu zu veranlassen, die Verbreitung von illegal reproduzierten Gütern zu unterbinden. Im weiteren Verlauf wird verdeutlicht, dass die Behörden auch aus eigener Initiative heraus dies umsetzen sollen. Besonders interessant ist jedoch der Vermerk, dass bereits bei einem Verdacht so vorgegangen werden soll.

Um sicherzustellen, ob es sich schlussendlich wirklich um eine Rechtsverletzung handelt, haben die Behörden alle Materialien sicherzustellen. Bis zu diesem Punkt denkt man womöglich noch, alles ist gut. Was darauf folgt, lässt jedoch erneut aufhorchen. So haben die Behörden nach der Sicherstellung der Materialien die Rechteinhaber über folgende Details (!) zu informieren: Name und Adresse des Importeurs, Exporteurs, Verkäufers sowie eine Beschreibung der Güter, deren Menge sowie - falls möglich - das Herstellungsland sowie den Namen und die Adresse des Erzeugers.

Um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Nationen zu ermöglichen, soll ein Kontrollgremium in jedem Land entstehen, welches sich um die Belange des ACTA-Vertrages kümmert. Dabei soll das Gremium die Umsetzung der ACTA-Richtlinien überwachen und kontrollieren.

Das zweite Kapitel, Sektion 1, handelt von der zivilrechtlichen Durchführung der Vereinbarung. Hier wird darauf hingewiesen, dass das zivilrechtliche Verfahren nicht notwendigerweise kompliziert oder kostenintensiv gestaltet werden soll und keine untragbaren Wartezeiten mit sich bringen darf. Besonders interessant gestaltet sich noch ein finales Element dieses Diskussions-Entwurfes. So soll der entstandene Schaden durch die Rechtsverletzung auch geschätzt werden dürfen, falls keine exakten Werte ermittelt werden dürfen. (Firebird77)

News Redaktion am Sonntag, 12.04.2009 13:43 Uhr

tagsTags: kosten diskussion entwurf strafe gut geleaked schaden acta wikileaks

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Schattenspieler am 15.04.2009 15:02:45

    Ist einfacher für jeden erdenklichen Fall eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wenn die bisherigen nicht ausreichend erscheinen. Und vorallem billiger als tatsächlich für die Durchsetzung bestehenden Rechts zu srogen bzw. ja sorgen zu lassen. Überwachungskameras sind auch günstiger als Polizi ...

  • Sempralon am 14.04.2009 07:04:36

    Ich habe den Entwurf nicht gelesen, deswegen wage ich mal einen Schuss ins "Blaue": "So soll eine engere Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Rechteinhabern umgesetzt werden." ... jupp, auf jeden Fall, denn Denunziation ist und bleibt eine wunderbare Sache ! ... und wenn der Staat mal ...

  • Bewa am 13.04.2009 17:34:27

    Bei Luxusartikeln wie Handtaschen und Uhren würd ich dir Recht geben. Aber wie siehts aus mit Medikamenten? Oder Autoersatzteilen wie z.B. Bremsbelägen? oder, wie jetzt aktuell, gefälschter Alkohol in der Türkei? Diese Verbrecher nehmen den Tod von Menschen in Kauf. So etwas geh ...

  • Frusty64 am 12.04.2009 19:31:13

    Schaden der durch die Markenpiraterie entsteht, ist € 0,-. Weil zum höheren Preis der Markenhersteller würde es ja keiner kaufen, der ein Plagiat ersteht. Bei Luxusartikeln wie Handtaschen und Uhren würd ich dir Recht geben. Aber wie siehts aus mit Medikamenten? Oder Autoersatzt ...

  • Bewa am 12.04.2009 19:25:10

    Wie lange krigt man für Politikerbestechung??? Die erkauften Gefälligkeiten gelten bis zum nächsten Wahlkampf. Dann kann man neu verhandeln. ...

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