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ASCAP: Lizenzgebühren auch für Klingeltöne

Die American Society of Composers, Authors, and Publishers (ASCAP) sorgt gegenwärtig für Wirbel, nachdem man vom Mobilfunkanbieter Verizon verlangt, Lizenzgebühren für Klingeltöne zu bezahlen.

Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführt, muss Lizenzgebühren hierfür zahlen. Alles andere wäre rechtlich mehr als bedenklich. Der Begriff "Öffentliche Aufführung" ist dabei in den Augen der meisten Menschen sehr eng gefasst. Es setzt ein gewisses Bewusstsein voraus, andere Menschen mit der Musik unterhalten zu wollen. Dass dieses Bewusstsein aber keinesfalls die einzige "Hürde" ist, mit der man auf eine öffentliche Aufführung schließen kann, beweist die American Society of Composers, Authors, and Publishers aktuell sehr deutlich.

Man befindet sich gegenwärtig in einer Auseinandersetzung mit Verizon. Der Provider bietet neben DSL-Anschlüssen auch Mobilfunk-Tarife an. Über die Homepage des Betreibers können die Kunden aber auch Klingeltöne kaufen. Vom Verkauf dieser Werke führt Verizon bereits Lizenzgebühren an die Labels ab. ASCAP will sich damit aber nicht zufriedengeben und hat Verizon nun bedrängt, auch Lizenzen für die "öffentliche Aufführung" zu leisten. Man wird sich jetzt fragen: Welche öffentliche Aufführung? Der Gedanke dahinter ist etwas merkwürdig. Nach Ansicht des Verbandes stellt jedes "Klingeln" des Mobiltelefons eine öffentliche Aufführung dar, wenn dabei ein urheberrechtlich geschützter Track läuft. Es ist ja nicht so, als ob die Mobiltelefonbesitzer nicht schon für den Track bezahlt hätten. Auch das Klingeln ihres Handys soll nun monetarisiert werden. Paradoxerweise scheint es so, als ob man mit dieser Logik tatsächlich punkten könnte. Verizon hat bereits fünf Millionen US-Dollar an ASCAP als Lizenzgebühren bezahlt. Es scheint also fast so, als ob man glaubt, ein eventueller Rechtsstreit darum könnte nicht gewonnen werden.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat nun ebenfalls von diesem Ereignis gehört - und klagt. Man will Rechtssicherheit schaffen und festhalten, wieso Mobilfunkbetreiber für den Verkauf von Klingeltönen Lizenzgebühren zahlen, und für das "Klingeln" selbst gleich noch einmal. Nach Ansicht von ASCAP stellt jedes Klingeln eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn es in der Öffentlichkeit geschieht. Die Handynutzer möchte man aber nicht dafür belangen, sondern die Netzprovider.

Firebird77 von gulli meint: Geht's noch? Man hat ja Verständnis für viele "Lizenzierungen". Aber diese ist einfach völlig unsinnig. Sollen die Handynutzer ihre Mobiltelefone zukünftig "wegsperren"? Ist Musik zu einem "Geheimnis" geworden, dass nur noch diejenigen hören dürfen, die auch dafür bezahlen? Es ist ja nicht so, als würden alle Handynutzer ihre Geräte als mobile Jukebox missbrauchen, um eine Party mit 100 Leuten in Schwung zu bringen.

(via afterdawn, thx!)

(Bild via afterdawn, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 27.09.2009 17:31 Uhr

tagsTags: ascap öffentliche aufführung verizon lizenzgebühren american society of composers authors and publishers autor klingelton

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22 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • LunaTuna am 28.09.2009 22:27:46

    Die Gesellschaft internationaler Erzeuger-Rechteverwerter (GiER) gibt demnächst bekannt, dass jeder der ein urheberrechtlich geschütztes Werk singt, summt oder auf andere Weise in der Öffentlichkeit vorträgt (pfeifen,gurgeln) abgemahnt und mit einer Unterlassungsklage belangt wird. ...

  • scorpion19890 am 28.09.2009 17:59:14

    wie hier schin einge erwähnt haben wer bitte kauft heute überhaupt noch die klingeltöne bei jamba etc steckt doch eh immer so ein sau blödes abo dahinter. aber wenn die anfangen dafür geld zu nehmen wenn ich mukke aufm handy hab gibts wieder Standartklingeltöne :D da dürfte ja nichts passiere ...

  • LexSpecialis am 28.09.2009 15:42:31

    Also ich weiß ja nicht, eine "Öffentliche Aufführung" sollte doch eigentlich dem Zweck dienen eine mehr oder weniger breite Masse unterhalten zu wollen. Das Gewicht liegt meines Erachtens hier bei "unterhalten" und "wollen". So mag es vielleicht bei einigen degenerierten Kiddies im ÖPNV der Fal ...

  • rentenklau am 28.09.2009 06:56:27

    Find ich gut die Idee. Und mir bitte noch Schmerzengeld überweisen, wenn ich mir manche pseudowitzigen und geschmacksverfehlenden Scheisstöne unfreiwillig anhören muss. ...

  • musicjunkie am 28.09.2009 00:27:51

    Ich weiss ja nicht was mit euch abgeht, aber dass die Hersteller dieser Musik kein Geld von dem Geld abbekommen dass so Saftläden wie Jamba oder Verizon für die Klingeltöne verlangen kann ich nun wirklich nicht als gerecht einstufen. Findet ihr das wirklich korrekt dass die dami ...

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