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Zeitungszeugen: Beschlagnahmung rechtswidrig

Das Projekt Zeitungszeugen, bei dem Zeitungen aus der Nazizeit nachgedruckt und zusammen mit Kommentaren von Historikern veröffentlicht werden, erzielte einen weiteren juristischen Sieg.

Exemplare der zweiten Zeitungszeugen-Ausgabe, die unter anderem einen Nachdruck des Völkischen Beobachter und eines NS-Propaganda-Plakates "Der Reichstag in Flammen" enthält, wurden im Rahmen des Rechtsstreits zwischen dem Projekt und dem Freistaat Bayern, das den Zeitungszeugen-Machern Urheberrechtsverletzungen vorwarf, beschlagnahmt. Diese Beschlagnahmung erklärte das Landgericht München I nun für rechtswidrig - die beschlagnahmten Zeitungen müssen den Projektverantwortlichen wieder ausgehändigt werden. Anschließend dürfen sie auch verkauft werden.

Der Freistaat Bayern hatte Bedenken geäußert, dass das Projekt Zeitungszeugen Menschen zum Nationalsozialismus verführen könnte, da das Originalmaterial in unveränderter Form zugänglich gemacht wird, oder dass dieses Material Neonazis als Propagandamaterial dienen könnte. Auch wurde die Befürchtung geäußert, die Gefühle der Opfer zu verletzen. Diese Argumentation erwies sich jedoch gegenüber der Erklärung der Projektverantwortlichen, man wolle durch das Ermöglichen einer umfassenden Information über das Thema gerade die kritische Betrachtung der damaligen Geschehnisse und Ideologien fördern, als wenig tragfähig. Daher griff man zu anderen Mitteln und warf dem Projekt vor, mit seinen Nachdrucken Urheberrechte zu verletzen, womit man vor Gericht aber ebenfalls scheiterte.

In ihrem Urteil bezüglich der Beschlagnahmungen erklärten die Richter, dass es "derzeit keinen Anlass gebe, von strafbarem Verhalten auszugehen. Das Magazin trete nicht als Sprachrohr von Nazis auf, sondern verfolge das Ziel, die Presse im Nationalsozialismus möglichst realistisch darzustellen und ein authentisches Bild der Zeit zu zeichnen. Dass dabei auch verbotene Symbole wie Hakenkreuze nachgedruckt würden, ergebe sich aus dem Publikationskonzept." (Annika Kremer)

(via Süddeutsche Zeitung, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 21.04.2009 23:47 Uhr

Tags: pressefreiheit geschichte nationalsozialismus zeitungszeuge urheberrecht

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 23.04.2009 15:42:16

    @ Andreas37: Nur als Printausgabe. Hier kannst du dir immerhin die Titelseiten der einzelnen Ausgaben anschauen. ...

  • Andreas37 am 23.04.2009 15:15:16

    Gibts denn diese besagten Zeitungen auch als PDF-File oder nur als Papier Print-Ausgabe ? ...

  • fexbest am 23.04.2009 15:08:42

    Die Stundenpläne Seite ist auch nicht rechtsradikal. Ich hab auch nur einen Artikel über die Oder Neiße Linie gelesen und dort fordern sie im Prinzip, dass Deutschland alles wie vor dem ersten Weltkrieg gehört. Außerdem stellen sie Polen sehr stark als Kriegstreiber da. Inwieweit diese das wirklich ...

  • Throatslit am 23.04.2009 00:06:09

    das die seite eindeutig rechts angehaucht ist mag ich nicht bestreiten hier gilt im übrigen das gleiche wie bei zeitungszeugen, zwischen info und propaganda unterscheiden! ist ganz wichtig, hab die seite auch nur genannt weil es mitunter die einzigste im netz ist die "rechts" angehaucht ist, andere ...

  • fexbest am 22.04.2009 23:48:24

    @fellpuma: Hab mich jetzt ne knappe Stunde mit dem angegebenem Link beschäftigt. Die "Stundenpläne" sind ziemlich rechts geschrieben, da kann zwar vielleicht was dran sein, jedoch wird vieles überspitzt und auch nicht richtig begründet, zumindest in dem Artikel über die "Reichsgrenzen". Was mich au ...

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