Der neue Gesetzesentwurf sieht einige Änderungen gegenüber bisher geplanten Regelungen vor. So sollen Provider Zugriffe auf die "Stoppseiten" mitloggen dürfen und auch Seiten, die auf kinderpornographische Angebote lediglich verlinken, sollen gesperrt werden können (gulli:news berichtete). Kritiker sehen dies als weitere Verschärfung der problematischen Tendenzen dieser Maßnahme. In der Öffentlichkeit ebenso wie bei den beteiligten Politikern gab es aber auch positive Reaktionen zu dem neuen Gesetzesentwurf.
So begrüßte der IT-Branchenverband BITKOM die Entscheidung des Bundeskabinetts ausdrücklich."Zugangshürden sind eine wichtige Maßnahme gegen solche Verbrechen", sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, "Damit wird eine Kernforderung der Internet-Wirtschaft erfüllt. Das Ziel ist, eine juristisch klare Regelung für alle Provider zu schaffen." Favorisieren würde die BITKOM allerdings nicht, wie von der Bundesregierung vorgesehen, eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sondern ein komplett eigenständiges Gesetz. Davon erhofft man sich maximale Rechtssicherheit für die Provider. Außerdem würde so der Zusammenhang zwischen Netzsperren und dokumentiertem Kindesmissbrauch noch einmal deutlich: "Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen. Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangssperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen."
Zufrieden zeigten sich auch zahlreiche Politiker mit dem Erreichten. So sagte CSU-Innenexperte Stephan Mayer, er sei froh, dass Zugriffe auf gesperrte Seiten auch mitgeloggt und die dabei erhobenen Daten zur Strafverfolgung verwendet werden können. "Dazu muss die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit haben, die Identität solcher Internetnutzer aufzudecken. Dies hat die CSU gefordert. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung dies in ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt hat." Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bezeichnete den Beschluss als "wichtiges Signal", welchen die Entschlossenheit der Politik im Kampf gegen Kinderpornografie unterstreiche.
Wesentlich kritischer äußerte sich Schleswig-Holsteins Landesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert gegenüber dem IT-News-Portal Golem. Er kritisierte vor allem die Aufzeichnung und Verfolgung versuchter Zugriffe: "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft. Ich hoffe, dass der Bundestag dies nicht beschließen wird." Wie gravierend dieser Kritikpunkt ist, wird deutlich, wenn man beispielsweise an die Möglichkeit versteckter Links in Bildern oder insbesondere an Dienste wie das von Twitter verwendete tinyurl denkt, bei dem der Benutzer keinerlei Möglichkeit hat, zu sehen, was sich hinter dem Link verbirgt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, lange sehr skeptisch gegenüber dieser Form der Internetsperren, scheint ihre Meinung kürzlich geändert zu haben. Wie heise berichtet, räumte die Ministerin, die "zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte", zwar ein, dass "mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier "nur auf Basis eines Gesetzes" erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden."
Kritiker dagegen sehen den neuen Entwurf als noch weitergehenden Eingriff in die Informations- und Pressefreiheit im Internet. Insbesondere durch die Sperrung auch von Seiten, die auf derartige Angebote lediglich verweisen, würde eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik erschwert oder gar unmöglich gemacht. Dies begründet man beispielsweise mit der Verlinkung der Sperrlisten auf der Whistleblower-Seite Wikileaks. Diese dient dem Nachweis, dass teilweise irrtümlich oder missbräuchlich gesperrt wird, könnte aber nach dem neuen Gesetz unter Umständen eine Sperrung rechtfertigen. Eine irrtümliche oder missbräuchliche Sperrung oder eine inflationäre Anwendung der Sperren befürchtet auch der Chaos Computer Club, der seit Monaten immer wieder die Schaffung einer "Zensurinfrastruktur" kritisiert.
Zudem werfen Gegner der Internetsperren deutschen Behörden vor, nicht konsequent genug beim Abschalten einschlägiger Seiten und bei der Strafverfolgung derer, die den Missbrauch begehen und dokumentieren, zu sein. Diese Problematik werde durch die Einführung der Sperren noch verschärft, da diese das Wegsehen förderten und Ressourcen beanspruchten, die besser für "Notice and Takedown" aufgewendet würden. "Wir sind für die effiziente Bekämpfung von Straftaten nach Paragraf 184 b. Dazu gehört aber, dass man die Inhalte aus dem Internet entfernt und die Inhaber der Server bestraft. Und über die Inhaber kommt man vielleicht auch an Leute, die so etwas herstellen und kann so verhindern, dass weitere Kinder missbraucht werden. Der Missbrauch muss unterbunden werden. Das aber geschieht nicht dadurch, dass die Bundesregierung ihren Bürgern Scheuklappen aufsetzt," sagte etwa Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis) bereits im Vorfeld der heutigen Verhandlungen in einem Interview und erklärte weiter: "Die Diskussion, wie sie gerade läuft, ist nicht hilfreich. Die ist schlimm für die Opfer, ihnen wird damit noch ein zweites Mal wehgetan. Ich fühle mich wieder zum Opfer gemacht. Ich fühle mich in der Debatte für ein politisches Ziel missbraucht. Denn die Regierung will nur die Verbreitung der "Dokumentation des Missbrauchs" einschränken, nicht den Missbrauch selbst."
Das Gesetz muss nun noch durch den Bundestag. Nach seiner Verabschiedung soll es zunächst zwei Jahre in Kraft bleiben. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte nach Angaben der Website heise Security außerdem, "dass die Diskussion um Entwicklung der "freiwilligen" Vereinbarungen zu einem Umdenkensprozess in der Wirtschaft geführt habe. So seien nun auch Versatel und United Internet nebst 1&1 bereit, "die Verträge so, wie sie vorliegen, zu unterzeichnen". Es werde daher bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen keine Übergangsfristen geben." Die Sperren sollen zunächst wahrscheinlich per DNS-Sperre umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf allerdings lässt auch andere Methoden offen. Dort heißt es: "Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden." (Annika Kremer)
News Redaktion am Mittwoch, 22.04.2009 15:55 Uhr
Das Internet sollte von solch gefälschten Stopp-Schildern geflutet werden. Webmaster könnten ihre Eingangsportale in dieser Form gestalten und somit Verunsicherung streuen, besonders bei jenen, die ständig selbstgerecht nach Zensur und Kontrolle schreien. Der arglose Surfer soll s ...
27 Sekunden... Microsoft fördert sowas also! OS-Zensur! ...
Habe ich mir schon gedacht, so schnell kann unsere tolle Regierung nicht sein. Die wirkliche "Sperre" wird aber nicht so zu umgehen sein (schliessen-button :D) oder? Keine Sorge, Microsoft stellt sich mit einem ultrageheimen ...
Habe ich mir schon gedacht, so schnell kann unsere tolle Regierung nicht sein. Die wirkliche "Sperre" wird aber nicht so zu umgehen sein (schliessen-button :D) oder? ...
Momentan gibt es einige Protestaktionen, die mit sowas arbeiten, um das Thema ins Bewusstsein zu rufen. "The real thing" wird wohl noch etwa sechs Monate dauern. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.