
Verfassungsbeschwerde erheben der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, der psychologische Psychotherapeut Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Diese werden von einem namhaften Team von Anwälten vertreten: Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen), Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz werden die anwaltliche Vertretung übernehmen.
Für die Verfassungswidrigkeit des BKA-Gesetzes finden die Beschwerdeführer in ihrer über 50 Seiten dicken Beschwerdeschrift gleich eine Reihe von Gründen: Das Gesetz erlaube dem Bundeskriminalamt verfassungswidrige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, in die Pressefreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und in das vom höchsten Gericht soeben erst entwickelte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", vom Chaos Computer Club auch als "Grundrecht auf digitale Intimsphäre" bezeichnet. In der Beschwerdeschrift werfen die Kläger der Bundesregierung gar einen "sorglosen Umgang mit der Menschenwürde" vor. Zudem wird die bedenkliche Vermischung von polizeilichen und Geheimdienst-Aufgaben kritisiert, da diese der rechtsstaatlichen Aufteilung von Kompetenzen zuwiderläuft.
Unterstützt wird die Verfassungsbeschwerde auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der insbesondere die Auswirkungen des BKA-Gesetzes auf die Pressefreiheit kritisiert. "Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen," erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken, der sich zuversichtlich gibt, dass die Verfassungsbeschwerde zum Erfolg und somit zu einer Einschränkung der neuen Befugnisse des BKA führen wird. (Annika Kremer)
(via futurezone, Süddeutsche Zeitung, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 23.04.2009 20:35 Uhr
auf einer einen Seite positiv, dass sich Widerstand formiert, auf der anderen Seite mehr als bedenklich, dass verfassungsfeindliche Gesetze überhaupt verabschiedet werden. Schade, dass solches Politpack derzeit von keiner Seite was zu befürchten hat. Sehe ich auch so! Was si ...
Endlich mal ne ordentliche Klage und nicht nur so nen paar verlaufene Selbsthilfegruppen. ...
auf einer einen Seite positiv, dass sich Widerstand formiert, auf der anderen Seite mehr als bedenklich, dass verfassungsfeindliche Gesetze überhaupt verabschiedet werden. Schade, dass solches Politpack derzeit von keiner Seite was zu befürchten hat. ...
:D Alles, was ich gelesen habe, sind irgenwelche Namen :D ...
Gut das es noch Menschen gibt die sich für die Freiheit einsetzen, vorallem zeigen sie "Rückgrad", denn die Masse des Volkes hat schon keines mehr! Gruß ghostuser ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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