Nachdem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zunächst auf eine rein vertragliche Basis für die staatliche Internetzensur setzte, hat die Bundesregierung am Mittwoch doch noch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Internetprovider zwingen soll, Webadressen einer vom BKA geführten schwarzen Liste zu sperren. Während Bürgerrechtler kritisieren, dass Internetsperren das Problem des Kindesmissbrauchs nicht bekämpfen und möglicherweise gar verstärken, sehen Juristen weitere Schwachstellen im Gesetzentwurf. So schreibt der Strafrechtler und Kriminologe Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im beck-blog, dass der Gesetzentwurf keine Angaben dazu macht, wer genau die Sperrliste führt. "Probematisch ist dennoch, dass mit diesem geplanten Gesetz dem BKA, also nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle ermöglicht werden soll, die Seiten auszuwählen, die dann von den Providern durch Umleitung auf ein Stopp-Schild gesperrt werden sollen. Irgendeine Bestimmung darüber, wer mit welcher Ausbildung und nach welchen Kriterien beim BKA bestimmen soll, welche Seiten auf die Sperrliste gehören, ist im Entwurf nicht enthalten", so der Jurist. Da auch beabsichtigt sei, Seiten zu sperren, die auf Kinderpornografie verlinken, sei unklar, "ob etwa wikileaks betroffen wäre, wenn dieser Anbieter etwa aus politischen Gründen auf eine Sperrliste verlinkt, um zu zeigen, dass diese tatsächlich nur wenige Webseiten mit Kinderpornographie enthält." So könne dem BKA ermöglicht werden, "Kritik an seiner Tätigkeit zu unterbinden".
Von einer anderen Sichtweise aus argumentiert dagegen der Jurist und Telemedicus-Blogger Simon Möller. Er kritisiert, dass das Gesetz insgesamt nur "sehr laxe Vorgaben" macht. Der aktuelle Gesetzentwurf schreibe den Providern vor, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" zu ergreifen, definiert allerdings nicht, was "geeignet" und "zumutbar" konkret bedeutet. "Nach der Wesentlichkeitstheorie ist der Gesetzgeber nämlich verpflichtet, alle für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden. Dabei muss es umso genauer regeln, desto intensiver Grundrechte betroffen sind", kommentiert der Jurist die technisch offene Vorschrift. Speziell bei Internetsperren wird laut Telemedicus allerdings gleich in vier Grundrechte eingegriffen: Das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit des Providers. Dies spreche dafür, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, klare Regeln zu setzen.
Ein weiterer Kritikpunkt des Bloggers ist, dass es für die Betreiber von Internetseiten kein effektives Schutzverfahren gibt. "Wieso sind diese starken Eingriffe nicht durch ein bürokratisches Verfahren abgesichert? Hier stellt sich die Frage nach der Verfahrensgarantie der Grundrechte." Die "einzig denkbare Überprüfung" sei eine Klage durch einen betroffenen Seitenbetreiber. "Dies dürfte allerdings in der Praxis wenig bis gar nicht vorkommen - betroffene Anbieter dürften das Stigma, mit Kinderpornographie in Verbindung gebracht zu werden, so sehr scheuen, dass sie auch in Fällen, in denen das BKA rechtswidrig sperren ließ, lieber nachgeben."
Möller sieht in dem Gesetzentwurf zusätzlich eine weitere Angriffsfläche. Das Telemediengesetz (TMG), das für die Sperrvorschrift geändert werden soll, ist eigentlich nicht für Vorschriften dieser Art gedacht, da das Telemediengesetz lediglich Regelungen zum Trägermedium macht. "Die Sperrung von Kinderporno-Seiten geschieht aber im Bereich der Telekommunikation - und diese ist an sich im TKG geregelt. Alternativ bietet sich an, die Gesetzesänderung entsprechend dem Tatbestand einzuordnen. Dieser knüpft an die Inhalte der gesperrten Webseiten an - entsprechend wäre also eine Regelung auf Inhaltsebene sinnvoll. Dies würde verlangen, die Regelung in einem Inhaltsgesetz (z.B. dem JMStV) oder in einem eigenen Gesetz zu verorten." Möller vermutet, dass sich dies daraus ergibt, dass die Bundesregierung ein Gesetz durchbringen will, das eigentlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, die für die Regulierung von Medieninhalten zuständig sind. Die Bundesregierung gibt jedoch an, mit dem Zensurgesetz die Wirtschaft, konkret die Internet Service Provider, zu regulieren. Diese Argumentation ist laut Möller jedoch "zumindest wacklig". (Malo)
(via Telemedicus & beck-blog, thx!)
Erneut vielen Dank an Björn für diese Grafik!
News Redaktion am Freitag, 24.04.2009 16:43 Uhr
Warum kommt niemand in den Knast wenn er das BvG ignoriert? ...
Warum "kippt" das BVG die Gesetze eigentlich nicht komplett, sondern schränkt sie nur ein? Warum gibt es keine Kontrolle über die Politiker, eine Instanz, vor der sie solchen Unfug rechtfertigen müssen? Warum halten immer noch so viele Leute die Augen geschlossen, wenn die Beweise doch glasklar auf ...
Is das eigentlich ne neue mode in der politik? Die verfassungskoformität von neuen gesetzen durch das verfassungsgericht klären zu lassen? Jo, läuft doch schon seit Jahren so. Meine 3-èr-These dazu: - entweder die sind zu dämlich... - denen ist die Verfassung völlig egal. ...
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Kann man nicht endlich Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen in den Knast schicken? Oder einfach nur Verfassungsfeinde?(Die Amis machen das doch auch:T :rolleyes: ) Aber was machen dann die X Kinder der FvdL? ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.