Blogger und Jurastudent Hans Jagnow ist Kunde bei der Deutschen Telekom - einem Provider, der kürzlich den Vertrag zu freiwilligen Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet unterzeichnete (gulli:news berichtete). Jagnow sieht, wie viele Internetnutzer, die neuen Sperren kritisch. Daher schrieb er einen Brief an die Deutsche Telekom, in dem er die Internetsperren als Eingriff in seine Grundrechte bezeichnete und sich (eine Fragestellung, die momentan viele Internetnutzer interessiert) nach einem Sonderkündigungsrecht erkundigte.
Die Mail fiel, wie Jagnow in seinem Blog ViaJura selbst zugibt, etwas undiplomatisch aus. Darin heißt es: "wie ich aus den Medien (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33930/0/Grosse-Provider-unterschreiben-Sperr-Vertrag) erfahren musste, wird Ihr Unternehmen am 17.04.09 einen Vertrag unterzeichnen, der dem Grundgesetz recht offenkundig zuwiderläuft, den egal ob Kinderpornografie, politische Ansichten oder sonstiges, als Bürger der EU und der BRD habe ich eine verfassungsmäßig zugesichertes Recht auf informelle Selbstbestimmung. Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden und neben diversen anderen Gruppierungen wie die NPD, die KPD, Al-Quaida usw. zu den Terroristen und Extremisten in der Gesellschaft zählen." Harter Tobak, den man bei der Telekom sicher nicht gerne gelesen hat. "Gerne würde ich von Ihnen hören, dass Sie den Vertrag nicht unterzeichnen. Sollten Sie dies dennoch tun, würde ich gerne wissen, ob ich Sonderkündigungsrecht habe. Denn Ihrer Leistung, mir u.a. einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, würden Sie dann nicht mehr im vollen Umfang nachkommen. Ich habe einen Zugang zum Internet bestellt, nicht einen begrenzten Zugang zum Internet," heißt es weiterhin.
Diese Mail führte bei der Telekom zu einem umfangreichen internen Mailwechsel - den man, sei es absichtlich oder aus Versehen, auch an die Antwortmail anhängte. Was der unzufriedene Kunde da lesen musste, dürfte seine Begeisterung für seinen DSL-Provider wohl noch weiter verringert haben. Besonders unfair und unprofessionell ist die Mail einer Mitarbeiterin, die sich bei einem Kollegen erkundigt: "hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung oder Weiterleitung." Darin sieht Jagnow berechtigterweise eine Vorverurteilung - er schreibt, dass er die Netzsperren ablehnt, weil sie seine Informationsfreiheit einschränken, und von der Telekom-Mitarbeiterin wird ihm indirekt unterstellt, ein Interesse an kinderpornographischem Material zu hegen. Als "Frechheit" bezeichnet der Blogger diese Behandlung.
Ein Sonderkündigungsrecht will die Telekom ihren Kunden übrigens nicht einräumen. (Annika Kremer)
(Bildquelle: zeitrafferin julia seeliger, danke!)
Update:
Jagnow hat mittlerweile einen neuen Artikel zum Thema veröffentlicht, in dem er seine Argumentation aus dem Brief kritisch hinterfragt und stichhaltigere Argumente gegen Netzsperren liefert. Zudem hat sich, wie er im Twitter mitteilte, die Deutsche Telekom mittlerweile für ihr Verhalten entschuldigt.
News Redaktion am Samstag, 25.04.2009 15:22 Uhr
Thread gelöscht durch MissRaten Ursprungsforum: gulli:news /* E: News war schon gelöscht, Thread aber noch vorhanden. Außerdem Beschwerde + Realdaten,... ...
Jetzt wird auch klar, warum sie nicht mit aller Härte gegen die Produzenten dieser Machwerke (siehe die lächerlichen Strafen) vorgehen sondern gegen die Konsumenten. Dazu erstmal nach §184b I StGB wird der verbreiter, hersteller etc. von kinderpornographischen Schriften mit e ...
Die Grundidee, dass dieser Vertrag gegen das Grundgesetzt verstößt ist finde ich nicht so einfach zu halten, da man finde ich sagen kann, dass der Vertrag dem Jugendschutz dient und dann hat sich das auch schon mit der "informelle Selbstbestimmung". Geht es hier wirklich um den ...
Die Grundidee, dass dieser Vertrag gegen das Grundgesetzt verstößt ist finde ich nicht so einfach zu halten, da man finde ich sagen kann, dass der Vertrag dem Jugendschutz dient und dann hat sich das auch schon mit der "informelle Selbstbestimmung". Und noch etwas zur Person: Ich grenieße das priv ...
Auch wenn es sich um ein Zitat handelt, muss man nicht jeden Fehler wiederholen, dann vergleicht lieber: Fehler sind Fett: wie ich aus den Medien (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33930/0/Grosse-Provider-unterschreiben-Sperr-Vertrag) erfahren musste, wird Ih ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.