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Joel Tenenbaum: Nesson will Webstream des Prozesses durchsetzen

Im Fall rund um Joel Tenenbaum, welcher auf rund eine Million US-Dollar Schadensersatz verklagt wird, entwickelt sich die Diskussion über die Zulassung eines Webstreams immer mehr zu einem Ping-Pong-Spiel.

Ursprünglich schien für Joel Tenenbaum, welcher von der Recording Industry Association of America (RIAA) verklagt wird, alles mehr als nur gut zu laufen. Das Blatt scheint sich jedoch immer mehr zu wenden, was letztendlich zu einer Schlammschlacht führen könnte.

Joel Tenenbaum wird beschuldigt, sieben (!) MP3s via KaZaA verbreitet zu haben, woraufhin ihn die RIAA auf einen Schadensersatz von 1.050.000 Millionen US-Dollar verklagte. Mithilfe des Rechtsprofessors Charles Nesson, welcher an der Harvard University of Law lehrt, sowie eines Teams seiner Studenten, versucht Tenenbaum sich gegen die vollends überzogene Forderung zu wehren. Um die juristische Maschinerie der RIAA etwas besser ins Rampenlicht zu bringen - wie es eigentlich auch deren stets gepredigtes Mantra ist - versuchte man, einen Live-Webstream des Verfahrens genehmigen zu lassen.

Ursprünglich hatte Richterin Nancy Gertner vom District Court einer Live-Webübertragung des Verfahrens zugestimmt. Es war unschwer zu erkennen, dass dies zum absoluten Missfallen der RIAA war, welche bereits bei der Antragsstellung seitens Professor Charles Nesson deutlich worden. Trotz der Erklärungen, man wolle den Konsumenten vom illegalen Filesharing abschrecken, wehrte man sich vehement gegen die Erlaubnis, dass das Verfahren über einen Webstream übertragen wird. Dies steht nach wie vor im krassen Gegensatz zu den Standpunkten der RIAA, wonach die Bevölkerung über die straf- sowie zivilrechtlichen Risiken von Urheberrechtsverletzungen insbesondere in Tauschbörsen aufgeklärt werden soll. Über einen Webstream hätte man einen unglaublich großen Personenkreis erreicht. Man wollte aber nicht, und setzte alles daran, damit der Erlass von Richterin Nancy Gertner aufgehoben wird. Fraglich ist nach wie vor wieso.

Das First District U.S. Court in Massachusetts hatte daraufhin zu entscheiden, ob Gertners Entscheidung korrekt war. Der dortige Vorsitzende Richter Lipez erteilte der Entscheidung von Gertner jedoch eine Absage und berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahre 1990, wonach Ton- und Bildübertragungen aus dem Gerichtsgebäude verboten seien. Glücklicherweise hatte auch er erkannt, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei und eine Übertragung per Webstream einen enormen Vorteil für die Gerichtsbarkeit bedeuten würde. Die Verfahren würden transparenter und auch für den einfachen Bürger leichter zu erfassen. Dies wiederum würde das Vertrauen der Bevölkerung, dass Verfahren fair und angemessenen abgehalten werden, erheblich stärken. Dies änderte jedoch nichts an der Entscheidung: Der Webstream war vorerst wieder gestorben. Insgesamt sah es für Professor Nessons Bemühungen somit eher düster aus, den ohne die Öffentlichkeit droht das Verfahren gegen Joel Tenenbaum eines von vielen zu werden - wenngleich mit einer beachtenswerten Forderung.

Professor Nesson konsultierte daraufhin die Richter des First District Courts, um von ihnen eine Gesamteinschätzung zu erhalten. Ein erneut unorthodoxer Weg, welcher vorerst jedoch wenig erfolgreich ist. Die Richter lehnten seinen Wunsch ab, so dass die von Richter Lipez getroffene Entscheidung nach wie vor fest im Raum steht. Dennoch fordert Nesson nun, dass die ursprüngliche Entscheidung von Richterin Nancy Gertner bis zum Ende der Anhörungen in Kraft bleibt, da darin auch die Grundrechte von Joel Tenenbaum zur Sprache kämen. Es sei nur rechtens, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, zu sehen und zu hören, wie es um ihre eigenen Grundrechte steht. "Die öffentliche Meinung ist mit absoluter Mehrheit für einen öffentlichen Webcast des Verfahrens, trotz verschiedener Ansichten zum Thema Filesharing", erklärte das Team von Professor Nesson. Dieser selbst verwies diesbezüglich auf die widersprüchliche Entscheidung des Gerichts, weshalb er eine Revision des Urteils fordert. Dies begründet er insbesondere damit, dass sich die Kommunikationstechnologie dramatisch verändert hat und einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben würde. Auch würden die neuen Technologien unglaubliche Kapazitäten und Möglichkeiten bieten, um der Öffentlichkeit Zugang zum System der Rechtsprechung zu geben. Die Gesetze sollen rasch überdacht werden, um eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen. Die rechtliche Vorgabe, auf welcher Richter Lipez seine Entscheidung fällen musste, stammte bedauerlicherweise aus dem Jahr 1990. Seit diesem Zeitpunkt hat die Technologie mehr als nur kleine Sprünge vollbracht. (Firebird77)

(via zdnet, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 26.04.2009 15:34 Uhr

tagsTags: musik filesharing p2p illegal joel tenenbaum recording industry association of america riaa kazaa webstream charles nesson verfahren

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • palettix am 27.04.2009 11:18:51

    Schadensersatz von 1.050.000 Millionen Also 1.050.000.000.000 Dollar? Also etwas mehr als eine Billion Dollar für 7 Songs ;) Falls nicht, bitte korrigieren. Gruß p. ...

  • Annyn am 26.04.2009 19:10:51

    Ich denke sie haben den Gerichtsprozess an sich zu verbergen, da man durch ihn die "Taktiken" von den Filesharing-Prozessen erkennen, und eine eigene Taktik dagegen entwickeln könnte... Vielleicht auch nicht, aber jedenfalls haben die Kläger was zu verbergen, was auch immer das ist. ...

  • KidZler am 26.04.2009 17:25:13

    Drücke ihn alle daumen das sie es schafen .... Die Contentmafia hatt doch nix zu verbergen.. von daher dürften sie doch bloss zustimmen ... ist ja alles rechtens was die machen ... ergo sollten sie doch drauf bedacht sein das es soviele menschen sehen wie nur geht ... Mir scheint aber nicht so ...

  • gullinews am 26.04.2009 15:18:35

    Im Fall rund um Joel Tenenbaum, welcher auf rund eine Million US-Dollar Schadensersatz verklagt wird, entwickelt sich die Diskussion über die Zulassung eines Webstreams immer mehr zu einem Ping-Pong-Spiel. Ursprünglich schien für Joel Tenenbaum, welcher von der Recording Industry Associat ...

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