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Bundesrat winkt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch

Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde am Vormittag des heutigen Freitag vom deutschen Bundesrat abgesegnet. Gegner halten das Gesetz nach wie vor in Teilen für verfassungswidrig und kündigten bereits an, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Der neue Gesetzesentwurf stand und steht massiv in der Kritik, weil er eine einfache Identifizierung von Internetnutzern - in besonderen Fällen auch die Abfrage von PINs und Passwörtern - ermöglicht. Die Identifizierung von Nutzern, von denen lediglich die IP-Adresse bekannt ist, soll dabei schon bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein und ist nicht an einen Richtervorbehalt geknüpft. Telekommunikations-Dienstleister sollen zur Einrichtung von Schnittstellen für die einfachere Abfrage dieser Daten verpflichtet werden.

Nachdem der Gesetzesentwurf im März vom Bundestag beschlossen worden war (gulli:News berichtete) setzten viele Oppositionspolitiker und Aktivisten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Durch politischen Druck, Gespräche mit Abgeordneten und bundesweite Proteste versuchten sie, eine Ablehnung des Entwurfs in der Länderkammer des Parlaments herbeizuführen.

Diese Hoffnung bestätigte sich nun aber nicht. In der heutigen Bundesrats-Sitzung wurde der Gesetzesentwurf, wie eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber dem Blog netzpolitik.org bestätigte, durchgewunken.

Gegner des Gesetzes, unter anderem der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, kündigten bereits Verfassungsbeschwerden an. Breyer hatte bereits zuvor eine teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das bis dato gültige Telekommunikationsgesetz eingelegt, die die nun erfolgte Neuregelung erst notwendig machte. In der aktuellen Form sei das nun beschlossene Gesetz aber immer noch in Teilen verfassungswidrig, so Breyer. Er fordert, dass derartige Überwachungsmaßnahmen auf schwerste Straftaten beschränkt werden. Die Abfrage von Passwörtern oder der Zugriff der Geheimdienste auf die Bestandsdaten sollen nach Breyers Ansicht ganz anusgeschlossen werden, ebenso wie die verpflichtende Einführung von Überwachungs-Schnittstellen bei Telekommunikations-Dienstleistern.

am Freitag, 03.05.2013 11:43 Uhr

Tags: patrick breyer it-recht überwachung bestandsdatenauskunft

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