
Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.
Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem "rechtsfreien Raum", so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt", erklärte der Referatsleiter.
Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren "guten Willen" zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", erklärte Sprang.
Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.
Firebird77 von gulli meint:
Es war eigentlich nicht anders zu erwarten, und dennoch hatte man vielleicht nicht so früh damit gerechnet. Fraglich ist bislang wohl nur, wie man an "die Angebote herankommen" will, wenn man diese schlicht blockiert.
News Redaktion am Montag, 27.04.2009 14:57 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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