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Bundesregierung einigt sich auf Begrenzung von Abmahngebühren

Um teilweise astronomische hohe Abmahnkosten zu begrenzen, hat die Bundesregierung sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Künftig ist bei 1000 Euro Schluss, zumindest bei der ersten Abmahnung. Die Anwaltskosten dürfen dadurch dann nur noch 155,30 Euro betragen. Die Regierung ist von der Wirksamkeit des Entwurfes überzeugt, doch Verbraucherzentralen sehen Nachbesserungsbedarf.

Teilweise völlig überzogene Forderungen waren bei Abmahnungen oftmals Standard. Regelmäßig von verschiedenen Seiten kritisiert, hat sich die Bundesregierung nun des Problems angenommen und einen Gesetzentwurf beschlossen, der gegen solch überzogene Forderungen vorgehen soll. 

Kern des Gesetzentwurfes ist, dass Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im internet zukünftig auf 1000 Euro begrenzt werden sollen - zumindest beim ersten Mal. 

Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger wollte diese Grenze noch tiefer festlegen, allerdings konnte sich sich hierbei nicht mit dem Koalitionspartner CDU einigen. Doch auch die Begrenzung von 1000 Euro dürfte für Verbraucher beziehungsweise Abgemahnte interessant sein; die Anwaltskosten würden hierbei auf maximal 155,30 Euro sinken.

Eine solche Begrenzung von Abmahngebühren ist wahrlich nichts neues, doch Anwälte hatten eine einfache Möglichkeit, diese Grenze zu umgehen. Dazu mussten sie Benutzern lediglich gewerbliches Handeln beispielsweise bei Nutzung einer Tauschbörse unterstellen. Eine Argumentation war, dass ein gewerbliches Treiben dadurch vorliege, dass der Abgemahnte durch die Benutzung von Tauschbörsen Ausgaben für den legalen Erwerb gespart hatte. In Zukunft soll eine solche Einstufung deutlich schwieriger werden als bisher. 

Ein weiteres Novum: Sollte nachträglich klar werden, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, muss der Abmahner die Anwaltskosten des Abgemahnten tragen. In Zukunft werden sich wohl manche Leute zweimal überlegen, ob sie beispielsweise an die Hinterbliebenen von Verstorbenen Abmahnungen wegen Pornografie schicken, wie bereits geschehen. Auf Verdacht zu hoffen, der Betroffene werde aus Peinlichkeit oder Unwissenheit schon zahlen, könnte also teuer werden.

Ein Allheilsbringer ist der Gesetzesentwurf trotzdem nicht. Der Vorsitzende vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, ärgert sich darüber, dass der Entwurf "klar zu Lasten des Verbrauchers" gehe. Die Formulierung sei weiterhin unpräzise, auch wenn die Bundesregierung davon überzeugt ist, dass das Gesetz Verbraucher besser vor Missbrauch schütze.

Text-Quellen: winfuture.de

Robert Clausen (g+) am Mittwoch, 13.03.2013 23:39 Uhr

Tags: leutheusser-schnarrenberger bundesregierung abmahnung porno-abmahnung rechtliches gesetzentwurf

vgwort
 
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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Smithy1980 am 14.03.2013 09:11:05

    Die sind echt mit dem Argument durchgekommen, Nutzer von Tauschbörsen würden durch "gewerbliche Handlungen" Schaden verursachen? Soweit ich weiß, ist gewerbliches Handeln ganz klar definiert: Das interessiert München leider herzlichst wenig. Es reicht vor Gericht s ...

  • docanonymous am 14.03.2013 09:02:49

    Ein paar Fehler: Ja, waren Typos, danke - ist behoben. ...

  • oldFlann am 14.03.2013 08:08:44

    Die sind echt mit dem Argument durchgekommen, Nutzer von Tauschbörsen würden durch "gewerbliche Handlungen" Schaden verursachen? Soweit ich weiß, ist gewerbliches Handeln ganz klar definiert: "Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewi ...

  • ATMega8 am 13.03.2013 23:56:17

    Ein paar Fehler: Kern des Gesetzentwurfes ist, dass Abmachungen wegen Urheberrechtsverletzungen Ein weiteres Novum: Sollte nachträglich klar werden, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, muss der Abmahnet die Anwaltskosten ...

  • docanonymous am 13.03.2013 23:39:06

    Um teilweise astronomische hohe Abmahnkosten zu begrenzen, hat die Bundesregierung sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Künftig ist bei 1000 Euro Schluss, zumindest bei der ersten Abmahnung. Die Anwaltskosten dürfen dadurch dann nur noch 155,30 Euro betragen. Die Regierung ist von der Wirksamkeit ...

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