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Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert

Das Bundesverfassungsgericht verlängerte kürzlich seine Auflagen, die den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Kommunikationsdaten stark einschränken.

Wie aus einem Beschluss vom 22. April hervorgeht, sollen die bereits nach dem letzten Eilantrag geltenden Einschränkungen, die vorgeben, dass ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Vorratsdaten nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen darf, weitere sechs Monate gelten. Diese Regelung war bereits im März 2008 getroffen und seitdem mehrfach verlängert worden. Im vergangenen Oktober wurden zudem die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste eingeschränkt.Gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft momentan eine Massen-Verfassungsbeschwerde, die von 34.000 Bundesbürgern mit unterzeichnet wurde. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht bisher noch nicht fest. Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen in dieser einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, die das Telefon oder Internet nutzen. Zudem befürchten sie, dass durch das Gefühl der Überwachung ein erhöhter Druck auf die Menschen entsteht, der diese überangepasst und ängstlich reagieren lässt. Unter anderem berufen sie sich dabei auf eine Studie des Forsa-Instituts, nach der über die Hälfte der Menschen aufgrund der Vorratsdatenspeicherung ihr Kommunikationsverhalten verändert hat. Auch falsche Verdächtigungen aufgrund "falsch positiver" Treffer bei der Datenauswertung werden von Kritikern als mögliches Problem eingeführt.

Derweil haben sich einige Provider der Vorratsdatenspeicherung schon entzogen, indem sie gerichtliche Beschlüsse erwirkten, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder aber des EU-Gerichtshofs nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im vorigen Monat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Ob und wann dies geschieht und wie sich das auf die deutsche Rechtssprechung auswirkt, steht noch nicht endgültig fest. (Annika Kremer)

(via heise, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 29.04.2009 17:48 Uhr

tagsTags: privatsphäre bundesverfassungsgericht telekommunikation europäischer gerichtshof vorratsdatenspeicherung

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9 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • damario89 am 29.04.2009 20:15:47

    Dem müsste aber erst ein Richter zustimmen und das darf er nur wenn es um eine sehr schwere straftat geht. ich glaube da hätte es schon mehrere klagen gegeben wäre das der fall ...

  • römertopf am 29.04.2009 20:02:16

    Mittels des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches kann nur auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden, die abseits der VDS von Seiten der Provider für Abrechnungszwecken gespeichert werden, auch wenn dies bzw. eine Abfrage ein inkonsistentes Vorgehen hinsichtlich der Entscheidung des BVerfG ist. Desh ...

  • Teletubbies am 29.04.2009 19:18:40

    nein, das fällt eben nicht unter die VDS. die Telekom zum Beispiel speichert selber mindestens 7 Tage lang zum Schutz vor Spam oder wie sie sagen. Wurde auch in enm anderen Thread schon besprochen. Hier wurde es als letztes erwähnt: http://board.gulli.com/thread/1364429-rapid ...

  • Bene_89 am 29.04.2009 18:52:11

    ah. das erklärt einiges. auch wenns dumm is, da die daten dann doppelt gespeichert werden^^ final question: wozu zählt 1&1 inzwischen? mein kenntnisstand ist, dass sie (ka inwiefern genau) die infrastruktur der telekom mitbenutzen und die daten von 1&1 kunden von der telekom gespeichert werden un ...

  • damario89 am 29.04.2009 18:39:17

    nein, das fällt eben nicht unter die VDS. die Telekom zum Beispiel speichert selber mindestens 7 Tage lang zum Schutz vor Spam oder wie sie sagen. Wurde auch in enm anderen Thread schon besprochen. Hier wurde es als letztes erwähnt: http://board.gulli.com/thread/1364429-rapidshare-abmahnung-f ...

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