
Nachdem in den letzten Tagen zahlreiche amerikanische (2), (3), russische aber auch Portale in der Schweiz und Deutschland über die von uns recherchierten Sachverhalte berichtet haben, gab Rapidshare gerade eine eigene Pressemitteilung als Reaktion heraus. Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch) hat bei den gulli- Lesern, als auch bei vielen RS-Kunden für viel Wirbel gesorgt.
Der ZA betrifft natürlich nur illegale Angebote, die auch in Deutschland genutzt werden. Das deutsche Gesetz sieht für den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen ein "gewerbliches Ausmaß" vor. Dieses wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht. Der mehrfache Upload eines Archivs mit den aktuellen Top 100 der deutschen Charts oder das zur Verfügung stellen eines bislang unveröffentlichten Albums, wie im Fall von Metallica, gehören aber demnach bereits zur Kategorie der schwerwiegenden Rechtsverletzungen.
Jetzt wird es allerdings interessant: "Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server." Dies würde bedeuten, der ZA gilt für wirklich alle Sharehoster, völlig unabhängig von deren Sitz.
Bobby Chang weist im Rahmen seiner Pressemitteilung darauf hin, dass RS nicht protokolliert, was man dort herunterlädt. Da man sich bisher nur für die Uploader interessiert, ist dies für die Vertreter der Industrie und deren beauftragte Rechtsanwaltskanzleien bislang auch wenig relevant. Die Kanzlei Rasch hat sich bislang ausschließlich auf die Uploader bei Rapidshare konzentriert. Die kriminelle Energie, die von einem Download ausgeht, ist aber auch im Vergleich zum Uploader sehr gering. Die geringen straf- wie auch zivilrechtlichen Konsequenzen lassen die Verfolgung der Downloader bisher nur wenig interessant erscheinen.
Der Geschäftsführer von Rapidshare stellt ebenfalls erneut heraus, dass sie niemals leichtfertig die IP-Adressen ihrer Kunden herausgeben würden. Allen Beobachtern war aber sowieso von Anfang an klar, dass dieser Sharehoster mit brachialen juristischen Mitteln zur Herausgabe jeglicher IP-Adressen gezwungen werden muss. (Ghandy)
Grafik via Presseportal, danke!
News Redaktion am Donnerstag, 30.04.2009 13:42 Uhr
RS wird ganz bestimmt nicht vom Markt verschwinden wegen denn 3,2% aus DE http://s2.imgimg.de/uploads/RSea4a2c5fPNG.png ...
Was aber nicht passieren wird, da die deutschen User nur einen minimalen Anteil der Kundschaft ausmacht. Außerdem interressierts selbst die meisten deutschen User nicht ob mal 1 oder 2 Uploader erwischt werden. Man muss ja nur mal schauen wieviele Leute trotz der Abmahnwellen in wesentlich größe ...
RS wird nur vom markt verschwinden wenn zu viele kunden den rücken kehren wenn man net mehr sicher ist ...
firmensitz ist doch egal. die könnten im schlimmsten fall den dienst für deutsche user sperren, wie es youtube gemacht hatte, weil die sich mit der GEMA nicht geeinigt haben. wieso soll rapidshare illegal sein? sie bieten einen service, mit dem man viel machen kann, auch illegale sachen... aber d ...
Ich fand ich habs net ausgedrückt nach dem gefühlte 99 Personen vor dir diese Frage getsellt haben. Wenn du weder Thread noch News richtig liest kannst du nicht viel mehr erwarten. wie soll denn ein forum funktionieren wenn jeder alles doppelt und dreifach fragt? ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen