Abmahnung
8.2.2013 Der Domaininhaber von a.de geht seit mehreren Wochen aktiv gegen Unternehmen vor, die ihm unaufgefordert E-Mails schicken. Diese erhalten eine Abmahnung. In der beigefügten Unterlassungserklärung erkennen einige Juristen „Ungenauigkeiten“, „widersprüchliche Aussagen“ und sogar „Anhaltspunkte für einen eventuellen Rechtsmissbrauch“.
Allerdings steht zweifelsfrei fest: Werbebotschaften sind auch auf elektronischem Wege lästig. Der Inhaber der Domain a.de, Alexander K., weist auf seiner Webseite ausdrücklich unterhalb des Impressums darauf hin, dass seine E-Mail-Adresse das Privateigentum des Besitzers sei. Bitte "nutzen Sie Ihre eigene Mailadresse um Bestellungen, Anmeldungen und sonstige Aufträge zu tätigen." Der Domain-Inhaber aus dem hessischen Erbach versteht offenbar keinen Spaß. Sollten Unternehmen ihm unerwünschte Werbe-E-Mails zuschicken, lässt er mitunter von Rechtsanwalt Michael Vetter aus Michelstadt Abmahnungen aussprechen.
Das ist laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch möglich und vom Gesetzgeber durchaus so vorgesehen. Laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dürfen Mitbewerber abgemahnt werden, die Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verschicken. Die Belästigung ist dabei nicht auf den Postweg beschränkt. Es darf auch abgemahnt werden, sofern Spam oder die Rechnung auf elektronischem Wege verschickt wird. Im BGB wird ferner festgehalten, Unternehmer wie auch Privatpersonen dürfen die Zusendung unerwünschter E-Mails wegen des Eingriffs in ihren Gewerbebetrieb beziehungsweise in ihr Persönlichkeitsrecht verfolgen und sich zur Versendung der Abmahnung eines Rechtsanwaltes bedienen. Das Ganze wird aber dahingehend eingeschränkt, dass keine überwiegend sachfremden Ziele mit den Abmahnungen verfolgt werden dürfen.
Genau das wird den Versendern der Abmahnungen aber vorgeworfen. Rechtsanwalt Niklas Plutte stört sich daran, dass der Fall absichtlich mit Hilfe des hohen Gegenstandswertes in die Zuständigkeit der Landgerichte verschoben wird. Er schrieb auf seiner Webseite, er habe den Verdacht, „dass hier vor allem Geld verdient werden soll“. Weiterhin wird bemängelt, dass Rechtsanwalt Michael Vetter in den Abmahnungen ausführt, er werde seinem Mandanten empfehlen, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dies solle passieren, „falls Sie die Unterlassungserklärung nur unvollständig, mit abgeänderter, reduzierter Vertragsstrafe, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht abgeben oder die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten nicht, nur unvollständig oder verspätet bezahlen”. Plutte weiter: "Vorliegend bestehen aus meiner Sicht Ansätze für die Bejahung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens."
Plutte kritisiert, damit würde den Abgemahnten suggeriert, sie hätten keine Möglichkeit, die Vertragsstrafe eigenhändig zu reduzieren oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den Abgemahnten mehr Rechte einräumen würde. Doch in den Schriftstücken wurden von verschiedenen Rechtsanwälten noch weitere handwerkliche Mängel gefunden und bemängelt.
Warnung von Kaspersky vor www.a.de![]()
Ist das Verhalten des Domaininhabers nachvollziehbar? Alexander K. erhielt in kurzen Abständen per E-Mail Rechnungen für Dienstleistungen, die teilweise sogar unter Verwendung eines Pseudonyms bestellt wurden. Gegen einen Besteller mit der Bezeichnung "Gekündigt" kann man natürlich nicht juristisch vorgehen. Wie dem auch sei. Die Angelegenheit könne spätestens dann für den Rechnungsempfänger unangenehm werden, sobald die ersten Mahnungen von Inkassodiensten auftauchen. Selbst wenn kein Vertrag im Vorfeld zustande kam; wer Forderungen nicht widerspricht, kann im schlimmsten Fall einen Eintrag bei der Schufa riskieren. Das kann und will sich naturgemäß kein Unternehmer leisten. Auch sei es natürlich lästig, ständig den Briefkasten voll mit ungerechtfertigten Rechnungen zu haben.
Das Gute daran: Privatpersonen sind hierbei laut UWG grundsätzlich nicht von Abmahnungen bedroht. Markenrechtlich können übrigens auch keine Abmahnungen verschickt werden, weil sich das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bislang gegen eine Eintragung sperrte. Am 31.01.2011 wurde die Wortmarke „A@A.de“ beim DPMA für Waren und Dienstleistungen zur Registrierung angemeldet. Status: Eintragung nicht möglich. Doch dies war offenbar nicht der letzte Versuch. Alexander K. versuchte auch die Wortmarken „PriceLee“, „Fahrschuledirekt24“ und „Ab in die Cloud“ zur Registrierung anzumelden, alle vergeblich. Ein Fachanwalt für Markenrecht hätte sich möglicherweise darüber freuen können (siehe auch das Update vom 6.3.).
Update vom 20.2.2013:
Der deutsch-türkische Datenschützer bursali wies uns kürzlich darauf hin, dass auf der Seite unter a.de/kontakt.php bei fast allen Feldern Cross-Site-Scripting Lücken vorhanden sind. Zudem verweigert derzeit die Kaspersky Internet Security das Betreten der Webseite, weil dort schädliche Inhalte vermutet werden. Den Benutzern der Software wird statt der hinterlegten Inhalte lediglich der Warnhinweis (siehe Bild) angezeigt.
Update vom 6.3.2013:
Herr K. teilte uns per E-Mail mit, er verfolge keine sachfremde Ziele, die Abmahnungen würden rein zum Schutz seiner persönlichen Rechte ausgesprochen. Aufgrund der entstehenden Kosten würden die Ausgaben sogar die Einnahmen aus den Abmahnungen um ein Vielfaches übersteigen. Auch habe er einen großen Teil der Firmen zuvor per E-Mail gebeten, die Versendung an seine Mailadresse einzustellen. Sollte man der Aufforderung nicht nachgekommen sein, erfolgte die Abmahnung. Er sei stets daran interessiert, mit betroffenen Gegnern die Angelegenheit auch ohne Abmahnung zu klären.
Nach eigenen Angaben hat Herr K. selbst Abstand von der Eintragung mehrerer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt genommen.
Auch schrieb uns der Inhaber der Domain, Kaspersky wurde zwischenzeitlich mit Erfolg dazu aufgefordert, die Warnung vor der Domain a.de zu entfernen. Nach Auskunft von Herrn K. gebe es keinerlei Gefährdung, die von seiner Webseite ausgehen könnte.
Bild-Quellen: alterfusionhase.wordpress.com
Lars Sobiraj (g+) am Mittwoch, 20.02.2013 11:43 Uhr
blöde nur das es keinen unterschied macht. ...
weil er es kann Nein. Wer trotz des ganzen Ärgers auf etwas so sinnloses besteht WILL den Ärger. Und in dem Fall verdient er am Ende vielleicht sogar noch Geld damit. Deswegen ud NUR deswegen hält er daran fest. ...
hm ja, mit autoverwertern und serbenstalkern hätte ich hier wirklich nicht gerechnet, aber andererseits - was ist heutzutage noch unmöglich? :D Niemand hat davon geredet daß hier private Menschen abgemahnt worden sind weil sie die Mail a@a.de genutzt haben! ...
Genau, er besteht auf eine völlig sinnlose Mailadresse weil.. weil er es kann. mit welchem recht will man ihm auch vorschreiben was für adressen er anlegt und wie oder ob er sie überhaupt nutzt. das ändert nichts daran das ihn darüber keine firmen anzuschreiben haben ...
Es kann hier nicht die Rede davon sein, daß er damit "Geld verdienen möchte" wie Herr Ra. Plutte es schreibt. Diese Mühe hätte Herr K. sich nicht gemacht wenn er diese Absicht gehabt hätte. Genau, er besteht auf eine völlig sinnlose Mailadresse weil.. öhm.. äh..ääääh. Ach, du alter Au ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.