Rapidshare (Logo)
Bereits am 12. Juli 2012 befand der Bundesgerichtshof, dass der Filehoster Rapidshare Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen über die eigenen Server unterlassen hat. Die am Montag veröffentlicht Urteilsbegründung soll nun darlegen, wie die Justiz zu dem Entschluss gekommen ist.
So sei es heutzutage mit denselben Techniken, mit denen Suchmaschinen und Internetnutzer illegale Downloadlinks finden, ebenfalls möglich, bekannte Seiten nach zu löschenden URLs zu durchsuchen. Schließlich müsse lediglich nach dem String rapidshare.com/files Ausschau gehalten werden. Auch die Verwendung von Wortfiltern und manuelle Nachkontrolle sind für den BGH durchaus zumutbar. Überdies schlägt die Justiz vor, wenigstens eine einstellige Anzahl an populären Download-Portalen per Hand nach urheberrechtsverletzenden Downloads zu durchforsten und entsprechende Löschungen durchzuführen.
Über den rechtlichen Bestand all dieser Anweisungen herrschen bislang allerdings noch einige Zweifel. So behauptet beispielsweise der Anwalt Thomas Stadler auf seiner Webseite, dass man darüber diskutieren könne, ob die Entscheidung mit europäischem Recht vereinbar ist. So könne beispielsweise das Gebot, andere Webseite nach möglichen Copyrightverletzungen zu durchforsten zu müssen, gegen das Telemediengesetz verstoßen. Dort heißt es, dass bestimmte Diensteanbieter nicht dazu verpflichtet sind, nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Inwiefern das IT-Unternehmen gegen das Urteil mit seiner Begründung angehen wird, bleibt abzuwarten. Ursprünglich hatte die (mittlerweile insolvente) Firma Atari gegen den Hoster geklagt, da im Netz eine Linksammlung zu finden war, die einen Download urheberrechtlich geschützter Werke über die Rapidshare-Server ermöglichte.
Bild-Quellen: rapidshare
Text-Quellen: internet-law
Julian Wolf (g+) am Dienstag, 05.02.2013 18:37 Uhr
Wäre ja noch schöner, als nächstes sollen dann Hotelbesitzer durch Schlüsselloch gucken um nicht für sittenwidrige Handlungen ihrer Gäste haften zu müssen. Es ist gar nicht so abwegig, dass wir wieder mal auf dem Weg dahin sind. ...
Natürlich ist die "automatische Wortfilter Idee" kompletter Schwachsinn, aber der Facepalm bezieht sich exakt auf den Satz, den ich zitiert habe. Bevor du wild drauf los codest würde ich dir im übrigen empfehlen die einschlägige Literatur aufzuschlagen und nach einem vernünftigen Algorithmus zu such ...
:m) Meine These ist/war nicht unüberlegt. Dateien werden neu hochgeladen, die Hashes geändert und die Webseiten aktualisiert. Außerdem ist ein Abgleich eines Dateinamens mit den zig tausenden geschützten Titeln extrem ressourcenfressend und erzeugt nebenbei Traff ...
Mir ist schleierhaft wie die OCH Szene so lange überleben kann. Das Geschäftsmodell von Hostern, welches auf Urhebrrechtsverletzungen basiert, liesse sich bekanntlich sehr schnell zerstören. Es ist die Frage, ob man das will. Wenn sich dann rausstellt, daß Urhebrre ...
Ein Mitarbeiter, der eine Stunde täglich ein paar solche Seiten abklappert und die in der "neu hinzugefügt" Liste auftauchenden Dateien löscht und nach spätestens einer Woche hosten die User jener Seite nicht mehr auf RS. Wundert mich, dass die Rechteverwerter so ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.