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BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz

Rapidshare (Logo)

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Der Bundesgerichtshof hält es für zumutbar, dass der Filehoster Rapidshare Urheberrechtsverletzungen durch Wortfilter bereits vor dem Upload verhindert. Auch die manuelle Überprüfung von bekannten Linksammlungen im Netz ist nach Einschätzung der Justiz eine erwartbare Maßnahme im Kampf gegen die Online-Piraterie. Dies ergeht aus einer am Montag veröffentlichten Urteilsbegründung.

Bereits am 12. Juli 2012 befand der Bundesgerichtshof, dass der Filehoster Rapidshare Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen über die eigenen Server unterlassen hat. Die am Montag veröffentlicht Urteilsbegründung soll nun darlegen, wie die Justiz zu dem Entschluss gekommen ist.

So sei es heutzutage mit denselben Techniken, mit denen Suchmaschinen und Internetnutzer illegale Downloadlinks finden, ebenfalls möglich, bekannte Seiten nach zu löschenden URLs zu durchsuchen. Schließlich müsse lediglich nach dem String rapidshare.com/files Ausschau gehalten werden. Auch die Verwendung von Wortfiltern und manuelle Nachkontrolle sind für den BGH durchaus zumutbar. Überdies schlägt die Justiz vor, wenigstens eine einstellige Anzahl an populären Download-Portalen per Hand nach urheberrechtsverletzenden Downloads zu durchforsten und entsprechende Löschungen durchzuführen.

Über den rechtlichen Bestand all dieser Anweisungen herrschen bislang allerdings noch einige Zweifel. So behauptet beispielsweise der Anwalt Thomas Stadler auf seiner Webseite, dass man darüber diskutieren könne, ob die Entscheidung mit europäischem Recht vereinbar ist. So könne beispielsweise das Gebot, andere Webseite nach möglichen Copyrightverletzungen zu durchforsten zu müssen, gegen das Telemediengesetz verstoßen. Dort heißt es, dass bestimmte Diensteanbieter nicht dazu verpflichtet sind, nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Inwiefern das IT-Unternehmen gegen das Urteil mit seiner Begründung angehen wird, bleibt abzuwarten. Ursprünglich hatte die (mittlerweile insolvente) Firma Atari gegen den Hoster geklagt, da im Netz eine Linksammlung zu finden war, die einen Download urheberrechtlich geschützter Werke über die Rapidshare-Server ermöglichte.

Bild-Quellen: rapidshare

Text-Quellen: internet-law

Julian Wolf (g+) am Dienstag, 05.02.2013 18:37 Uhr

Tags: rapidshare bgh

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vgwort
 
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24 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fryk am 07.02.2013 21:21:48

    Wäre ja noch schöner, als nächstes sollen dann Hotelbesitzer durch Schlüsselloch gucken um nicht für sittenwidrige Handlungen ihrer Gäste haften zu müssen. Es ist gar nicht so abwegig, dass wir wieder mal auf dem Weg dahin sind. ...

  • Shodan_v2-3 am 07.02.2013 18:25:13

    Natürlich ist die "automatische Wortfilter Idee" kompletter Schwachsinn, aber der Facepalm bezieht sich exakt auf den Satz, den ich zitiert habe. Bevor du wild drauf los codest würde ich dir im übrigen empfehlen die einschlägige Literatur aufzuschlagen und nach einem vernünftigen Algorithmus zu such ...

  • RightRound am 07.02.2013 16:30:03

    :m) Meine These ist/war nicht unüberlegt. Dateien werden neu hochgeladen, die Hashes geändert und die Webseiten aktualisiert. Außerdem ist ein Abgleich eines Dateinamens mit den zig tausenden geschützten Titeln extrem ressourcenfressend und erzeugt nebenbei Traff ...

  • KaPiTN am 07.02.2013 13:22:59

    Mir ist schleierhaft wie die OCH Szene so lange überleben kann. Das Geschäftsmodell von Hostern, welches auf Urhebrrechtsverletzungen basiert, liesse sich bekanntlich sehr schnell zerstören. Es ist die Frage, ob man das will. Wenn sich dann rausstellt, daß Urhebrre ...

  • Malicus am 07.02.2013 13:04:26

    Ein Mitarbeiter, der eine Stunde täglich ein paar solche Seiten abklappert und die in der "neu hinzugefügt" Liste auftauchenden Dateien löscht und nach spätestens einer Woche hosten die User jener Seite nicht mehr auf RS. Wundert mich, dass die Rechteverwerter so ...

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