Ist Vorratsdatenspeicherung menschenrechtskonform?
Am gestrigen Donnerstag beschäftigte sich der österreichische Nationalrat mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung (VdS). Futurezone-Redakteurin Barbara Wimmer fasst die Entwicklung der VdS in Österreich zusammen und legt dar, wie die Debatte im Parlament verlaufen ist, welche aus Anlass der im Dezember 2011 vorgelegten Initiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“ abgehalten wurde. Eine Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) bringt die Enttäuschung der Initiatoren der Bürgerinitiative über die gestrige Diskussion auf den Punkt.
106.067 Menschen hatten vor über einem Jahr die Bürgerinitiative „Stoppt die VdS“ unterstützt. Es ging bei der Initiative um zwei Forderungen an den Nationalrat. Zum einen solle dieser die Bundesregierung dazu bringen, sich „auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Richtlinie zur VdS einzusetzen“. Eine zweite wichtige Aufgabe des Nationalrats sehen die Aktivisten darin, die bestehenden Überwachungsgesetze in Österreich alle zu evaluieren „und nicht benötigte Überwachungsmaßnahmen gegebenenfalls abzuschaffen“. Nicht nur die genannte Bürgerinitiative, sondern auch eine von 11.139 Menschen unterstützte Verfassungsklage setzen sich für eine Abschaffung der umstrittenen Richtlinie ein. Im Zusammenhang mit der Klage liegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits „Fragen zur Grundrechtskonformität der EU-Richtlinie“ vor, welche der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2012 eingereicht hat. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet folgendermaßen:
„1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. 2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“ (zitiert nach conventions.coe.int).
In der gestrigen Parlamentssitzung wiesen sich die Parteien gegenseitig die Schuld am Umgang mit der VdS in Österreich zu. Bei der Debatte im Parlament wurden zwar von allen Parteien Zweifel an der Grundrechtskonformität der EU-Richtlinie zur VdS formuliert, doch habe sich, so Andreas Krisch (Vorsitzender AKVorrat) niemand klar zur VdS positioniert. Insofern seien beide „Anliegen der Bürgerinitiative klar verfehlt“ worden. Es wurde nur ein sogenannter „Entschließungsantrag“ gefasst, welcher die Bundesregierung auffordert, künftige Urteile von VfGH und EuGH entsprechend umzusetzen. [Das ist auch die Aufgabe einer Regierung in einem Rechtsstaat.] Beim AK Vorrat zeigt man sich über diese „Politik des Zauderns“ enttäuscht und fordert daher den Nationalrat nochmals eindringlich auf, sich ernsthaft mit den Anliegen der Bürgerinitiative auseinanderzusetzen.
Bild-Quellen: Hellclanner@deviantart.com
Text-Quellen: conventions.coe.int akvorrat.at futurezone.at
Joan Z. am Freitag, 01.02.2013 11:20 Uhr
Warum zitierst du die EMRK, das erwähnte Vorabentscheidungsverfahren fragt doch nach der Vereinbarkeit mit den Artikeln 7, 8 und 11 der Charta? ...
Mehr als 106.000 Unterschriften konnte die Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich verzeichnen. Doch offenbar ist das für das Parlament noch kein Grund, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Statt klar Stellung zu beziehen, hat die gestrige Debatte lediglich eine ...
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