
Der neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen im Internet greift auch bei illegalen Musikangeboten auf sogenannten Sharehostern, die zunehmend als Alternative zu Tauschbörsen genutzt werden. Mehrere Nutzer wurden bereits abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Sharehostern zum Download angeboten hatten. Nach dem rechtswidrigen Hochladen eines noch unveröffentlichten Albums führte die Staatsanwaltschaft München Anfang des Jahres bei einem dieser Nutzer auch eine Hausdurchsuchung durch.
"Einmal mehr wird ein an sich sinnvoller Service für die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Hörbüchern, Software oder Games missbraucht", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie: "Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstellt, muss mit erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen."
Allein in Deutschland wurden seit 2004 über 100.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik eingeleitet. Die Zahl der illegalen Downloads ist seitdem von über 600 Millionen auf rund 300 Millionen zurückgegangen. Allerdings kommen auf einen legal verkauften Song im Netz immer noch rund acht illegale Musikdownloads. "Statt eines solch harten Vorgehens würden wir zunächst lieber Warnhinweise versenden, wie dies z.B. in Frankreich geplant ist", so Michalk weiter.
Von Mitte März bis vor wenigen Tagen haben sich alle beteiligten Parteien über das neu angewendete Verfahren gegen die Uploader bei Rapidshare ausgeschwiegen. Nach dem Echo der internationalen Presse auf unsere Artikel fühlte sich nun einen Tag nach Rapidshare auch der Bundesverband Musikindustrie auf IFPI.de genötigt, die Sachverhalte aufzudecken. (Ghandy)
News Redaktion am Freitag, 01.05.2009 11:53 Uhr
Müssen die das überhaupt? Klares NEIN! Du kannst dich doch sicher auch noch an die Empfehlung des EDÖB erinnern!? Ich kann es leider nicht beweisen, von daher als persönliche Meinungsäußerung laut gedacht: "Die" haben still und leise "Logistep" stillgesetzt ...
Ich finde, du hattest im Grunde doch vollkommen Recht gehabt Finde ich auch. Ich glaube aber, ich habe das zu drastisch und auf's Persönliche zielend ausgedrückt. Das wird dann natürlich als Angriff bzw. Abwertung empfunden und das kann ich auch nachvollziehen. Ich woll ...
@Hadron, @all: Ich finde, du hattest im Grunde doch vollkommen Recht gehabt! Ich bin sowieso über diese "Neuigkeit" etwas verwundert! Das war doch schon ewig lange bekannt.... WARUM wird da JETZT so'n hype draus gemacht? Die GEMA hat doch schon, was weiß ich vor wie vielen Jahren ei ...
Aufgrund der Schelte, die ich mir wegen meines Beitrags #25 eingefangen habe, bin ich mein Geschreibsel nochmal durchgegangen. Der Spruch, der mit "kleines Forum..." anfängt und den ich ...
@detto_o: Wenn Du von der Accounterstellung bis zum Upload immer schön alles über VPN laufen lässt, ist es (weitgehend) anonym. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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