Internet Open
Hintergrund des Urteils war die Klage eines Nutzers, der wegen seines Providers 1&1 über Wochen keinen Zugang zu Telefon und Internet hatte. Augenscheinlich unterlief dem Unternehmen ein Fehler bei der vorhergesehenen Umstellung des Vertrages. Der betroffene Kunde musste innerhalb des Zeitraums allerdings auf ein eigens angeschafftes Mobiltelefon ausweichen. Entsprechend forderte er von seinem Provider Entschädigung. In früheren Instanzen sprachen ihm sowohl das Landgericht Koblenz als auch die Richter in Montabaur in diesem Rahmen einen Kostenausgleich in Höhe von 457 Euro zu.
Einen grundsätzlichen Schadensersatz für den Ausfall der Internetanbindung wollte die Justiz bisher allerdings nicht anerkennen. Dies änderte das heute ergangene Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs. Nach Einschätzung der Richter sei ein Internetzugang zu heutigen Zeiten eine Lebensgrundlage, wie beispielsweise ein Auto. Entsprechend besteht die Möglichkeit, wegen eines Ausfalls durch einen entsprechend verantwortlichen Dienstleister, Schadensersatz einzufordern. Hierfür ist es nicht einmal notwendig, einen konkreten wirtschaftlichen oder bezifferbaren Schaden nachzuweisen.
Über den konkreten Betrag, den der 1&1-Kunde erhalten wird, muss allerdings erst das zuständige Landgericht entscheiden. Für die breite Masse an ISP-Kunden dürfte das Urteil in erster Linie allerdings recht erfreulich sein, da es die jeweiligen Firmen unter Druck setzen könnte, Ausfälle zuverlässiger zu vermeiden.
Bild-Quellen: motherboard
Text-Quellen: winfuture
Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 24.01.2013 19:16 Uhr
So kann und darf das Netz nicht ABSICHTLICH abgeschaltet werden Hier wurde nichts abgeschaltet. Vielleicht besser noch mal schlau lesen, oder? Es ist so wie ich schrob. ...
Zu spät.:dozey: Oder kann man das rückwirkend einfrodern wenn man Nachweise hat das es dies betreffend früher schon Streitigkeiten gab? Ich hatte mit der Telekom in meinen ersten DSL Jahren nämlich monatlich 3-4 Tage einen Komplettausfall. ...
.. im vorliegendem fall geht es doch um einen provider wechsel und dem nachweis seiner technischen (provider) inkompetenz. was passiert wohl, wenn man von einem billig provider zum nächsten wechselt und der letzte meter dann auch noch der telekom gehört. das hin und her geschachere der schuldzuweisu ...
Fernsehen, Radio, Internet, Auto, Kultur, Urlaub usw. das mag für den ein oder anderen, oder vielleicht sogar die Mehrheit, lebensnotwendig sein, aber eben auch nicht für alle. Beim TV liegst du teilweise falsch. Durch die ÖR Sender, die der Staat jedem ...
@markantelli , "Lebensgrundlage" ist für mich alles was jeder zum täglichen Leben benötigt. Also Essen, Trinken, Strom, Wasser, ärztliche Versorgung, Bildung, im Winter Heizung usw. Fernsehen, Radio, Internet, Auto, Kultur, Urlaub usw. das mag für den ein oder anderen, oder vielleicht sogar die Meh ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.