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BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage

Internet Open

Internet Open

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gilt ein Internetzugang künftig als materiale Grundlage der Lebenshaltung. Folglich sind Kunden von deutschen Internetprovidern berechtigt, bei einem Ausfall der Leitung Schadensersatz zu verlangen. Selbst ein Nachweis bezüglich eines entstandenen wirtschaftlichen Schadens muss bei einer Forderung nicht erbracht werden.

Hintergrund des Urteils war die Klage eines Nutzers, der wegen seines Providers 1&1 über Wochen keinen Zugang zu Telefon und Internet hatte. Augenscheinlich unterlief dem Unternehmen ein Fehler bei der vorhergesehenen Umstellung des Vertrages. Der betroffene Kunde musste innerhalb des Zeitraums allerdings auf ein eigens angeschafftes Mobiltelefon ausweichen. Entsprechend forderte er von seinem Provider Entschädigung. In früheren Instanzen sprachen ihm sowohl das Landgericht Koblenz als auch die Richter in Montabaur in diesem Rahmen einen Kostenausgleich in Höhe von 457 Euro zu.

Einen grundsätzlichen Schadensersatz für den Ausfall der Internetanbindung wollte die Justiz bisher allerdings nicht anerkennen. Dies änderte das heute ergangene Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs. Nach Einschätzung der Richter sei ein Internetzugang zu heutigen Zeiten eine Lebensgrundlage, wie beispielsweise ein Auto. Entsprechend besteht die Möglichkeit, wegen eines Ausfalls durch einen entsprechend verantwortlichen Dienstleister, Schadensersatz einzufordern. Hierfür ist es nicht einmal notwendig, einen konkreten wirtschaftlichen oder bezifferbaren Schaden nachzuweisen.

Über den konkreten Betrag, den der 1&1-Kunde erhalten wird, muss allerdings erst das zuständige Landgericht entscheiden. Für die breite Masse an ISP-Kunden dürfte das Urteil in erster Linie allerdings recht erfreulich sein, da es die jeweiligen Firmen unter Druck setzen könnte, Ausfälle zuverlässiger zu vermeiden.

Bild-Quellen: motherboard

Text-Quellen: winfuture

Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 24.01.2013 19:16 Uhr

Tags: internet grundrechte bgh

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Videos am 29.01.2013 11:39:15

    So kann und darf das Netz nicht ABSICHTLICH abgeschaltet werden Hier wurde nichts abgeschaltet. Vielleicht besser noch mal schlau lesen, oder? Es ist so wie ich schrob. ...

  • alter_Bekannter am 27.01.2013 09:56:29

    Zu spät.:dozey: Oder kann man das rückwirkend einfrodern wenn man Nachweise hat das es dies betreffend früher schon Streitigkeiten gab? Ich hatte mit der Telekom in meinen ersten DSL Jahren nämlich monatlich 3-4 Tage einen Komplettausfall. ...

  • zig_zag am 27.01.2013 02:47:25

    .. im vorliegendem fall geht es doch um einen provider wechsel und dem nachweis seiner technischen (provider) inkompetenz. was passiert wohl, wenn man von einem billig provider zum nächsten wechselt und der letzte meter dann auch noch der telekom gehört. das hin und her geschachere der schuldzuweisu ...

  • Smithy1980 am 25.01.2013 13:09:18

    Fernsehen, Radio, Internet, Auto, Kultur, Urlaub usw. das mag für den ein oder anderen, oder vielleicht sogar die Mehrheit, lebensnotwendig sein, aber eben auch nicht für alle. Beim TV liegst du teilweise falsch. Durch die ÖR Sender, die der Staat jedem ...

  • Lastwebpage am 25.01.2013 12:39:12

    @markantelli , "Lebensgrundlage" ist für mich alles was jeder zum täglichen Leben benötigt. Also Essen, Trinken, Strom, Wasser, ärztliche Versorgung, Bildung, im Winter Heizung usw. Fernsehen, Radio, Internet, Auto, Kultur, Urlaub usw. das mag für den ein oder anderen, oder vielleicht sogar die Meh ...

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