Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

gulli Logo
  • Home
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • Board
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • News
    • Topnews
    • Interviews
    • Glossen
    • Reportagen
    • Kurioses
    • RSS-Feed
    • Twitter
    • Newsletter
  • NewsPresso
    • Newsübersicht
    • Regeln
    • Highscore
    • RSS-Feed
  • Internet
    • Wissenswertes
    • Filesharing
    • Denkanstösse
  • IT-Sicherheit
    • IT-Lexikon
    • Gesetzliche Lage
    • Cyberkriminalität
    • Abwehrmaßnahmen
    • IT-Forensik
    • Privatsphäre bei Facebook
  • Hard- und Software
    • Zeitreise - PC und N-books
    • Tools
  • Games
    • Geschichte, Gegenwart und Zukunft der PC-Spiele
    • Online-Spiele
    • gulli:Wettbewerbe
    • gulli:Spiele
  • Mobile
    • Zeitreise - Mobile Endgeräte
  • Ansichtssache
    • Kommentiere und bewerte die Fundstücke.
  • Videos
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • Apps
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • gulli
  • News
  • Generalbundesanwalt: Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist illegal
vorherige News
nächste News

Generalbundesanwalt: Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist illegal

Der deutsche Generalbundesanwalt sieht für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) keine Rechtsgrundlage. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, so das Fazit eines Gutachtens, das das Blog "Netzpolitik" am heutigen Mittwoch veröffentlichte.

Bereits im Dezember hatte Netzpolitik über eine Antwort der Bundesregierung zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus dieser ging hervor, dass der Generalbundesanwalt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung - ein Verfahren, bei dem Telekommunikation direkt auf dem Gerät eines Beteiligten per "Staatstrojaner" mitgelesen wird, um eine eventuelle Verschlüsselung bei der Übertragung zu umgehen - für rechtswidrig hält. Netzpolitik forderte das entsprechende Gutachten des Generalbundesanwalts unter dem Informationsfreiheitsgesetz über die Plattform "Frag den Staat" an und bekam dieses heute ausgehändigt.

Überschrieben ist das Gutachten mit "Rechtliche Zulässigkeit der sogenannten 'Quellen-TKÜ'" . In dem Dokument kommt der Generalbundesanwalt zu dem Schluss: "Ein Antrag auf Anordnung einer sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Es fehlt an der erforderlichen Rechtsgrundlage für einen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG." Dies wird begründet mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008 zur sogenannten "Online-Durchsuchung". Das höchste deutsche Gericht hatte damals entschieden, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte, wie es der Generalbundesanwalt zusammenfasst "über seine bisher anerkannte Ausprägung hinaus […] auch die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme gewährleistet." Das damals neu definierte Grundrecht wurde vom Chaos Computer Club auch als "Grundrecht auf digitale Intimsphäre" bezeichnet und beeinflusste seitdem bereits einige Richter-Entscheidungen.

"Der Schutzbereich dieses Grundrechts erfasst sowohl das Interesse des Nutzer an der Vertraulichkeit der erzeugten, verarbeiteten und gespeicherten Daten als auch die Integrität des geschützten Systems gegen Zugriffe Dritter, durch die die Leistungen, Funktionen und Speicherinhalte des Systems genutzt werden können. Nach der Entscheidung des BVerfG stellt die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems mit einer forensischen Software einen Grundrechtseingriff von besonders hohem Gewicht dar. Ein Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss daher besondere Anforderungen an den Eingriffsanlass vorsehen, Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen und die Maßnahme unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung stellen", heißt es in dem Schreiben des Generalbundesanwalts, eine "Ermächtigung zur Infiltration eines informationstechnischen Systems, die diesen Anforderungen gerecht wird", enthalte die  die Strafprozessordnung jedoch nicht.

Zwar sei es möglich, bestehende Gesetze zum Abhören von Telekommunikation auch auf die Quellen-TKÜ anzuwenden, wenn "sichergestellt werden kann, dass ein weitergehender Eingriff in die Vertraulichkeit und die Integrität des geschützten Systems unterbleibt," so der Generalbundesanwalt. Dies sei jedoch derzeit technisch nicht zu gewährleisten. Vielmehr sei "für die Durchführung der Quellen-TKÜ die verdeckte Installation einer Software (sogenannter 'Trojaner') auf dem Endgerät des Betroffenen erforderlich, um die Inhalte vor der Kommunikationsschnittstelle abzufangen und auszuleiten." Werde jedoch derartige Fremd-Software auf einem System installiert, so bewirke "bereits diese Infiltration einen Eingriff in die Integrität des Systems." Mit der Installation eines "Staatstrojaners" sei "die entscheidende technische Hürde für eine Ausspähung, Überwachung oder Manipulation des Systems bereits genommen", so dass nicht nur das Fernmeldegeheimnis, sondern auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme auf diese Fälle anwendbar sei.

Zudem, so der Generalbundesanwalt weiter, fehlten derzeit auch klar rechtliche Vorgaben und Beschränkungen für eine Quellen-TKÜ. Auch andere formaljuristische Probleme bei den notwendigen Kompetenzen werden erwähnt.

In der Folge kommt der Generalbundesanwalt zu dem Schluss, dass eine Quellen-TKÜ nach derzeitigem Stand illegal ist. Es wird sich zeigen, wie sich dies auf die polizeiliche und juristische Praxis auswirken wird. Derzeit gibt es drei Möglichkeiten: entweder wird versucht, den Status Quo beizubehalten und die  umstrittene Praxis trotz der vom Generalbundesanwalt angesprochenen Bedenken fortzusetzen, was womöglich in einer Klage und einer richterlichen Entscheidung enden könnte. Oder aber - was derzeit politisch unwahrscheinlich erscheint -, die Quellen-TKÜ wird abgeschafft oder zumindest kurzfristig ausgesetzt. Die dritte Möglichkeit wäre ein Versuch, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die zumindest die juristischen - wenn auch nicht die technischen - Bedenken ausräumt. Nicht zuletzt wird wohl auch die anstehende Bundestagswahl im Herbst einen Einfluss darauf haben, wie es in dieser Frage weiter geht. 

Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 23.01.2013 16:18 Uhr

Tags: quellen-tkÜ überwachung staatstrojaner

 
Weitere interessante News
11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • alter_Bekannter am 27.01.2013 18:28:20

    Der erste Teil(im Bezug auf widarrs Post), der Rest ist Herleitung und Erklärung. ...

  • Shodan_v2-3 am 27.01.2013 17:49:40

    denn die Leute wollen ert Sicherheit wenn sie auf einem akzeptablen Niveau zum Leben sind. Bedürfnishierarchie Was hat den das psychologische Bedürfnis jedes ei ...

  • alter_Bekannter am 27.01.2013 09:35:37

    Oder in meinen Worten: Warum soll ich mich an etwas halten was nur deinem Vorteil dient? Wenn ich dein Eigentum bin, dann ist es auch nicht meine Verantwortung was mit dir Aufgrund meines Verhaltens passiert. Sondern deins, jeder muss auf seine Sachen aufpassen. Überleben des stärkeren bringt garni ...

  • widarr am 27.01.2013 02:41:23

    Selbst wenn es irgendeine Rechtsgrundlage für diesen Krampf gäbe, ich hab trotzdem keinen Respekt for dieser. Wie sagte Dirty Harry doch so treffend? "Ich scheisse auf so ein Gesetz!" ...

  • Shodan_v2-3 am 25.01.2013 02:50:09

    Defacto gibt es auch keine Rechtsgrundlage, den Trojaner bei unbestimmten Zielsystemen einzusetzen und anlasslos zu überwachen. Das hat niemand behauptet und es überrascht mich auch nicht sonderlich. Natürlich nutzen die Damen und Herren von der Polizei diese Tech ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

Games [Teamspeak]

Teamspeak Server

Teamspeak

Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?

mehr lesen...

Aktuelle gulli:Videos
Play
Gamersplatform: Renaissance Heroes Gameplay
Play
Remember Me - Neuer Story-Trailer
Play
The Elder Scrolls Online - Sammeln und Erkunden
News [Interviews]

Interview mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr

Bundestag

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.

mehr lesen...

News [Kurioses]

Japaner erstellt seine Gemälde mit Microsoft Excel

Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr

Gemälde von Tatsuo Horiuchi

Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.

mehr lesen...

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookGoogle+gulli:news im AppStore
  • Home
  • Board
  • News
  • NewsPresso
  • Internet
  • IT-Sicherheit
  • Hard- und Software
  • Games
  • Mobile
  • Werbung
  • Presse
  • Kontakt
  • Betreiberinfos
  • Chat
  • Jobs
  • Suche

© 1998-2013 InQnet GmbH

Hardwareclips