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Toiletten-Videoüberwachung des LKA Thüringen für rechtswidrig erklärt

Rechtswidrige Überwachung des LKA Thüringen

Rechtswidrige Überwachung des LKA Thüringen

Wochenlang überwachte das LKA Thüringen die Toiletten einer Außenstelle mit Videokameras, weil dort offenbar Toilettenpapier geklaut wurde. Ein Dieb wurde nicht gefunden. Wie der MDR Thüringen berichtet, stellten Juristen des LKA fest, dass die Überwachungsaktion rechtswidrig war.

Videoüberwachung soll helfen, Straftaten aufzuklären, auch wenn es sich dabei um den Diebstahl von Klopapier handelt. So dachte das LKA Thüringen, dass die Toilette einer Außenstelle wochenlang mit Videokameras überwachen ließ. Hausjuristen erklärten die Aktion aber für rechtswidrig: "Die verdeckte Videoüberwachung in Hausflur und Toilettenbereich ist nicht zulässig." Das geht aus Dokumenten aus dem Jahr 2011 hervor, die dem MDR vorliegen.

Reinigungskräfte eben jener Außenstelle beschwerten sich im November 2010 darüber, dass Klopapier aus Liefersäcken geklaut wurde. Anfang 2011 installierte die Abteilung "Interne Ermittlungen" Videoüberwachung. Doch auch nach wochenlanger Observation wurde kein Dieb ermittelt. Die Auswertung erfolgte dabei durch einen extra für diesen Fall abgestellten Ermittler der Abteilung Staatsschutz.

In ihrem Gutachten kritisieren die Juristen des LKA unter anderem, dass Videoüberwachung nicht durch einen solchen Diebstahl gerechtfertigt werde, weil es sich um Bagatellkriminalität handele. Außerdem läge der Fall einer längerfristigen Observation vor, weil diese einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen überschritt. Deswegen sei § 163 f StPO zu beachten gewesen. Die Juristen sprechen außerdem von einem "intensiven Grundrechtseingriff". Die Aktion sei "nicht angemessen".

Das LKA hingegen erklärt, dass die Überwachungsaktion mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt und zeitweise auch von dieser geführt worden sei, bis sie "ergebnislos eingestellt wurde".

Die Staatsanwaltschaft wurde allerdings erst am 28.03.2011 informiert - vier Tage nach dem Juristen die Aktion bemängelten. Auch die Juristen nahmen also erst bereits nach Beginn der Aktion von ihr Kenntnis.

Text-Quellen: mdr.de

Robert Clausen (g+) am Samstag, 19.01.2013 11:38 Uhr

Tags: privatsphäre video-Überwachung Überwachungswahn grundrechte lka kameraüberwachung

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • frogger9 am 21.01.2013 20:52:52

    meine Erfahrung sagt genau das Gegenteil, Werte mit niedrigem Wert werden oft von Personen mit hohem Einkommen entwendet. ...

  • Diablokiller999 am 21.01.2013 20:09:22

    Aber wer Klopapier klauen muss? wird vielleicht nicht gut genug bezahlt... ...

  • Igel0 am 21.01.2013 12:21:35

    Da gab es doch mal den einen Busfahrer, der wegen Durchfall eine Rolle Klopapier aus dem Busfahrerklo mit auf den Bus genommen hatte. bei nem bürojob ohne großen kundenkontakt könnt ichs ja verstehn. aber als busfahrer? der muss doch jede stunde anhalten und ne toilett ...

  • pocab am 20.01.2013 15:44:15

    Da gab es doch mal den einen Busfahrer, der wegen Durchfall eine Rolle Klopapier aus dem Busfahrerklo mit auf den Bus genommen hatte. Der wurde direkt gekündigt. http://www.shortnews.de/id/685635/ein-busfahrer-hatte-durchfall-kundigung-weil-er-klopapierrolle-einsteckte ...

  • alter_Bekannter am 20.01.2013 10:10:25

    Okay, offenbar ist das wirklich euer ernst. Mich interessiert dann aber doch noch eine Sache, machen sich die Klopapierklauer keine sorgen um ihre Gesundheit? Wie dumm muss man eigentlich sein einen Risikoberuf mit derart ekelhaften Arbeitsbedingungen für diesen Lohn zu verrichten? Da würde ich ehe ...

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