Warnung vor US-Überwachung cloudbasierter Dienste
In den USA gibt es zwei geltende Antiterrorgestze, den sogenannten Patriot Act und den Foreign Intelligence Surveillance Amendment Act (FISAA), welche es ermöglichen, eine „Massenüberwachung“ europäischer Bürger durchzuführen. Nun liegen dem EU-Parlament zwei Studien vor, welche dringenden Handlungsbedarf in Richtung des Schutzes der Privatsphäre der Europäer anzeigen. Eine der Studien wurde vom Centre D'Etudes Sur Le Conflits durchgeführt, eine zweite vom Centre for European Policy Studies. Beide befassten sich mit der Fragestellung, wie sich Cloud Computing auf den Datenschutz auswirkt. In einem Bericht mit dem Titel „Fighting cyber crime and protecting privacy in the cloud“ kann das Gutachten im Internet abgerufen werden. Die Fragestellung seitens der EU war dahingehend, ob die Cyberkriminalität mit der Zunahme von Cloud Computing ebenfalls im Ansteigen begriffen sei.
Die Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es nicht in erster Linie die wachsende Cyber-Kriminalität sei, vor der man sich in Acht nehmen müsse. Es sei vielmehr die Überwachung durch die US-Behörden, die einem zu denken geben sollte. Sobald Daten, bedingt durch Cloud Computing, auf Servern von Anbietern aus den USA liegen würden, könnten die amerikanischen Behörden rechtliche Schritte unternehmen, welche sie zu einer Überwachung der Daten ausländischer Nutzer befugen würden, ohne dass diese davon etwas mitbekommen würden. Beispielsweise die Firma Morpho, die niederländische biometrische Pässe produziert, gehört zu einem Unternehmen, welches auch in den USA tätig ist. Der Zugriff amerikanischer Behörden auf deren Daten ist durchaus möglich. Die Gutachter erklären, dass die US-Praxis auch entsprechend aussehen würde, die EU jedoch nicht angemessen darauf reagiere. Daraus leiten die Autoren des Gutachtens ihre Empfehlungen an die Parlamentarier ab, „sich um Rechtssicherheit beim Cloud Computing zu kümmern“. Dafür notwendig seien Verhandlungen mit den USA, in denen klargestellt werden müsse, dass auch Europäer ein „Menschenrecht auf Privatsphäre“ hätten. Darüber hinaus wird es für dringend erforderlich erachtet, dass „deutliche Warnungen“ an die Nutzer von Cloud-Diensten gehen, um diesen den Sachverhalt überhaupt bewusst zu machen.
Derzeit errichtet der amerikanische Geheimdienst NSA (National Security Agency) ein „gigantisches Rechenzentrum“, infolgedessen warnte der Whistleblower William Binney (ehemaliger NSA-Mitarbeiter) im Dezember auf dem Chaos Computer Club-Kongress ausdrücklich vor einer Überwachung durch die USA. Es wird von EU-Kommission und EU-Parlament momentan an einer Datenschutzreform für die EU gearbeitet; für diese könnte das vorliegende Gutachten als Vorlage verwendet werden.
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am Freitag, 11.01.2013 10:58 Uhr
News Redaktion am 21.09.2016, 09:04 Uhr
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