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CSU setzt sich für härtere Bestrafung von Internet-Kriminalität ein

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Laut Informationen des Spiegel setzt sich die CSU für schärfere Gesetze ein, um Internet-Kriminalität besser zu verfolgen. Speziell soll es um Datenhehlerei gehen, auch der Versuch soll bereits strafbar sein. Die CSU will außerdem rechtliche Grundlagen für den Betrieb offener WLANs schaffen.

Wenn es nach der CSU geht, sind die existierenden Regeln im Internet zu lasch. Vor allem aber gebe es keine Rechtsgrundlage, um beispielsweise den Handel mit erbeuteten Kreditkartendaten und E-Mail-Passwörtern zu verfolgen. Strafbar ist bisher zwar das Ausspähen von Daten, aber nicht deren Weiterverkauf, was die CSU als Datenhehlerei bezeichnet. Um das zu ändern, müsse ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.

In dem Positionspapier, das nächste Woche in Wildbad Kreuth beschlossen werden soll, heißt es: „Hierbei müssen Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei geschlossen und bisher fehlende Versuchsstrafbarkeiten ergänzt werden.“ Auch der Versuch, solche Daten zu verkaufen, soll also strafbar werden, wenn es nach den Vorstellungen der CSU geht. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, dass die Partei damit gegen „die Zunahme von kriminellen Machenschaften im Internet“ vorgehen wolle. 

Die CSU möchte sich aber auch noch einer anderen Thematik annehmen, und zwar dem Betrieb von unverschlüsselten WLANs. Dabei möchte die Partei gesetzliche Grundlagen für Nutzung und Bereitstellung solcher Hotspots schaffen. Einer flächendeckende Verbreitung steht zur Zeit die so genannte „Störerhaftung“ im Weg, durch die Anschlussinhaber beispielsweise für illegale Downloads haftbar gemacht werden können, die von ihrem Anschluss aus erfolgten. Eine rechtliche Klärung über mehrere Instanzen steht allerdings noch aus, eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es noch nicht. Zur Zeit kämpft der Verein Freifunk Rheinland für eine solche Entscheidung, da ein WLAN-Betreiber fünf Abmahnungen für einen Torrent erhielt, der fünf Musikalben beinhaltete. 

Text-Quellen: winfuture.de

Robert Clausen (g+) am Dienstag, 01.01.2013 17:34 Uhr

Tags: csu kriminalität internetkriminalität

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Destiny666 am 02.01.2013 18:05:46

    Sie schließen die Lücke, dass die Geldgeber Steuern hinterziehen können. Sehr schön. Na hauptsache die Einwohnermeldeämter können weiterhin unsere Daten sonstwohin verscherbeln, ohne dass wir das unterbinden können. ...

  • titus_shg am 02.01.2013 16:38:46

    Die können den Datenhandel nicht verbieten. Die machen's ja selbst über die Einwohnermeldeämter. Also erwartet lieber nicht zu viel. Da verstehst Du was falsch. Unter Datenhehlerei soll wohl fallen, wenn illegal ausgespähte Daten verkauft werden (sollen) ...

  • Malicus am 02.01.2013 15:28:33

    Datenhehlerei und den Versuch unter Strafe zu stellen betrifft in erster Linie die Steuer-CDs, die dann nicht mehr angekauft und verfolgt werden können. Wer will sich da wohl per Gesetz vor Verfolgung bzw. Veröffentlichung schützen? Die Gesetzeslücke besteht schon seit ...

  • ochnee am 02.01.2013 14:55:35

    Datenhehlerei und den Versuch unter Strafe zu stellen betrifft in erster Linie die Steuer-CDs, die dann nicht mehr angekauft und verfolgt werden können. Wer will sich da wohl per Gesetz vor Verfolgung bzw. Veröffentlichung schützen? ...

  • Troll-Account am 02.01.2013 12:32:37

    Die können den Datenhandel nicht verbieten. Die machen's ja selbst über die Einwohnermeldeämter. Also erwartet lieber nicht zu viel. ...

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