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Antiterrordatei: „Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich“

Die Redner Constanze Kurz und Frank Rieger

Die Redner Constanze Kurz und Frank Rieger

Was ist die Antiterrordatei, wie funktioniert sie, was sind ihre Probleme und wie reagiert die Bundesregierung darauf? Diese Fragen beantworteten Constanze Kurz und Frank Rieger vom CCC auf dem diesjährigen Chaos Communication Congress und räumten mit ihrer Meinung nach zweifelhaftem Vorgehen auf.

Constanze Kurz und Frank Rieger sind häufig gesehene Gäste beim Bundesverfassungsgericht. Egal ob es um Onlinedurchsuchungen, die Vorratsdatenspeicherung oder den Staatstrojaner geht – sie werden als Sachverständige eingeladen. Auch bei der Anhörung über die Antiterrordatei waren sie anwesend und standen auf dem 29. Chaos Communication Congress (29C3) in Hamburg Rede und Antwort.

Bei der Antiterrordatei handelt es sich um eine so genannte Verbunddatei zwischen verschiedenen Behörden. Im Klartext geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden zu verbessern, de facto also das Trennungsgebot außer Kraft zu setzen. Wenn das Landeskriminalamt NRW beispielsweise eine Abfrage zu einer Person macht, findet sie unter anderem Infos zu der Person und ein Aktenzeichen einer anderen Polizeibehörde oder eines Geheimdiensts. Mit Hilfe des Aktenzeichens können dann direkt weitere Informationen angefordert werden. 

Das ganze System hat allerdings eine kleine Hintertür: Geheimdienste können die Funktion des „verdeckten Speicherns“ nutzen. So taucht ein Eintrag in einer Datenbankabfrage nicht auf, der Geheimdienst wird aber über die entsprechende Suche informiert. Gerade vor dem Hintergrund des NSU wirkt diese Praxis äußerst fragwürdig, warnten doch Verfassungsschützer ihre V-Leute vor bevorstehenden Hausdurchsuchungen. Eine verdeckte Speicherung leiste einem solchen Szenario Vorschub.

In der Antiterrordatei, die bisher rund 18.000 Einträge umfasst, stehen aber nicht nur direkt verdächtige Personen, sondern auch ihre Kontaktpersonen, egal ob diese von den Tätigkeiten des Verdächtigen wissen, also zum Beispiel Partner, Kollegen und Freunde.

Bei der Einteilung der Kontaktpersonen findet allerdings eine Unterscheidung statt, nämlich in so genannte dolose-  und undolose Kontaktpersonen. Diese Einteilung beschreibt, ob die Person von den Tätigkeiten des Verdächtigen weiß. Dass auch undolose, also „unwissende“ Kontaktpersonen gespeichert werden, verwirrte das Bundesverfassungsgericht. Wenn diese laut Aussage der Geheimdienstchefs eigentlich sowieso nicht benötigt werden, warum kann man diese dann nicht einfach aus der Antiterrordatei löschen?

Während der Anhörung in Karlsruhe war auch der Bundesinnenminister Friedrich anwesend – eher ungewöhnlich. Normalerweise herrscht bei solchen Anhörungen auf der Regierungsseite gähnende Leere, ein Umstand, der laut Frank Rieger auf das große Interesse der Regierung an der Antiterrordatei hindeutet. Zu Anfang äußerte sich Friedrich sinngemäß: „Vertraut uns doch!“, laut Constanze Kurz nach der Mordserie des NSU und des Versagens der Behörden eher schwierig.

Während der Anhörung wollten die Geheimdienstchefs nicht auf alle Fragen des Gerichts antworten, weswegen das Gericht dazu überging, Techniker zu befragen, die teilweise mehr sagten, als den Chefs lieb gewesen wäre.

So gibt es in der Antiterrordatei zum Beispiel keine Regelung zu Löschfristen, stattdessen wird auf die einzelnen Behördenrichtlinien verwiesen, ein Bürokratiemonster angesichts 19 verschiedener Geheimdienste und 16 Landeskriminalämtern. Eine Löschung der Daten ist indes kaum möglich, da der Einsteller nicht direkt herauszufinden ist. Stattdessen solle man doch eine Liste von verschiedenen Behörden einzeln anschreiben, wenn man glaubt, in einer solchen Verbunddatei zu stehen.

Was für Konsequenzen dies haben kann, erklären die Vortragenden anhand eines Beispiels: Ein in der Schweiz lebender Iraner hat keine Möglichkeit, ein Flugzeug zu benutzen, weil er auf einer so genannten No-Fly-Liste steht. Seiner Versuche, herauszufinden, wer ihn warum auf diese Liste gesetzt hat, scheiterten bisher allesamt.

Am Ende ihres Vortrags üben Kurz und Rieger scharfe Kritik an der Antiterrordatei. Man müsse sich auch über die moralischen Implikationen im Klaren sein, wenn Daten mit ausländischen Behörden geteilt werden. Was passiert auf Basis von deutschen Geheimdiensten? Will man es als Rechtsstaat wirklich verantworten, wenn Leute aufgrund eigener Erkenntnisse verschleppt, verhört und gefoltert werden? Ganz davon abgesehen, dass eine solche zentralisierte Speicherung ein „mundgerechtes Angriffsziel für Angreifer von innen und außen“ sei. Außerdem gibt es für die Antiterrordatei keine Kontrollinstanz. Deswegen schließen Kurz und Rieger mit dem Satz: „Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich“.

Bild-Quellen: Copyright Robert Clausen

Robert Clausen (g+) am Donnerstag, 27.12.2012 23:32 Uhr

Tags: verfassungsschutz geheimdienst bundesverfassungsgericht constanze kurz antiterror antiterrordatei

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 28.12.2012 16:56:36

    Friedrich war nur da um ein politisches Gewicht, durch Anwesenheit, in die Waagschale zu legen ... er hatte nie die Absicht etwas zum Thema zu äußern! "Vertraut uns doch!" (Klingt wie:"Keine neuen Steuern! Wir schaffen Steuern ab! Wir schaffen die 7% Steuer auf Lebensmittel ab!" ... :D ) ...

  • widarr am 28.12.2012 12:12:09

    Boah da muss ich wieder Kritik anbringen.... dieser dauernd eingespielte englische (denglische) simultanübersetzer nervt unheimlich :dozey: Was ist mit der originaltonspur passiert? :unknown: ...

  • C-H-T am 28.12.2012 11:34:30

    Generell lassen sich die Daten löschen, aber nur von der Behörde, die diese auch eingestellt hat. Andere Behörden können das nicht. Weil nun aber nicht erkennbar ist, wer sie eingestellt hat, können andere Behörden beispielsweise auch keinen Antrag auf Löschung stellen, ...

  • docanonymous am 28.12.2012 11:24:39

    Verstehe ich ohnehin nicht. Wieso sollte man eingestellte Daten nicht auch löschen können, obwohl der "Einsteller" unbekannt ist. In der "Realität" kann man doch auch Dateien und Daten löschen, Rapidshare machts vor. Man will nur vielleicht nicht - und mutmaßlich haben so ...

  • markantelli am 28.12.2012 07:12:44

    Verstehe ich ohnehin nicht. Wieso sollte man eingestellte Daten nicht auch löschen können, obwohl der "Einsteller" unbekannt ist. In der "Realität" kann man doch auch Dateien und Daten löschen, Rapidshare machts vor. Man will nur vielleicht nicht - und mutmaßlich haben solche Leute (Politiker z.B.), ...

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