Wenn ab dem 16. Januar kommenden Jahres die neue Datenschutzerklärung sowie die aufgearbeiteten Nutzungsbedingungen von Instagram in Kraft treten, möchten sich die Betreiber der Foto-Sharing-App mit weitgehenden Rechten bestücken.
Mit den ab Mitte Januar in Kraft tretenden Richtlinien räumt sich Instagram in erster Linie das Recht ein, die aus der App hervorgehenden Nutzerdaten mit Facebook zu teilen. Facebook darf ab Anfang kommenden Jahres Gebrauch von Cookies, Log-Dateien, ortsbezogenen Daten sowie Angaben zum Nutzungsverhalten machen, die aus Instagram hervorgehen. Auch sehen die neuen Richtlinien vor, dass die von Nutzern veröffentlichten Fotos kostenfrei für Werbezwecke auf Instagram oder auf Facebook zu Verwendung kommen dürfen, was für besonders viel Unmut sorgte.
Der Aufschrei zahlreichen Datenschützer, Netzaktivisten aber auch der Internetnutzer war groß. Nicht Wenige fühlten sich durch die vorgesehenen Nutzungsbedingungen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Bei Instagram stießen die Proteste natürlich nicht auf taube Ohren. Das Unternehmen zeigte sich betroffen und veränderte der Wortlaut der Nutzungsbedingungen, um den Internetnutzern datenschutztechnisch entgegenzukommen. Kritiker zeigen sich nicht sonderlich zufrieden mit der Optimierung und werfen den Betreibern nur eine geschickte Umformulierung der Nutzungsbedingungen vor.
Angesichts der unbefriedigenden Umstände bestreitet eine kalifornische Anwaltskanzlei nun den Rechtsweg. Am vergangenen Freitag reichte die Kanzlei Finkelstein und Krinsk eine Sammelklage bei einem in San Francisco ansässigen Bundesgericht ein. In der Klageschrift wird Instagram vorgeworfen, mit Hilfe der neuen Datenschutzerklärung und der aufgefrischten Nutzungsbedingungen Fotos von Instagram-Nutzern im großen Stil verkaufen zu wollen. Auch sollen Fotos der Nutzer für Werbeanzeigen zum Einsatz kommen ohne erforderliche Einwilligung der betroffenen Anwender. Mit der Sammelklage wolle die Anwaltskanzlei verhindern, dass den Nutzern ihr Recht am eigenen Bild genommen wird. Inwieweit die Sammelklage Erfolg haben wird, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.
Text-Quellen: sueddeutsche zeit
Sener Dincer (g+) am Dienstag, 25.12.2012 23:45 Uhr
Man sollte also die Reichweite dieser Nutzungsrechte gut bedenken, bevor man solch abgedroschene Texte verfasst "man braucht ja nicht den Dienst nutzen". Wird ein Schuh draus. Wenn die Menschen es mit diesen Datenschutzbestimmungen nicht mehr benutzen würden, wäre d ...
es ist zwar in den usa, aber wieso klagen die? zwingt jemand die leute instagram zu nutzen? die neue datenschutzerklärung soll soweit ich weiß nur auf neue werke angewendet werden, nicht auf alte. einfach ab dem datum nicht mehr benutzen und gut ist, dann werden die leute bei in ...
es ist zwar in den usa, aber wieso klagen die? zwingt jemand die leute instagram zu nutzen? Wer sein Mittagessen nicht mit Instagram fotografiert, existiert heutzutage nicht (oder ist auf Diät). ...
Immer feste drauf auf die menschen verachtende Geld Überwachungsscheisse ! ...
es ist zwar in den usa, aber wieso klagen die? zwingt jemand die leute instagram zu nutzen? die neue datenschutzerklärung soll soweit ich weiß nur auf neue werke angewendet werden, nicht auf alte. einfach ab dem datum nicht mehr benutzen und gut ist, dann werden die leute bei instagram das von allei ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.