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Vorratsdatenspeicherung entgegen der europäischen Grundrechtecharta?

Sitzungssaal des EuGH

Sitzungssaal des EuGH

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Richtlinie bezüglich Speicherung von Daten auf Vorrat vorgelegt, da man die Vermutung hat, dass diese Richtlinie nicht mit der europäischen Grundrechtecharta konform ist. Für die Urheberrechtsdebatte könnte sich dadurch einiges ändern.

In einigen Ländern der EU wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) bereits vom Verfassungsgericht auf Eis gelegt, solange der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf einen Antrag Irlands hin noch prüft, ob die Richtlinie „mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist“. Wie in Deutschland dürfte nun auch in Österreich einem Aussetzen der EU-Richtlinie der Weg geebnet werden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH), besetzt mit 14 Verfassungsrichtern, hat dem EuGH „Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie vorgelegt“.

Nachdem mehr als 11.139 Personen sich bezüglich der VDS an den VfGH gewendet hatten, dürfte die Vorgangsweise des Gerichtshofs ein erster Erfolg für die Aktivisten sein. Schließlich wird seit April 2012 in Österreich gespeichert, wer wann, wo und mit wem in Telekommunikationsverbindung steht. Die VDS, eigentlich als Mittel zur Terrorismusbekämpfung eingeführt und ausschließlich für die Verfolgung schwerwiegender Straftaten konzipiert, wird also durchgeführt, auch wenn kein Verdacht besteht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fordert von den politischen Entscheidungsträgern, dass dieser „unangemessene Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen“ abgestellt wird. Man kritisiert darüber hinaus, dass die Unschuldsvermutung dadurch untergraben werde und dass Informations- und Meinungsfreiheit leiden würden. 

Nichtsdestotrotz bleibt die VDS in Österreich weiterhin in Kraft, da es nicht in der Kompetenz des VfGH liegt, die bestehende Regelung ohne einen Entscheid des EuGH zu kippen. Man wird sich wohl eine Weile gedulden müssen, bis der EuGH sich dem Thema widmet. Die europäische Instanz gibt „eine durchschnittliche Verfahrensdauer bei Vorabentscheidungsersuchen von 16,4 Monaten an“. Erst danach wird der österreichische VfGH das Thema VDS wieder in seine Agenda aufnehmen. Doch zumindest in der derzeit hitzig laufenden Urheberrechtsdebatte könnte das Vorbringen des Anliegens an den EuGH raschere Auswirkungen haben. Sollte die VDS an sich schon der Grundrechtscharta zuwiderlaufen, dann wäre eine Ausdehnung der VDS auf das Urheberrecht (eine Formulierung, die im Arbeitspapier des Ministeriums penibel vermieden wird) außer Diskussion.

 

Bild-Quellen: wikipedia.de

Text-Quellen: futurezone.at

Joan Z. am Dienstag, 18.12.2012 14:42 Uhr

Tags: grundrechte Österreich europäischer gerichtshof urheberrecht europäische union verfassungsgerichtshof

vgwort
 
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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shodan_v2-3 am 18.12.2012 23:18:08

    Nichtsdestotrotz bleibt die VDS in Österreich weiterhin in Kraft, da es nicht in der Kompetenz des VfGH liegt, die bestehende Regelung ohne einen Entscheid des EuGH zu kippen. wut? Das ist doch...? wie...? äh *liest das [URL="http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachme ...

  • machineH3aD am 18.12.2012 18:51:19

    Sollte die VDS an sich schon der Grundrechtscharta zuwiderlaufen, dann wäre eine Ausdehnung der VDS auf das Urheberrecht (eine Formulierung, die im Arbeitspapier des Ministeriums penibel vermieden wird) außer Diskussion. Bevor die das Urheberrecht ändern, wird eher das ...

  • joanZ am 18.12.2012 14:42:53

    Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Richtlinie bezüglich Speicherung von Daten auf Vorrat vorgelegt, da man die Vermutung hat, dass diese Richtlinie nicht mit der europäischen Grundrechtecharta konform ist. Für die Urheberrechtsdebatte ...

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