SFR & Orange (Logo)
Grund für das Verfahren war eine Klage des Konkurrenzanbieters Bouygues Telecom. Dieser beschwerte sich, dass sich Orange und SFR durch ihre ehemalige Monopolstellung sowie die damalig angebotene Flatrate unrechtmäßige Vorteile erschlichen hätten. Beide Konzerne führten 2005 mit insgesamt 83 Prozent Marktverbreitung das Feld der französischen Mobilfunkindustrie an. Durch das Angebot zweier Flatrates konnten Kunden im jeweils eigenen Netz kostenlos telefonieren.
Nach Befinden des Kartellamtes habe man so Kunden durch Ausnutzen der Vorreiterstellung an sich gebunden. Auch seien so Gründe geschaffen worden, die andere Nutzer zum Wechsel des Anbieters gebracht haben könnten. Wie die Behörde nun erklärte, sei im Rahmen der Verhandlung weder Orange noch SFR in der Lage gewesen, diese marktwirtschaftliche Maßnahme objektiv zu begründen. So nahm man an, dass die Flatrate allein mit der Ambition angeboten wurde, die Konkurrenz zu schädigen.
Letztlich erkannten die Wettbewerbshüter eine „missbräuchliche Preisdifferenzierung“ zwischen den Gebühren für interne Gespräche und Telefonaten, deren Empfänger bei der Konkurrenz unter Vertrag stand. Gegen die verhängten Strafen in Höhe von 117,5 Millionen Euro für Orange und 65,7 Millionen Euro für SFR planen die beschuldigten Parteien, nun Einspruch zu erheben. Bouygues Telecom erklärte derweil, auch Schadensersatz von den beiden Konkurrenzbetrieben zu fordern. Unter anderem prangert man an, dass man auf die umstrittenen Flatrate-Angebote mit Preissenkungen habe reagieren müssen.
Bild-Quellen: intomobile
Text-Quellen: AFP
Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 13.12.2012 19:48 Uhr
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.