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DigiProtect und CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewähren Weihnachtsrabatt

Abmahnungen: alle Jahre wieder

Abmahnungen: alle Jahre wieder

Die Frankfurter DigiProtect mbH beschäftigt sich mit der Durchsetzung von Urheberrechten bei Musik-, Film- und Fernsehproduktionen. Die GmbH liebt laut ihrem eigenen Slogan nicht nur Musik, man hat jetzt erneut ein Faible für die Weihnachtszeit entdeckt. Großzügig bietet man Abgemahnten an, man könne die „leidige Angelegenheit“ doch gegen Zahlung von 199 Euro aus der Welt schaffen.

Die abmahnende Kanzlei CGM ist seit mehreren Monaten höchst aktiv bei der Verfolgung von Tauschbörsenbenutzern der Musikwerke von DJane Housekat, Eisblume, Farid Bang, Andreas Bourani, Nightwish, Cassey Doreen, Xavier Naidoo und vielen anderen Interpreten. Jetzt sind beim bloggenden Rechtsanwalt Thomas Stadler vermehrt gleich lautende Schreiben aufgetaucht, die den Betroffenen offenbar einen Weihnachtsbonus vortäuschen sollen. Dort heißt es, im Hinblick auf die sich nähernden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel bestünde seitens der eigenen Mandanten trotz „eindeutiger Rechtslage“ ein großes Interesse daran, die „leidige Angelegenheit“ vor dem Jahreswechsel zu erledigen. Zu erledigen heißt im Klartext: knapp 200 Euro zu bezahlen, was immerhin 100 Euro mehr sind als im Jahr 2010.

Die Forderung hat ihre ganz eigene Geschichte. Anfangs machte die Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen (U & C) die Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 650,- für DigiProtect geltend. Später verschickte das Inkassobüro Debcon Briefe und schlug den Empfängern einen Vergleich in Höhe von EUR 495,- vor. Die „tatsächliche Forderung“ beläuft sich laut Debcon auf EUR 1.286,80. Nun tritt last, but not least die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf den Plan und bietet den Abgemahnten besagte 199 Euro an. Stadler glaubt, man könne feststellen, es gäbe „professionellere Abmahner als DigiProtect“.


Lars "Ghandy" Sobiraj kommentiert:

Ob diese Aussage korrekt ist, sei einmal dahingestellt. DigiProtect-Gründer und Rapper Moses Pelham wird übrigens im Rahmen eines Interviews vom Journal Frankfurt quasi als Botschafter des Urheberrechts dargestellt, der bei seinen Vorhaben grundsätzlich nur Gutes im Sinn hat. Pelham streicht heraus, niemand habe im Auftrag seines Unternehmens Rechnungen in Höhe von 900 Euro verschickt. Man verleihe den verschickten P2P-Abmahnungen lediglich den Charakter eines „Strafzettels“. Auch versucht Pelham den Vorwurf zurückzuweisen, ihm gehe es nur darum, Geld mit seiner Firma zu verdienen. Laut seiner Auskunft sei die Recherche für Filesharing-Abmahnungen sehr „kostenintensiv". Diese Aussage würde übrigens jeder Informatikstudent im Handumdrehen auseinander nehmen. Tatsache ist: Es gibt kaum etwas ähnlich Simples und Preiswertes wie die Feststellung von IP-Adressen von Tauschbörsenbenutzern. Man nehme einen der bekannten Peer-to-Peer-Clients wie Kazaa, Emule oder Vuze, modifiziere ihn für eigene Zwecke - fertig ist die Laube!

Der Beteiligte des Rödelheim Hartreim Projekts und der Soulband Glashaus begann seinen Kampf gegen illegale Downloads übrigens bereits vor 6 Jahren. Moses Pelham glaubt, seine Karriere sei durch einen Pre-Release beendet worden. Die Master-CD seines Werkes war schon im Netz, bevor das Presswerk die Arbeiten abgeschlossen hatte. Anfangs habe er sich lediglich erkundigen wollen, warum jemand so etwas tut. Später sei die Firma DigiProtect daraus entstanden, gab er dem Journal Frankfurt zu verstehen. Die Laien unter den Lesern werden dem Rapper seine Story abnehmen, alle anderen nicht.

Wer etwas Background dazu benötigt: Die Redaktion von gulli.com hat sich mit schon häufiger mit den Gutmenschen unter den Abmahnern beschäftigt. Wer unsere Reportage bis jetzt übersehen hat, kann sich bei Interesse hier informieren.

Bild-Quellen: e-recht24.de

Text-Quellen: internet-law.de

Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 11.12.2012 18:16 Uhr

Tags: digiprotect moses pelham cgm rechtsanwaltsgesellschaft urmann & collegen debcon gmbh

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vgwort
 
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26 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ATMega8 am 15.12.2012 15:02:29

    Das war ja meine Idee. Wenn man dann vor Gericht beweist, dass man absichtlich falsche Hash-Werte verteilt hat um die Unsicherheit des Beweisverfahrens der Anklage zu beweisen, dürfte zumindest das eigene Verfahren sofort vom Tisch sein und alle anderen können sich künftig darauf berufen. ...

  • TheOnlyOne6520 am 13.12.2012 17:22:50

    Das pervide ist eben das du gar nicht eine "ganze" Datei brauchst um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Wenn du von einem Lied auch nur "1 Bit" hast wäre das in der Sache schon illegal, obwohl das ja rein garnichts über die Datei aussagt. Wenn du von einer 10mb Datei nur 50kb hast reicht das ...

  • Mr_J am 13.12.2012 11:01:04

    Was die machen ist ja schlicht und einfach einen "Testdownload" zu machen (automatisch macht das Programm) und dabei merkt man sich die IP des "Opfers" das diese uploaded. Der Download muss dabei nicht vollständig sein, meist nur über ein paar Sekunden, dann wir ...

  • TheOnlyOne6520 am 12.12.2012 23:14:14

    @TheOnlyOne6520: Du hast mich falsch verstanden. Natürlich ist das nicht der gleiche Brief sondern es läuft wie von dir genauer beschrieben. Dennoch sind das alles weitgehend automatisierte Vorgänge. Das ist nahezu 100% Automatisiert, es ist keine Anwaltsarbeit, zumi ...

  • Ghandy am 12.12.2012 22:43:43

    Nicht weltfremd. Bei den nächsten Wahlen die richtigen Parteien wählen und schluss is damit. Träum weiter! So schnell wird sich nichts ändern, befürchte ich. Ähnlich wie beim Wettbewerbsrecht (typisches Beispiel: eBay-Ab ...

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