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Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein

Wikipedia

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Für Artikel in Wikipedia muss der Autor nicht die Zustimmung der betroffenen Person einholen. Das bestätigten zwei Gerichtsurteile in Deutschland. Da die Online-Enzyklopädie nicht die Breitenwirkung einer Zeitung habe, seien Details in Biografien auch nicht derartig rufschädigend wie in Zeitungsartikeln. Die Panoramafreiheit gilt für Wikipedia allerdings nicht.

Auch für die Online-Enzyklopädie Wikipedia gilt die Pressefreiheit, wie zwei Gerichtsurteile in Deutschland zeigen. Die Wikimedia Foundation bekam von zwei Landgerichten Recht zugesprochen, was Einträge in der Online-Enzyklopädie betrifft. Die in Deutschland geltende sogenannte Panoramafreiheit, welche es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Kunstwerke dort, wo diese öffentlich zugänglich sind, bildlich wiederzugeben und dann zu verwerten, kennt die US-Justiz jedoch nicht, sodass es zur Löschung von 59 Bildern zweier Künstler kam.

Wikipedia darf auch ohne die Einwilligung betroffener Personen über diese berichten. Im ersten Fall wollte ein Professor der Universität Tübingen eine Löschung des Eintrags über sich beantragen, da er diesen als karrierehemmend empfand (Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen). Wikipedia, so das Gericht, entfalte nicht die Breitenwirkung beispielsweise einer Zeitung, da man als Leser aktiv nach den Informationen suchen müsse. Der Artikel über den Professor sei kein „Anknüpfungspunkt, um [diesen] sozial auszugrenzen oder zu isolieren“. Außerdem seien die betreffenden Informationen nicht das erste Mal an die Öffentlichkeit gelangt. Der zweite Fall betrifft den Eintrag über einen „verstorbenen deutschen Juristen“, in welchem Fakten nicht ganz richtig sind, wie sein Sohn darlegte. Unter anderem geht es dabei um die Dauer der NSDAP-Mitgliedschaft, was natürlich ein sehr heikles Thema ist. Der Sohn „sah das Ansehen seines Vaters […] geschädigt“. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass „das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht angetastet worden“ sei. In diesem Fall hat die Klägerpartei gegen das Gerichtsurteil Berufung eingelegt.

Anders sieht die Sachlage bei der Durchsetzung der Panoramafreiheit aus. Werke der Künstler Coosje van Bruggen und Claes Oldenburg wurden aus der Bilddatenbank Wikimedia Commons gelöscht, weil es die Rechteinhaber verlangt hatten. Da die Wikimedia Foundation dem US-Recht unterliege, welches keine Panoramafreiheit anerkenne, habe man auch ohne Gerichtsurteil entsprechend gehandelt, so Michelle Paulson (Wikipedia).

 

Bild-Quellen: wikipedia.de

Text-Quellen: wikipedia.de heise.de

Joan Z. am Montag, 10.12.2012 15:18 Uhr

Tags: pressefreiheit gerichtsurteil wikipedia panoramafreiheit coosje van bruggen claes oldenburg

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • datmein am 12.12.2012 13:57:28

    Im übrigen ist es AFAIK nicht korrekt, dass man als deutscher immer Impressum braucht. Keine Werbung -> Kein Impressum. Oder irre ich mich da? ...

  • KaPiTN am 11.12.2012 17:06:23

    Wenn man als deutscher ne Webseite hochzieht dann muss es da Impressum usb geben... seht euch mal um... wie viele der primär besuchten Seiten haben so etwas??? Oder Datenschutzerklärung und Hinweis auf selbige bei Einsatz von Google Analytics. ;) ...

  • IronCandy am 11.12.2012 16:51:26

    Wie kommst du denn auf den Trichter? Vielleicht einfach mal nach Unten Scrollen, dann findest du auch das Impressum. Für dich extra hier auch noch mal der Direktlink: http://www.gulli.com/disclaimer/impressum Okay hab mich geirrt... habs schlicht beim ob ...

  • F1r3st0rm am 11.12.2012 11:43:40

    Du schauen hier: http://inqnet.at ...

  • Soern mit oe am 11.12.2012 11:16:13

    Wie kommst du denn auf den Trichter? Vielleicht einfach mal nach Unten Scrollen, dann findest du auch das Impressum. Für dich extra hier auch noch mal der Direktlink: http://www.gulli.com/disclaimer/impressum Sorry, ist offtopic: Wer ist denn InQnet? Dac ...

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