Bei verschiedenen Rechtsanwälten gingen im gesamten Bundesgebiet Fälle ein, bei denen Unternehmen aufgrund ihrer Facebook-Präsenz abgemahnt wurden. Verstöße gegen die festgelegten Regeln oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook müsste eigentlich das US-amerikanische Unternehmen selbst regulieren. Nach deutschem Wettbewerbsrecht sind Verstöße von Dritten nicht abmahnbar.
Die Abmahnungen sind allerdings trotzdem gültig. Man beruft sich dabei auf den § 3 Absatz 3 UWG in Verbindung mit Nummer 23 Anhang. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt fest, dass eine unwahre Angabe oder das Erwecken eines unzutreffenden Eindrucks über die Verbrauchereigenschaft unzulässig ist. Durch die Nutzung eines privaten statt eines gewerblichen FB-Profils könne dieser Eindruck erweckt werden, glaubt der abmahnende Strafrechtler Zarembski. Dieser vertritt ein Unternehmen, welches zwar in Deutschland agiert, aber als Hauptsitz Großbritannien gewählt hat. Neben dem Sitz in London unterhält man ein Postfach in Oer-Erkenschwick und unter anderem eine Zweigstelle mitten in der Kölner Innenstadt. Die Abmahnung erfolgte wiederum in manchen Fällen unter Angabe einer Anschrift in Gelsenkirchen. Das Schreiben enthielt auch die Rüge, das betreffende Profil beinhalte kein ordnungsgemäßes Impressum. Dass dieses vermisst wurde, wurde aber nur in einem Nebensatz erwähnt.
Juristen warnen nun davor, dass derartige Abmahnungen bei einer falschen Kategorie oder einem unvollständigen oder nicht vorhandenen Impressum sogar von anderen Facebook-Nutzern initiiert werden könnten. Wer sich als Gewerbetreibender vor dem Erhalt von Kostennoten schützen will, achtet auf die richtige Einordnung seiner Seite und darauf, dass das Impressum in korrekter Form vorliegt.
Text-Quellen: anwalt.de
Lars Sobiraj (g+) am Freitag, 30.11.2012 13:44 Uhr
Abmahnungen an sich waren eine feine Sache bis zu dem Zeitpunkt wo man merkte, dass man damit auch schnell und einfach mittels der Angst unwissender Geld machen kann. Aber der Fiskus scheint auch seinen Teil zu bekommen sonst hätte man dem schon einen Riegel vorgeschoben. ...
bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird Die Sache ist ein wenig komplexer. Wird hier auch recht gut erklärt. Die aktuelle Rechtslage hat AFAIK auch nic ...
...umgangen indem beispielsweise bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird und sich die Gerichte dem komischerweise immer anschließen... Was ist denn daran komisch? Je höher der Streitwert ist, umso höher können alle Beteiligten ihre Kosten veranschlagen. ...
Eine Mahnung ist eine Mahnung, und keine Strafe, deshalb sollte die auch überhaupt nix kosten, basta. Is doch lächerlich was da heute getrieben wird. ...
(IIRC wollte Leutheusser-Schnarrenberger einführen, dass eine erste Abmahnung nur ca. 100€ kosten darf). Das wurde auch eingeführt, aber nur für rein private Zwecke und das wird eben umgangen indem beispielsweise bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird und sic ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.