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Facebook: Neues Geschäftsmodell für Abmahnanwälte eröffnet

Facebook

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Vor wenigen Tagen wurde der erste Fall bekannt, bei dem ein Unternehmen wegen der falschen Einordnung der eigenen Facebook-Seite abgemahnt wurde. Das Unternehmen bspartners Ltd., vertreten von Rechtsanwalt Maximilian Zarembski, beanstandete, dass man beim sozialen Netzwerk lediglich ein allgemeines Privat-Profil anlegte, aus dem keine gewerblichen Tätigkeiten hervorgingen.

Bei verschiedenen Rechtsanwälten gingen im gesamten Bundesgebiet Fälle ein, bei denen Unternehmen aufgrund ihrer Facebook-Präsenz abgemahnt wurden. Verstöße gegen die festgelegten Regeln oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook müsste eigentlich das US-amerikanische Unternehmen selbst regulieren. Nach deutschem Wettbewerbsrecht sind Verstöße von Dritten nicht abmahnbar.

Die Abmahnungen sind allerdings trotzdem gültig. Man beruft sich dabei auf den § 3 Absatz 3 UWG in Verbindung mit Nummer 23 Anhang. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt fest, dass eine unwahre Angabe oder das Erwecken eines unzutreffenden Eindrucks über die Verbrauchereigenschaft unzulässig ist. Durch die Nutzung eines privaten statt eines gewerblichen FB-Profils könne dieser Eindruck erweckt werden, glaubt der abmahnende Strafrechtler Zarembski. Dieser vertritt ein Unternehmen, welches zwar in Deutschland agiert, aber als Hauptsitz Großbritannien gewählt hat. Neben dem Sitz in London unterhält man ein Postfach in Oer-Erkenschwick und unter anderem eine Zweigstelle mitten in der Kölner Innenstadt. Die Abmahnung erfolgte wiederum in manchen Fällen unter Angabe einer Anschrift in Gelsenkirchen. Das Schreiben enthielt auch die Rüge, das betreffende Profil beinhalte kein ordnungsgemäßes Impressum. Dass dieses vermisst wurde, wurde aber nur in einem Nebensatz erwähnt.

Juristen warnen nun davor, dass derartige Abmahnungen bei einer falschen Kategorie oder einem unvollständigen oder nicht vorhandenen Impressum sogar von anderen Facebook-Nutzern initiiert werden könnten. Wer sich als Gewerbetreibender vor dem Erhalt von Kostennoten schützen will, achtet auf die richtige Einordnung seiner Seite und darauf, dass das Impressum in korrekter Form vorliegt.

Text-Quellen: anwalt.de

Lars Sobiraj (g+) am Freitag, 30.11.2012 13:44 Uhr

Tags: abmahnung bspartners ltd. maximilian zarembski

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Smithy1980 am 04.12.2012 08:50:44

    Abmahnungen an sich waren eine feine Sache bis zu dem Zeitpunkt wo man merkte, dass man damit auch schnell und einfach mittels der Angst unwissender Geld machen kann. Aber der Fiskus scheint auch seinen Teil zu bekommen sonst hätte man dem schon einen Riegel vorgeschoben. ...

  • Abijar am 01.12.2012 17:17:39

    bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird Die Sache ist ein wenig komplexer. Wird hier auch recht gut erklärt. Die aktuelle Rechtslage hat AFAIK auch nic ...

  • 1Bratwurstbitte am 01.12.2012 12:53:33

    ...umgangen indem beispielsweise bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird und sich die Gerichte dem komischerweise immer anschließen... Was ist denn daran komisch? Je höher der Streitwert ist, umso höher können alle Beteiligten ihre Kosten veranschlagen. ...

  • widarr am 01.12.2012 11:38:44

    Eine Mahnung ist eine Mahnung, und keine Strafe, deshalb sollte die auch überhaupt nix kosten, basta. Is doch lächerlich was da heute getrieben wird. ...

  • Cyperfriend am 01.12.2012 04:02:41

    (IIRC wollte Leutheusser-Schnarrenberger einführen, dass eine erste Abmahnung nur ca. 100€ kosten darf). Das wurde auch eingeführt, aber nur für rein private Zwecke und das wird eben umgangen indem beispielsweise bei einem Upload direkt Kommerz unterstellt wird und sic ...

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