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Datenschützer hält Gesetz zur Passwortherausgabe für verfassungswidrig

Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert ist der Meinung, dass eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern erfolgreich seien würde, sollte der Gesetzentwurf angenommen werden. Diesen hält Weichert für verfassungswidrig.

Bereits morgen und am Donnerstag soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss über einen Gesetzentwurf zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern beraten werden. Dem schleswig-holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert zufolge verstößt dieser Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, Polizei, Zoll und Geheimdiensten unter anderem Zugangsdaten von E-Mail-Konten zu übermitteln.

Er ist der Meinung: "Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein."

Es wäre nicht das erste Mal, dass solch ein Gesetzentwurf scheitert. Bereits im Februar dieses Jahres kassierte das Bundesverfassungsgericht teilweise ähnliche Regelungen und trug den zuständigen Institutionen auf, diese so zu überarbeiten, dass sie nicht mehr verfassungswidrig sind.

Ein Kritikpunkt des Datenschützers: Im Gesetzestext fände keine ausreichende Trennung von Bestandsdaten und IP-Adresse und Zugangsdaten statt. Außerdem sei keine genügende Benachrichtigung über solche Auskunftsersuche vorgesehen. Dies verletzt laut Weichert die „Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.“ 

Jeder vernünftige Anbieter sollte allerdings die Passwörter seiner Kunden nicht kennen, sondern lediglich Hashes speichern. Das ist für den Kunden vor allem dann nützlich, wenn sein Anbieter angegriffen wird. Hat dieser die Passwörter dann im Klartext gespeichert, hat der Nutzer ein Problem. Zahlreiche Fälle zeigen aber, dass die Speicherung von Passwörtern im Klartext doch immer noch weiter verbreitet ist, als es eigentlich der Fall sein sollte.

Text-Quellen: golem.de

Robert Clausen (g+) am Dienstag, 27.11.2012 23:22 Uhr

Tags: polizei privatsphäre überwachung

vgwort
 
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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Caarcrinolas am 28.11.2012 18:52:19

    Interessant als Fallbacklösung habe ich ja noch meinen handlichen VServer der ready 4 Mailing ist..... So ein Mist und dazu bin noch ausgewandert...verdammt jetzt hätten Sie mich fast gehabt :D ...

  • Mephisto74 am 28.11.2012 16:07:09

    hey Shodan, du solltest bei de Gulli-Redaktion als Dolmetscher anfangen und solchen juristischen Code in ein verständliches Deutsch übersetzen, machst das ganz gut. :T ...

  • Shodan_v2-3 am 28.11.2012 15:43:34

    Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen.Und jetzt soll der Provider das Passwort auf anfrage herausgeben?versuc ...

  • Mephisto74 am 28.11.2012 14:09:00

    ich habe meine Mail-Accounts seit über 15 Jahren erfolgreich gegen all die schlimmen Finger verteidigt. Und jetzt soll der Provider das Passwort auf anfrage herausgeben? Am legen sie diese Daten dann in eine Zentralen Datenbank ab, damit die bösen Buben nicht mehr jedes Postfach einzeln knacken müss ...

  • tophirsch am 28.11.2012 08:23:05

    Wie jetzt? Weil se nich in der Lage sind nen Trojaner zu programmieren, der mails abfangen kann versuchen sie es nun so? :D :dozey: ...

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