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Justiz: Abmahnanwalt wegen Erpressung angeklagt

Das bisher vor allem im Netz polemisch als „Erpressung“ bezeichnete Abmahnwesen könnte in Zukunft vielleicht rein rechtlich auch als genau dies gelten. Die Staatanwaltschaft Berlin hat gegen den Abmahnanwalt Sandhage nun Anklage wegen Erpressung erhoben. Dies berichtet das Markenrechts-Branchenblog „Ecovis“.

Sicherlich sind Abmahnungen für die Betroffenen fast immer ein Graus, man fühlt sich abgezockt und durch Androhungen verschiedenster Art regelrecht erpresst. Doch illegal waren Abmahnungen meist nicht, schließlich erfüllten sie nicht die Kriterien für eine Erpressung. Juristen argumentierten, dazu müsse eine Rechtswidrigkeit der Nötigung zu einer Handlung vorliegen. Dies sei bei Abmahnungen aber nicht der Fall. 

Doch einmal aufgeschlagen verrät das Strafgesetzbuch noch mehr. Absatz zwei des entsprechenden Paragraphen sagt: „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“ 

Der Rechtsanwalt Sandhage geriet wegen seiner Abmahntätigkeit ins Visier der Staatsanwaltschaft Berlin, die Anklage erhob. Dies berichtet das Branchenblog für Markenrecht Ecovis. Dessen Betreiber Harald Schleicher erfuhr laut eigenen Angaben von der Klage, weil er – neben anderen Personen – eine Vorladung als Zeuge erhielt.

Die Hauptverhandlung soll Mitte Februar stattfinden. Richtig übel wird es für den Anwalt, sollte das Gericht sogar eine gewerbsmäßige Erpressung erkennen. Das Strafgesetzbuch dazu: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.“

Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, könnte dies weitreichende Folgen sowohl für Internetnutzer als auch für die Content- und Abmahnindustrie haben. Es wäre dann damit zu rechnen, dass sich einige bekannte Anwälte ein neues Geschäftsmodell überlegen müssten.

Text-Quellen: markenrecht-urheberrecht-berlin.de

Robert Clausen (g+) am Sonntag, 25.11.2012 23:54 Uhr

Tags: justiz

vgwort
 
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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • MaitredeO am 03.12.2012 15:25:39

    Die Berliner Justiz, sticht so manchesmal aus dem Juresprudenz Sumpf heraus und hackt den anderen Krähen ins Auge... Aber ich vermute das es keinen Erfolg geben wird. 1.)Als Einzelfall abgestempelt wenn es zur Verurteilung kommen sollte(mit garantie auf Revision)(Solange kein BGH darüber urteilt gib ...

  • Smithy1980 am 28.11.2012 07:44:15

    Nichts als heiße Luft. Dann werden die Abmahnungen eben umformuliert und es geht weiter und weiter und weiter......:m) ...

  • Trollolol am 28.11.2012 00:39:52

    Ich bezweifel stark, dass die Abmahnindustrie ein Urteil in diesem Fall auf sich beziehen würde. So wie es aussieht hat der ja tatsächlich Leute erpresst, weil er einfach keine Aufträge hatte und reihum nach Lust und Laune Leute/Seiten wegen z.B. angeblichen AGB-Fehlern abgemahnt hat. Die meisten ha ...

  • Valleronica am 27.11.2012 19:15:45

    Kann das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Berlin nur begrüssen ! Es ist lange überfällig den Zecken der Abmahnindustrie einen Schuss vor den Bug zu setzen. Eine Vorstrafe + Entzug der anwaltlichen Zulassung wegen gewerbsmässiger Erpressung würde diese "feine Branche" sicherlich zur Überarbeitung ihre ...

  • watumba28 am 27.11.2012 01:20:00

    Es gibt kein "guten" und "bösen" Anwälte. Die Eleite weiss schon was sie tut... ...

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