RetroShare (Screenshot)
RetroShare basiert als Filesharing-Software darauf, dass Daten nur in privaten Gruppen untereinander getauscht werden können, zu denen ein Nutzer eingeladen worden sein muss. Somit findet ein Austausch von Inhalten nur über die Teilnehmer der einzelnen Gruppen statt. Bisher galt dieses System als sicher, da die Identität der Beteiligten gerade vor Behörden geheim bleiben sollte.
Das Hamburger Landgericht verhängte nun allerdings gegen einen Nutzer der Plattform eine einstweilige Verfügung, die von ihm bei wiederholter Verbreitung des betreffenden Musikstücks 250.000 Euro verlangen würde. Beachtlich ist dabei, dass der Schuldige weder Sender noch Empfänger der Datei war. Sein Computer fungierte durch den angeschalteten RetroShare-Client lediglich als „Durchleitung“ für den Dateitransfer. Was das Gericht allerdings entschied, stelle auch die Durchleitung von verschlüsselten Dateien eine Rechtsverletzung da.
Wie Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog über Online- und Bürgerrecht erklärt, sei die Entscheidung der Justiz durchaus gewagt. Schließlich ist hat man als Netzwerkknoten weder Kenntnis über den Inhalt der Daten noch die Möglichkeit den Transfer gerichtet zu verhindern. Stadler kritisiert das Urteil auch deswegen, da nach Rechtsauffassung des Gerichts auch Personen haftbar gemacht werden könnten, die das Prinzip der Software gar nicht verstanden haben.
Der verurteilte Filesharer wurde derweil zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro verpflichtet. Inwiefern eine der Parteien plant, in Berufung zu gehen ist bislang unbekannt. Mangels öffentlich gemachter Dokumente bleibt ebenfalls unklar, wir die Identität des Betroffenen überhaupt aufgedeckt werden konnte.
Bild-Quellen: rubezhnoe
Text-Quellen: torrentfreak
Julian Wolf (g+) am Samstag, 24.11.2012 17:59 Uhr
Wie geil... So heisst das im Endeffekt, dass die ganze Sache neben dem schwindligen Versuch ein sicheres Konzept zu unterlaufen, auch noch gefaked ist? nice one Das würde vor dem Hintergrund eines POV durchaus Sinn machen... man will sozusagen einen Präzedenzfall "erzwingen" um künftig l ...
Es gibt Neuigkeiten bezüglich des Gerichtsverfahren. Es könnte sich um um eine Große Show handeln. Folgende Informationen haben die RetroShare Benutzer herausgefunden. Wenn's Rechner3 erwischt hat dann hat er eine komisch passende E-mail-Adresse: 06BC34DEAF11C27F Rechner3 (generated by Retr ...
Es gibt übrigens ne Aussage zu der Relay-"Problematik" von den Retroshare devs: Relay links do not forward any Anonymous Data if the speed is < 5KB/s. So the default values should not be problematic. Also Entwarnung. Ich bin immer noch dafür das Relay standardmäßig komplett zu deakt ...
Wie willst du denn sicherstellen, dass keiner von denen einen Pseudo-Freund ins Boot holt? Also echt, man kann es auch übertreiben mit dem bösen Raubmordkopiergebashe. Dass manche das System ausnutzen, indem sie ihren Key überallhin spamen, darf doch nicht dazu führen, dass ...
Ich sag dazu immer: ;) Bei einem Landgericht? Nee, so große Fische schwimmen da nicht. Beim OLG vielleicht, oder beim BGH, aber doch nicht bei nem Popelgericht... Dafür ist der schwarze Koffer ohne Inhalt schon zu teuer... ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.