
Nun greift der Datenkrake USA auch nach den Daten in Deutschland. Zwei Juristen bemühen sich, mit ihrer Verfassungsbeschwerde der Datengier der USA einen Riegel vorzuschieben. Eindrucksvoll wird in dem Dokument beschrieben, mit welchen Opfern eine solche "Datenweitergabe bei Verdacht" an die Vereinigten Staaten von Amerika verbunden ist.
"Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 637/09 prüft das Bundesverfassungsgericht zurzeit die Verfassungsbeschwerde zweier Juristen gegen die Weitergabe persönlicher Informationen über Deutsche an das Ausland. Die Beschwerdeführer wollen die deutsche Zusammenarbeit etwa mit den USA stoppen, weil sie darin eine Beihilfe zu nachfolgenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland sehen." Wie solche Menschenrechtsverletzungen aussehen können, weiß man seit den Folterberichten des internationalen Roten Kreuzes im Detail. Damit bestätigen sich die Vermutungen, dass die Amerikaner ihre Sicherheitspolitik dahingehend verändern, frühzeitig in anderen Ländern Daten abzufischen, die bei einer Fahndung in ferner Zukunft erst ihre Relevanz zeigen. Österreich wurde zum Beispiel dahingehend unter Druck gesetzt, dass man die Visapflicht für Österreich (gulli berichtete) wieder einführen würde, sollte das Land sich weigern, einen entsprechenden Vertrag nicht zu unterzeichnen.
Die Verfassungsbeschwerde in Deutschland, die bereits am 23. März eingereicht wurde, "richtet sich konkret gegen die Entscheidung des Bundestages, dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität beizutreten."
Entgegen der Annahme, es handele sich dabei um ein Gesetz, das mit Computerkriminalität innerhalb Europas zu tun hat, sieht das Gesetz vor, dass sich Deutschland 2008 schon dazu verpflichtet hat, einer Vielzahl von Staaten "im größtmöglichen Umfang Beweismaterial in elektronischer Form für eine Straftat" auszuliefern.
So muss also die deutsche Polizei auf Anforderung der zurzeit 25 Vertragsstaaten (darunter auch Wackel-Kandidaten wie Albanien) beispielsweise Computer beschlagnahmen und Aufzeichnungen über Telefonverbindungen oder Handybewegungen sichern und an das Ausland weitergeben. Die Beschwerdeführer befürchten nun, dass Daten über die enge Zusammenarbeit mit Drittländern auch jederzeit in die USA gelangen können. "Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen Krieges gegen Terror." Dass diese Zusammenarbeit von Bundeskriminalamts und den USA nicht nur dahingestellte Vermutungen sind, habe der Fall des Deutschen Zammar gezeigt, der im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis gebracht worden sei.
Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert z.B., dass ausländische Stellen "private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass ins Blaue hinein fordern" können. Auch dann, wenn "der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. Das Abkommen erlaube es ausländischen Staaten auch, von international tätigen Unternehmen wie SWIFT oder Vodafone beliebig Informationen über deutsche Kunden anzufordern."
Die USA und deren nicht vorhandener Schutz der Grundrechte anderer Staatsangehöriger kommen in der Beschwerde besonders schlecht weg. Die Rechtslage ist hier genauso miserabel wie in Singapur, Malaysia, Russland und China.
"Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern." So heißt es in der Verfassungsbeschwerde der beiden Juristen, die mit ihrem Verfahren erreichen wollen, "dass das Bundesverfassungsgericht die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbietet."
Vor allem soll der Vorstoß der Bundesregierung gestoppt werden, "im europäischen Alleingang einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden und Geheimdienste einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen." Spätestens an dieser Stelle muss man sich fragen, ob dieser vorauseilende Gehorsam Sinn macht, wenn er andere Menschenleben in Gefahr bringt? Das derzeitige BKA Gesetz geht vielen zu weit, es formiert sich Protest.
Weiterführende Links:
- Die Beschwerdeschrift vom 17. März 2009 (Beschwerdeschrift als pdf-Datei)
- Das Übereinkommen vom 23. November 2001 über Computerkriminalität
- Das Abkommen vom 1. Oktober 2008 über den Online-Zugriff der USA auf deutsche Datenbanken
- Datenschützer: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer (12.02.2007)
(via datenspeicherung.de Danke!)
(Bildquelle Blog Joscha Bach Danke!)
News Redaktion am Montag, 04.05.2009 11:17 Uhr
Welche Hoffnung soll das sein ? Dass der deutsche Durchschnittsmichel sein Gehirn benutzt ? Klar :rolleyes: ...
No comment! Langsam werde ich müde mich immer mit den selben Idioten rumzuschlagen. Belibt noch die Hoffnung Bundestagswahlen. Gruß stro ...
Im März 2009 berichtete gulli über die Einflussnahme der Amerikaner, um an heikle Daten aus Österreich heranzukommen. Nun greift der Datenkrake USA auch nach den Daten in Deutschland. Zwei Juristen bemühen sich, mit ihrer Verfassungsbeschwerde der Datengier der USA einen Riegel vorzusch ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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