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Österreich: AK Vorrat warnt vor geplanter Urheberrechtsnovelle

Logo der AK Vorrat

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Der AK Vorrat warnt eindringlich vor einer Ausdehnung der Verwendung gespeicherter Vorratsdaten auf Urheberrechtsdelikte. Vorratsdatenspeicherung sei ein Konzept zur Terrorabwehr und mit diesem Hintergrund auch von der EU beschlossen worden. Die bevorstehende Urheberrechtsnovelle in Österreich könnte diese jedoch auf das Zivilrecht ausweiten.

Österreich steht im Frühjahr 2013 eine Novelle des Urheberrechts bevor. Schon seit einiger Zeit wird im Justizministerium daran gearbeitet in Arbeitsgruppen für die Bereiche Festplattenabgabe, Beauskunftung und Leistungsschutzrecht. Nun warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) erneut vor dieser Novelle. Grund ist die befürchtete Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) auf zivilrechtliche Verfahren.

2006 wurde die europäische Richtlinie zur VDS verabschiedet, und zwar „als Anti-Terrormaßnahme“, welche auf die Verwendung im Zusammenhang mit sogenannten „schweren Straftaten“ beschränkt sein sollte. Der Verein für Anti-Piraterie (VAP) und das Justizministerium sehen eine Novelle des österreichischen Urheberrechtsgesetzes als notwendig an, wobei hier auch das „digitale Zeitalter“ als solches angesprochen wird. Sollte es zu einer Ausweitung der VDS auf Urheberrechtsvergehen kommen, wäre dies ein Einzug der VDS ins Zivilrecht und würde dies nicht der ursprünglich auf Terrorismus abzielenden EU-Richtlinie entsprechen. Es würde damit ein Präzedenzfall geschaffen, der der VDS im Hinblick auf Zivilverfahren Tür und Tor öffnen könnte, man denke dabei nur an Scheidungsverfahren, Wettbewerbsrecht oder Schadensersatzansprüche. Der AK Vorrat warnt in diesem Sinne vor einer „Denunziantengesellschaft“.

Thomas Lohninger vom AK Vorrat ist sich der Notwendigkeit einer Änderung im Urheberrecht durchaus bewusst, spricht aber davon, dass diese „fit für das 21. Jahrhundert sein“ müsse, was bedeute, dass sie nicht mit „einer Kriminalisierung von Internetbenutzern“ arbeiten dürfe. Bereits beim Inkrafttreten der EU-Richtlinie warnte man davor, dass „die Zugriffsbegehrlichkeiten auf die Daten laufend wachsen“ würden. VDS solle ihrem Zweck gerecht werden, und das sei nun einmal die Verfolgung schwerer Straftaten. Letztendlich greife die VDS über sechs Monate hinweg ohnehin stark genug in die Privatsphäre der Konsumenten ein, da sie ja verdachtsunabhängig erfolge.

 

Bild-Quellen: wiki.akvorrat.at

Text-Quellen: akvorrat.at netzkinder.at justiz.gv.at

Joan Z. am Donnerstag, 22.11.2012 13:52 Uhr

Tags: justizministerium verein für antipiraterie Österreich urheberrechtsgesetz urheberrecht ak vorratsdatenspeicherung vorratsdatenspeicherung urheberrechtsnovelle eu-richtlinie terrorabwehr

vgwort
 
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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • weTTexFry am 22.11.2012 15:00:30

    Dass das kommt war in dem Moment klar, als es durchgepeitscht wurde. :rolleyes: ...

  • StrokeOfFate am 22.11.2012 14:04:05

    Vorratsdatenspeicherung sei ein Konzept zur Terrorabwehr und mit diesem Hintergrund auch von der EU beschlossen worden. Natürlich:p ...

  • joanZ am 22.11.2012 13:52:38

    Der AK Vorrat warnt eindringlich vor einer Ausdehnung der Verwendung gespeicherter Vorratsdaten auf Urheberrechtsdelikte. Vorratsdatenspeicherung sei ein Konzept zur Terrorabwehr und mit diesem Hintergrund auch von der EU beschlossen worden. Die bevorstehende Urheberrechtsnovelle in Österreich könnt ...

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