Patrick Breyer
Am 7. November erstellten die Piratenfraktionen Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Antrag „zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation“. Dieser soll am heutigen Donnerstag in der 21. Plenarsitzung des Bundestags eingebracht werden. Die gemeinsame Bundesratsinitiative beschäftigt sich mit der Weitergabe sensibler Daten durch Telekommunikationsunternehmen und Provider, Zielsetzung ist es, dass die von der Bundesregierung geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes nicht angenommen wird.
Christopher Lauer (Piratenfraktion Berlin) erklärte, dass Kommunikation geschützt sei und das auch im Internet bleiben müsse. „Gewisse Ermittlungsmethoden vertragen sich einfach nicht mit der Demokratie, in der wir leben.“ Gemeint ist, dass Providern und anderen Unternehmen im Bereich der Telekommunikation nicht erlaubt sein dürfe, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Kenn- und Passwörter ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dies sollte ausschließlich auf richterliche Anordnung hin geschehen dürfen und „auf Straftaten und Gefahren von erheblichem Gewicht“ beschränkt sein. Initiiert wurde der Zusammenschluss vom Schleswig-Holsteinischen Fraktionsvorsitzenden Patrick Breyer, welcher zuvor Verfassungsbeschwerde gegen „das rot-grüne Überwachungsgesetz“ eingelegt hatte. Auch im Internet hätten die Bürgerrechte zu gelten, so Michael Hilberer (Piratenfraktion Saarland), weshalb „immer die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit gelten“ müssten. Dass ohne richterliche Anordnung eine Datenweitergabe stattfinden solle, decke sich nicht mit diesen Grundsätzen.
Der Gesetzesentwurf soll am 28. November vom Rechtsausschuss des Bundesrates beraten werden, am darauffolgenden Tag dann vom Wirtschafts- und Innenausschuss. Der gemeinsame Antrag der Piratenfraktionen fordert den Senat nun unter anderem auf, klarzustellen, dass „die Auslieferung“ von Daten „gesetzlich ausdrücklich auf Einzelfälle beschränkt bleibt“ sowie dass die Verwendung derartiger Daten genau geregelt wird. Ein Punkt, welcher die Information betrifft, verdient besondere Aufmerksamkeit: Es wird gefordert, dass „Zahl und Art der staatlichen Bestandsdatenabfragen statistisch erfasst und jährlich veröffentlicht werden“. Dies sei erforderlich, um „wissenschaftliche Überprüfung und öffentliche Kontrolle der getätigten Grundrechtseingriffe“ zu gewährleisten.
Bild-Quellen: wikipedia
Text-Quellen: scharf-links.de
Joan Z. am Donnerstag, 22.11.2012 12:09 Uhr
Ist doch eigentlich scheiß egal ob da ein Richter seine Unterschrift druntersetzt ohne vorher zu lesen worum es überhaupt geht oder die Polizei gleich macht was sie will. Stichwort Hausdurchsuchung wegen Drogen: Theoretisch prüft ein Richter die Verhältnismäßigkeit, praktisch wird einem wegen läche ...
Hört sich für mich ebenfalls sehr vernünftig an. Bitte an den News dranbleiben, falls das in der allgemeinen Presse untergeht. ...
Gut, dass es noch Politiker gibt, die sich um die Sorgen und Rechte der Bürger kümmern. Daumen hoch von mir. :T Gruß Ritterduke ...
Vier Piratenfraktionen haben sich zusammengetan und einen Antrag verfasst, der die „Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation schützen“ soll. Dieser Antrag wird heute im Bundestag eingebracht und fordert auf, den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Telekommunikationsgesetz und Be ...
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Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
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Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
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