Kinder und Eltern sollten einen Vertrag zur Internetnutzung schließen
Wie gulli:news berichtete, müssen Eltern ihre Kinder über die Rechtslage betreffend Filesharing aufklären, um für eventuelle Urheberrechtsverletzungen durch den Nachwuchs nicht haftbar zu sein. Diese Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof letzte Woche getroffen, nachdem die Familie eines Schülers nach Abmahnungen und einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts zugunsten der Musikfirmen in Revision gegangen war. Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat nun einen Mustervertrag zwischen Eltern und Kindern ausgearbeitet, der kostenlos zum Download zur Verfügung steht und im gegebenen Fall beweisen kann, dass Eltern ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Die rechtsverbindliche Belehrung der Kinder durch die Eltern kann mit dem angebotenen Vertrag stattfinden. Über die Nutzung von Tauschbörsen, aber auch über andere nicht risikofreie Verhaltensweisen im Internet klärt das Dokument auf. Es geht um die Eingabe persönlicher Daten auf Internetseiten, um sichere Passwörter und um den Umgang mit diesen. Außerdem wird vereinbart, dass das Kind nichts Kostenpflichtiges im Internet bestellt, dass es nicht an Versteigerungen teilnimmt und kein Geld für Online-Spiele aufwendet. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regeln zum Schutz des Kindes vor Fremden, was gerade bei der Nutzung sozialer Netzwerke eine wichtige Rolle spielt. Der sichere und urheberrechtsgemäße Umgang mit Bildern wird erklärt, aber auch der allgemeine Umgang mit anderen Personen im Internet findet Beachtung, so enthält der Vertrag die Passage: „Ich gehe respektvoll mit anderen um. […] Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte.“
Der Vertrag widmet sich auch dem Thema, welche Seiten besucht werden dürfen und welche nicht. Mit eingeschlossen wird zugleich auch eine täglich vereinbarte Dauer der Internetnutzung, welche nicht überschritten werden darf. Mit dem Datum des Vertragsschlusses versehen, wird das Dokument im Ernstfall zu einem Beweis, dass Eltern ihrer Belehrungspflicht dem Kind gegenüber nachgekommen sind. Angeschlossen ist dem Vertrag eine Auflistung von „Erklärungen zum Vertrag über die Internetnutzung“. Diese geht nicht nur auf die einzelnen Vereinbarungspunkte ein, sondern legt noch einmal genau dar, weshalb ein solcher Vertrag wichtig ist, klärt über Chancen und Risiken des Netzes auf und stellt den Stand der Rechtslage klar.
Wo das Kind allein überfordert ist, werde es sich hilfesuchend an seine Eltern wenden, auch diesen Punkt vereinbaren die beiden Parteien mit der Unterzeichnung des Vertrags.
Bild-Quellen: babykiky@deviantart.com
Text-Quellen: itpressearbeit.de
Joan Z. am Donnerstag, 22.11.2012 10:11 Uhr
...der Nutzer ist schuld. Dass ist die Kernaussage. Warum macht man es nicht wie bei Pornoseiten wo gefragt wird ob man das Mindestalter zum vereinbaren eines Vertrages erreicht hat. Dann reicht die Belehrung der Eltern: "Sei ehrlich!" ...was macht man statt dessen: Man zwingt unwissende Eltern i ...
Wiederspricht sich punkt 1 und punkt 6 nicht in dem Vertrag? im 1. Punkt ist es Verboten Fotos hochzuladen und in Punkt 6 soll man darauf achten, das man keine Personen mit hochgeladenen Fotos beleidigt?? Ne, da steht das du auf "Internetseiten" keine Bilder von dir ...
Wiederspricht sich punkt 1 und punkt 6 nicht in dem Vertrag? im 1. Punkt ist es Verboten Fotos hochzuladen und in Punkt 6 soll man darauf achten, das man keine Personen mit hochgeladenen Fotos beleidigt?? ...
das ist ein populärer rechtsirrtum. ein kind ist nicht in der lage selbst wenn es vorher darüber aufgeklärt wurde zu erkennen WIE rechtswidrig sein verhalten in wirklichkeit ist. jaja, genau hier kommt die verdrehte Wahrheit unseres Rechtssystems. Den: Zum ...
Ich bin verwirrt, ob ich weinen oder lachen soll, ob es Ernst oder Satire ist. :confused: ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.