Grün-Rot in BW: Demokratieblockade oder Paradigmenwechsel?
„Eine neue politische Kultur des Dialogs und der Offenheit für Vorschläge, unabhängig davon, wer sie macht, wird mit uns in Baden-Württemberg Einzug halten. Wir laden alle in unserer Gesellschaft ein, mit uns gemeinsam am Baden-Württemberg der Zukunft zu arbeiten – Verbände und Organisationen, Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen unseres Landes“. (Grün-Rote Koalitionsvereinbarung in Baden-Württemberg, gültig von 2011 bis 2016)
gulli.com fragte nach, wie sich dieser Anspruch derzeit am Beispiel Baden-Württembergs für ein neues Informationsfreiheitsgesetz (IFG) realisiert oder eben nicht realisiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Ein Kommentar.
„Ende der Geheimniskrämerei“ titelte die Stuttgarter Zeitung die Pläne der Koalition im Juni letzten Jahres. Von einer Umkehr der Amtsverschwiegenheit und einem Paradigmenwechsel war sogar die Rede.
Demnach sollten die Bürger Baden-Württembergs „schon bald umfassenden Einblick in Verwaltungsvorgänge“ bekommen. Grüne und SPD wollten das im Koalitionsvertrag vorgesehene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „rasch“ auf den Weg bringen. So kündigte es damals der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Ulrich Sckerl, gegenüber den staunenden Zeitungsleuten an.
Es liefen bereits „Gespräche mit dem SPD-geführten Justizministerium“, man wolle das Gesetz "schnell auf der Agenda haben", sagte Sckerl. Man hatte das Gefühl, hoppla, es tut sich was. Mehr als 10 Jahre nach dem ersten Vorstoß und einer jahrelangen Blockade durch die schwarz-gelbe Koalition wollte der Südwesten damit dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer folgen. Fehlanzeige.
Der erste Irrtum Sckerls war es, damals nicht die Beharrungskräfte der vormals schwarz-roten Ministerien zu erahnen, die sich nur höchst ungern bewegen wollten. Und schlimmer: schlichtweg die Zuständigkeiten nicht zu kennen. Denn das Thema ist nicht im Geschäftsbereich des Justizministeriums, sondern im Innenministerium angesiedelt. Und so hatte er die Rechnung ohne den sozialdemokratischen Innenminister Reinhold Gall gemacht.
Titel des grün-roten Koalitionsvertrages in BW
Getan hat sich trotzdem nichts. Die Absicht, seitens des Innenministeriums Baden-Württemberg „auf Basis dieser Erkenntnisse“ einen Vorschlag zu machen, „der dem Wunsch nach mehr Bürgerfreundlichkeit bei der Abfrage von Auskünften durch Bürger bei Behörden gerecht werde“, war bald verpufft. Man wollte sich dabei am Bundesgesetz orientieren, sagte Gall. Das war mutig. Denn die Evaluation des Bundesgesetzes erbrachte, dass es schon wegen der Überbewertung von „Geschäftsgeheimnissen“ eben nicht „für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung" steht, wie es die grün-rote Bündnisvereinbarung verheißt.
Denn nicht einmal Bundestagsabgeordnete hatten via IFG im Bund beispielsweise Einblick in den Vertrag der Bundesregierung mit dem Mautkonsortium erhalten. Der Grund: Geschäftsgeheimnis.
Dies ignoriert Gall. Mit seinem Evaluationshinweis konterkarierte er sogar „seinen“ Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Jener hatte Transparenz als eine Voraussetzung dafür benannt, "dass sich Bürger und Staat auf Augenhöhe begegnen". Und nun will man sich mit der schwarz-gelben Evaluation einer Bundesgesetzgebung statt eines Dialogs für ein zukunftsweisendes Gesetz zufriedengeben? Immer weiter klaffen Anspruch und Wirklichkeit grün-roten Regierungshandels auseinander.
Aus dem Jahre 2008 stammte so der letzte, damals noch oppositionelle, Vorstoß der Grünen für ein IFG in Baden-Württemberg. Man sollte also denken, sie hätten sich über die Jahre hinweg fortan Überlegungen für Regierungszeiten in der Schublade gesammelt. Doch siehe da: Die Schublade ist leer. Im November 2011, also vor genau einem Jahr, gingen die Grünen bei der Frage nach Inhalten zu einem baden-württembergischen IFG auf Tauchstation. Nichts hörte man mehr. Auch die Anfragen von gulli.com blieben unbeantwortet.
Selbst den Vorschlag, dann wenigstens das Gesetzgebungsverfahren moderner zu gestalten und es mal zum Beispiel mit Transparency, Journalistenverbänden, Verbraucherschützern und mit anderen Beteiligten in neuer Form und transparent mit einem „Call for Papers“ für ein IFG zu erproben, lehnte Sckerl auf Anfrage ab. Lieber will man sich offensichtlich auf die CDU-Beamten im Innenministerium verlassen. Die basteln derzeit an einem Entwurf, das aber schon seit letztem Jahr.
Dieser soll nun nach aktueller Mitteilung im Juni 2013 (!), also zwei Jahre nach Sckerls vollmundigen Ankündigungen, „aller Voraussicht nach“ vorgelegt werden. Und der Stand der Angelegenheit? Dazu erfährt man nichts. „Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihnen über Einzelheiten vorab keine Auskünfte erteilen“, erfährt man aus der grünen Landtagsfraktion.
Hoppla: keine Einzelheiten zu einem Informationsfreiheitsgesetz? Da kann man nur sagen: danke fürs Gespräch. Man kann so aber heute schon erahnen, wie es im Juni 2013 um die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg bestellt sein dürfte. Wohl wie überall dort, wo Schwarz-Gelb schon regiert oder regiert hat. Ein neuer Politikstil, wie er versprochen wurde, sieht anders aus.
Dem deutschen Volke - wirklich? Foto: Lars Sobiraj
Fotos: privat.
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