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Ohrfeigen gegen Urheberrechtsverletzungen

Richter des BGH

Richter des BGH

Im Rahmen des Prozesses um die Haftbarkeit von Eltern bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder traf ein Anwalt der Musikindustrie eine fragwürdige Aussage. So würde der deutsche Bundesgerichtshof ein grelles Licht darauf werfen, dass vielen Eltern der Begriff „Erziehungsaufgabe“ ein „Fremdwort“ sei. Früher hingegen habe auch mal eine „Ohrfeige nicht geschadet“.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Eltern für Internet-Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder nicht grundsätzlich haftbar. So müssen verantwortliche Erziehungsberichtigte keine Strafe fürchten, insofern sie ihre Schützlinge über die legale Benutzung des Internets aufgeklärt haben. Im konkreten Fall ging es um eine Kölner Familie, in der der damals 13-jährige Sohn am Computer über 1.000 Audiodateien in einer Tauschbörse anbot. In höchster Instanz konnte der Vater des Kindes nun erwirken, dass ihn wegen ausreichenden Schutzmaßnahmen keine juristische Schuld trifft. Der Sohn konnte sich allerdings trotz Anpassungen der Benutzerkontensteuerung und entsprechend eingerichteter Firewall, Zugang zu einem P2P-Netzwerk verschaffen.

Herman Büttner, als Vertreter der ursprünglich klagenden vier Musikunternehmen, reagierte nun mit einer sehr zweifelhaften Aussage auf das Urteil. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, werfe die BGH-Entscheidung Büttners Meinung nach, ein „grelles Licht“ darauf, dass für viele Eltern der Begriff „Erziehungsaufgabe“ zu einem „Fremdwort“ geworden sei. Weiter habe früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“, während man Kinder heute „an freier Leine laufen“ ließe.

Wie zu erwarten stürzten sich sämtliche Gegner der Contentindustrie sofort auf diese Aussage und kritisierte die Ansicht des Anwalts vehement. Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, vermutete beispielsweise, „wenn der Vertreter der Musikindustrie die körperliche Züchtigung als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße bei Kindern empfiehlt, macht sich die Musikindustrie der Anstiftung zu Straftaten schuldig und präsentiert ein Erziehungsbild des letzten Jahrhunderts“. Auch der Anwalt der betroffenen Familie nahm deutlichen Abstand von der Meinung des gegnerischen Rechtsvertreters. So sollten Kinder seiner Meinung nach selbstständig erzogen werden. Minderjährige hingegen unter Generalverdacht zu stellen, zerstöre den Familienfrieden.

Bild-Quellen: derhonigmannsagt

Text-Quellen: spiegel golem

Julian Wolf (g+) am Freitag, 16.11.2012 18:22 Uhr

Tags: urheberrechtsverletzung bundesgerichtshof ohrfeige

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vgwort
 
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47 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ATMega8 am 20.11.2012 22:57:17

    Wurde schon Kontakt zur Kirche aufgenommen? Das könnte der Beginn einer blühenden Partnerschaft werden :T http://s.gullipics.com/image/i/y/t/hq2x3b-jgaifm-09hh/Mixawatschenvulkan.small.jpeg ...

  • KaPiTN am 20.11.2012 17:03:13

    Er schreibt ja , daß es nichts schadet. Was zum ersten noch zu beweisen wäre, aber eh völlig irrelevant ist, weil von Interesse nur sein kann, was nützt. Wenn Ohrfeigen aber nicht vor Abmahnungen schützen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum diese Person einen Nutzen suggerieren möchte. ...

  • titus_shg am 20.11.2012 16:49:33

    Frage an Herman Büttner (oder wen auch immer): Reicht es zukünftig bei Abmahnungen eine Versicherung darüber zurückzuschicken, daß den Mißbrauch des Internetanschlusses ein Minderjähriger getätigt hat, der dafür eine ordentliche Ohrfeige(mindestens) bekommen hat? Wah ...

  • KaPiTN am 20.11.2012 09:56:44

    Frage an Herman Büttner (oder wen auch immer): Reicht es zukünftig bei Abmahnungen eine Versicherung darüber zurückzuschicken, daß den Mißbrauch des Internetanschlusses ein Minderjähriger getätigt hat, der dafür eine ordentliche Ohrfeige(mindestens) bekommen hat? ...

  • RightRound am 20.11.2012 00:12:50

    nur somit wird das Rechtsbewusstsein noch mehr geschmälert Das meint MagicMave. In der Tat hat aber jemand mehr Rechtsbewusstsein, der Rechtsmittel nutzt, sich durch alle Instanzen schlägt und die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen hinterfrägt, als jemand, der blind m ...

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