Filesharing: Kinder müssen belehrt werden
Viele Kinder und Jugendliche betreiben illegalen Musiktausch im Internet. Können die Eltern dafür strafrechtlich belangt werden? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am gestrigen Donnerstag, dass Eltern für derartige Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kinder nur in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden können. Haben sie ihr Kind hinreichend über die Konsequenzen und das Verbot illegaler Tauschbörsen belehrt, sind sie nicht zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet.
Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) war der Fall eines zum Zeitpunkt der Anklage der Eltern 13-jährigen Schülers. Dieser hatte über sieben Monate hinweg insgesamt „1147 geschützte Musiktitel über eine Filesharing-Plattform illegal aus dem Netz geladen und anderen Usern zur Verfügung gestellt“. Die Eltern wurden über die Anwälte der betroffenen Musikfirmen zu einer Strafzahlung von 5.400 Euro aufgefordert, das Oberlandesgericht Köln entschied im Jahr 2007 zugunsten der Rechteinhaber. Die betroffenen Eltern gingen in Revision, um eine „Abweisung der Klage zu erreichen“. Der BGH entschied jetzt zugunsten der Beklagten mit der Begründung, dass Eltern ihr Kind ausreichend über die Folgen von illegalen Downloads aufzuklären hätten, um straffrei davonzukommen. Im vorliegenden Fall sei dies geschehen, es sei eine Kinderschutzsoftware auf dem PC installiert gewesen, und das Gerät sei monatlich kontrolliert worden. Dass Eltern keinem „Idealelternpaar“ entsprechen könnten, welches auch jede Form der technischen Umgehung dieses Schutzes sofort entdecken könne, betonten die Richter des BGH. Einem Kind grundsätzlich zu misstrauen, sei keinesfalls der richtige Weg; wo es allerdings bereits Abmahnungen gab, dort sei ein gesundes Hinterfragen angebracht.
Grundsätzlich ist es so, dass das Alter des Kindes entscheidend ist für die erwartete Einsichtigkeit. Hier wird ab einem Alter von sieben Jahren angenommen, dass ein Kind sich des Unrechts illegaler Tauschbörsen bewusst sein kann, es entsprechend aufzuklären ist. Das aktuelle Urteil des BGH nimmt den Eltern die Bürde, bei eigenem Mangel an technischer Versiertheit einen kostenpflichtigen IT-Support ins Haus zu holen, um den PC der Kinder entsprechend einzurichten und über Rechtliches aufzuklären. Die Eltern sind allerdings in ihrer Funktion als Erziehungsberechtigte verpflichtet, ihr Kind „über das Thema Urheberrechtsverletzung […] zu belehren“. Am besten dokumentiert man eine solche Belehrung gleich, um sie im Fall des Falles vorweisen zu können. Würde auch ein Großteil der Verfahren strafrechtlich eingestellt, könnten die zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen relativ hoch sein. Im Gegensatz zu Onlineshopping, wo der Vertrag, welcher von Kindern abgeschlossen wird, nicht wirksam ist, werden „beim Tausch von Musik“ immer die Eltern zur Verantwortung gezogen. Dass der Betreiber der betreffenden Seite nicht belangt wird, hängt damit zusammen, dass „es keine zentralen Homepagebetreiber beim Filesharing gibt“.
Wo man sich informieren kann, um gar nicht erst in die Situation einer Abmahnung zu kommen: webhelm.de, salfeld.de und WinTimer bieten einen rundum durchdachten Kinderschutz an.
Bild-Quellen: brujo@deviantart.com
Text-Quellen: bild.de sueddeutsche.de spiegel.de augsburger-allgemeine.de welt.de
Joan Z. am Freitag, 16.11.2012 10:58 Uhr
Ich sags ja, aus dem letzten Jahrhundert!!! "Musikindustrie empfiehlt Eltern: Ohrfeigen gegen Filesharing" https://netzpolitik.org/2012/musikindustrie-empfiehlt-eltern-ohrfeigen-gegen-filesharing/ ...
... Ich denke, es ist unrealistisch bei dem Ausmaß von Raubkopiererei mit "DuDu"-Mitteln weiter zu kommen. Wenn dem Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen Kosten entstehen, soll er diese weiterreichen können. Die Realität sieht aber leide ...
Zunächst würde es helfen, die Qualität bestimmter Gerichte zu überprüfen, die Abmahnungen anscheinend ungeprüft durchwinken. In diesem Zusammenhang wäre es IMHO erforderlich das Geschäftsmodell und die Vorgehensweise der bekannten Anwaltskanzleien zu überprüfen. Denn nach m ...
Du hat natürlich Recht was das angeht. Aber wie willst du es anders regeln? Zunächst würde es helfen, die Qualität bestimmter Gerichte zu überprüfen, die Abmahnungen anscheinend ungeprüft durchwinken. In diesem Zusammenhang wäre es IMHO erforderlich das Geschäftsmodel ...
Und was wäre gewesen, wenn der BGH ein anderes Urteil gefällt hätte? Dann wäre es mit den Kosten etwas anders gekommen. Und das kann kein Normalverdiener stemmen. Eine Abwägung des Risikos führt üblicherweise dazu, dass sich der Normalverdiener also nicht zur Wehr setzt. Da ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.