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Neuseeland: Wichtige Punkte für neues Urheberrecht

Nach den jüngsten Ereignissen in Neuseeland steht nun die Schaffung eines völlig neuen Urheberrechts bevor.

Ein Verfahren, das unmöglich über Nacht durchgeführt werden kann, und welches mit Sicherheit auch die Aufmerksamkeit verschiedener Lager auf sich zieht.

Auf der einen Seite stehen die Konsumenten, die ein Urheberrecht haben möchten, das ihnen gewisse Freiheiten zugesteht. Es sollte dabei durchschaubar und nicht zu verwirrend sein. Auf der anderen Seite sind die Rechteinhaber, die um jeden Preis ein strenges Urheberrecht, mit wenigen Ausnahmen und vielen Sanktionen sehen möchten. Zwischen den Fronten befindet sich die Legislative, die alles unter einen Hut bringen soll, und dabei keiner Seite einen Vor- oder Nachteil zugestehen darf. Das neue Urheberrecht muss fair sein. Fair im Angesicht des 21. Jahrhunderts. Des digitalen Jahrhunderts.

Das "neue" Urheberrecht wurde erst 1994 in Neuseeland verabschiedet, jedoch war dies viel zu früh. Mit den kurz darauf eintretenden Ereignissen einer vernetzten Welt konnte dieses Urheberrecht - wie so viele andere - nur schwerlich Schritt halten. Natürlich unternahm man alle Versuche, um dieses dennoch anzupassen. Was der jüngste Anpassungsversuch bewirkte, ist nach wie vor präsent. Die Sektion 92a, die eine Beseitigung der Unschuldsvermutung vorsah, hat auch den restlichen Anpassungen den Todesstoß versetzt.

Ein Neuanfang. So lautet die Devise, die der neuseeländische Justizminister Simon Power nun zu bewältigen hat. ArsTechnica hat dabei sehr treffend einige Kernpunkte aufgeführt, die bei einem neuen Urheberrecht unbedingt bedacht werden müssen. Aus der Perspektive der Konsumenten sowie der Rechteinhaber.

Zum einen Fair Use. Die Öffentlichkeit will urheberrechtlich geschützte Werke in einem bestimmten Ausmaß nutzen dürfen, ohne in Gefahr zu geraten, die Urheberrechte zu verletzten. Auf der anderen Seite stehen die Rechteinhaber, die für eine Fair Use Regelung gerne sehr spezifische Ausnahmefälle und eng gefasste Regeln sehen wollen.

Es folgt die Digital Rights Management (DRM) Thematik. Die Rechteinhaber wollen nicht, dass der Konsument einfach so in der Lage ist, eine Kopie des Werkes anzufertigen. Dieser jedoch wünscht sich straffrei Backups von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen zu können, die über einen Kopierschutz verfügen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sollte die Netzneutralität sein. Als Vermittler im Netz fungiert der Provider, welcher jedoch lediglich als Dienstleister auftritt. Das neue Urheberrecht muss es schaffen, einen Kompromiss zwischen der Neutralität des Providers und der Intervention selbiger gegen Urheberrechtsverletzer zu finden.

Zuletzt die Frage nach der Dauer des urheberrechtlichen Schutzes. Die EU hat dieses Limit erst vor kurzem um 20 Jahre erhöht, was nun - wie Ars treffend festhält - auch aus Beatles Tracks noch Geld hervorbringt. Wie lange ein Werk urheberrechtlichen Schutz genießen soll, dürfte bei den Diskussionen um ein neues Urheberrecht auch zur Sprache kommen.

Es steht vermutlich ein äußerst interessanter Findungsprozess bevor, der der neuseeländischen Legislative bevorsteht. Wir werden ihn beobachten. (Firebird77)

(via arstechnica, thx!)

(Bild via advisign, thx!)

News Redaktion am Montag, 04.05.2009 18:56 Uhr

tagsTags: urheberrechtsverletzung rechteinhaber neuseeland konsument neu punkte urheberrecht fair use

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1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ratatata am 04.05.2009 19:22:04

    Au ja, bisschen augenwischer-schein Demokratie. Und wenn es soweit ist, kommt irgend ne Welthandels Orga feat. by Music&Movie Industry die ihnen schön zum internationalen Gehorsam bringt. ...

  • gullinews am 04.05.2009 18:19:34

    Nach den jüngsten Ereignissen in Neuseeland steht nun die Schaffung eines völlig neuen Urheberrechts bevor. Ein Verfahren, das unmöglich über Nacht durchgeführt werden kann, und welches mit Sicherheit auch die Aufmerksamkeit verschiedener Lager auf sich zieht. [url=http://www.gulli.com ...

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