Bradley Manning
Mannings Entscheidung, die dem Gericht heute durch seinen Verteidiger David Coombs mitgeteilt wurde, kommt nicht einem Schuldeingeständnis in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte gleich. Sie deutet aber an, dass Manning bereit ist, zuzugeben, dass es zu einer Weitergabe der fraglichen Informationen an WikiLeaks kam. Gleichzeitig bot Manning an, sich in Bezug auf einige der weniger schweren Anklagepunkte schuldig zu bekennen. Dies ist möglich, ohne die weniger schweren Anklagepunkte - schwere IT-Verbrechen unter dem "Computer Fraud and Abuse Act" (CFAA) und insbesondere Spionage beziehungsweise Unterstützung des Feindes - zuzugeben.
Es ist wahrscheinlich, dass Manning hofft, durch sein Entgegenkommen mit einer milderen Strafe davon zu kommen. Womöglich liegen der Regierung auch Beweise für die Weitergabe der Informationen durch Manning vor, die es sinnvoll erscheinen lassen, diese zuzugeben. Es liegt nun im Ermessen der zuständigen Richterin, Colonel Denise Lind, ob sie das Angebot Mannings annimmt. Tut sie dies, müsste die Regierung als Prozessgegner entscheiden, ob sie die Entscheidung Linds anfechten will.
Würde Manning tatsächlich nur der Vergehen schuldig gesprochen, die er zuzugeben bereit ist, würde dies mit einer weitaus milderen Strafe einher gehen. Allerdings, so berichtet zumindest der mit dem Fall umfassend vertraute Blogger Kevin Gosztola, wäre damit die schwerste Anklage der "Unterstützung des Feindes" noch nicht komplett vom Tisch.
Entscheidet sich Lind, Mannings Angebot anzunehmen, könnte dies den Prozess erheblich erleichtern. Es müssten weitaus weniger Beweise präsentiert und Zeugen vernommen werden, da die eigentliche Weitergabe der Geheimdokumente an WikiLeaks nicht mehr bewiesen werden müsste.
Annika Kremer (g+) am Donnerstag, 08.11.2012 12:14 Uhr
Gleichzeitig bot Manning an, sich in Bezug auf einige der weniger schweren Anklagepunkte schuldig zu bekennen. Dies ist möglich, ohne die weniger schweren Anklagepunkte - schwere IT-Verbrechen unter dem "Computer Fraud and Abuse Act" (CFAA) und insbesondere Spionage beziehungswe ...
So gesehen alles recht nachvollziehbar. Wie der Jurist nun sagen würde: Manning bestreitet nicht die Tatsachenebene (=das Weitergeben der Daten), sondern die rechtliche Würdigung der Tatsachen (=welche Straftaten damit erfüllt werden). Daher: Ja, er hat die Dokumente weitergegeben, aber nein, dari ...
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Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
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Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
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