Mehr als 30 Prozent aller Deutschen besitzen ein Smartphone. Solche Geräte sind übers Internet vernetzt und sind „ähnlich leistungsfähig wie herkömmliche Computer“. In den Apps finden sich unzählige Anwendungen, welche auf das Smartphone heruntergeladen werden können. Der BITKOM gibt nun Ratschläge zu einem sicheren Umgang mit diesen Apps, welche leider auch „ein Einfallstor für Schadprogramme“ sein können oder durch andere Dinge den Nutzer verärgern können.
Im Internet gibt es „freie Marktplätze“ und solche, die von den Smartphone-Herstellerfirmen oder den Betriebssystem-Entwicklern direkt betreut werden. Letztere gelten als vertrauenswürdiger, da hier „Sicherheitsprüfungen der Apps“ durchgeführt werden. Werden Updates von den Anbietern angeboten, empfiehlt es sich, diese auch wahrzunehmen, um eventuelle Sicherheitslücken zu schließen. Dennoch sollte man als Konsument wirklich jede App prüfen, bevor man sie auf sein Smartphone lädt. Es gibt zu den Apps auch Bewertungen von Nutzern, und wer sich diese genau ansieht, bekommt nicht nur einen Eindruck davon, wie verbreitet sie sind, sondern wird im Idealfall auch mit möglichen „Sicherheits- und Datenschutzmängeln“ vertraut gemacht. Schädliche Apps können „unbemerkt SMS-Nachrichten an teure 900er-Nummern senden“. Gefahren liegen des Weiteren in den Zugriffsrechten. Man sollte daher „sorgfältig prüfen“, auf welche persönlichen Daten eine App zugreift, ob sie mit Kontaktdaten arbeitet, Standortdaten auswertet oder ähnliches. In manchen Fällen kann so ein Zugriff durchaus sinnvoll sein, in anderen Zusammenhängen braucht es einen solchen nicht für das Funktionieren der App, sodass die Privatsphäre praktisch umsonst leidet. Es gibt unseriöse Anbieter, welche den Nutzer mit sogenannten Abofallen hereinlegen, die durch das Anklicken von Werbebannern ausgelöst werden. Wem ein Abo verrechnet wird, das er nicht bestellt hat (die Kosten bewegen sich zwischen drei und 60 Euro im Monat), dem wird vom BITKOM geraten, das Abo per Einschreiben zu bestreiten und seinem Mobilfunkanbieter zu erklären, warum die dafür veranschlagte Rechnungssumme nicht bezahlt wird. Gerade bei kostenlosen Apps, welche oftmals durch Werbung finanziert werden, kann dies vorkommen.
Die Zugriffsrechte einer App kann man sich durchlesen, manchmal im App-Store, manchmal beim Download. Man kann, sollte man nicht einverstanden sein, den Download abbrechen beziehungsweise eine bereits heruntergeladene App von seinem Gerät wieder löschen. Der BITKOM empfiehlt, sich tatsächlich jede einzelne App genau anzusehen, die man auf sein Smartphone laden möchte. Nur so können Enttäuschungen und unliebsame Überraschungen unterbunden werden.
Text-Quellen: bitkom
Joan Z. am Mittwoch, 31.10.2012 15:11 Uhr
Tja, ich kann mein Badarotz nur an die Wand werfen. ...
In der DDR hätte es solche Telefone nicht gegeben. Da wäre man sofort als Spion verhaftet worden. Warum muss eine Taschenlampen App auch die SMS lesen und irgendwohin senden? Leider ist es anscheinend den Herstellern egal, Hauptsache Entwickler nicht verärgern, der Shop ist vol ...
In der DDR hätte es solche Telefone nicht gegeben. Da wäre man sofort als Spion verhaftet worden. Warum muss eine Taschenlampen App auch die SMS lesen und irgendwohin senden? Leider ist es anscheinend den Herstellern egal, Hauptsache Entwickler nicht verärgern, der Shop ist voll und nicht noch irgen ...
Der BITKOM gibt in einer Presseinformation Tipps zum sicheren Umgang mit Apps, welche durch die Vernetzung eines Smartphones mit dem Internet durchaus großen Schaden verursachen können. Es ist nicht nur wichtig, eine sichere Quelle zu wählen und Updates zu machen, sondern auch der Mühe wert, jede ei ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.