Das @-Zeichen ist nun eine offizielle Wortmarke einer Weinheimer Firma. Die @T.E.L.L. Trading house for exclusive luxury labels GmbH sicherte sich die Rechte an dem viel benutzten Symbol. Um eine Wortmarke eintragen zu lassen, muss diese noch nicht einmal ein Wort sein, egal ob Kunstwort oder nicht, ein einziges Zeichen reicht.
Auf den ersten Blick mag dies durchaus kurios und beunruhigend wirken. Müssen Nutzer nun bei der Angabe von E-Mailadressen zum Beispiel im Impressum der eigenen Website oder auf Visitenkarten Lizenzgebühren zahlen? Gilt das auch für das Schreiben von Mails? Droht ihnen bei Nichtzahlung eine Abmahnung?
Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Das liegt daran, dass bestimmte Klassen im sogenannten "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" ausgewählt wurden. Das @-Zeichen als Wortmarke gilt als nur für bestimmte Klassen, darunter Getränke, Tabak, Aschenbecher, Gewürze und Fleischextrakte. Von einer Verwendung im Internet ist nicht die Rede. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man also auch in naher Zukunft noch E-Mails schreiben können, ohne an die Weinheimer Firma Lizenzgebühren zu bezahlen.
Auch wenn es den Endnutzer nicht so stark trifft, wie Felix von Leitner annahm, regte sich doch Unmut im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter rieten Nutzer der Firma, doch direkt noch andere Sonderzeichen, wie beispielsweise Punkte, Klammern und Fragezeichen eintragen zu lassen. Ein anderer Nutzer zweifelt an der Kompetenz der zuständigen Behörde: "was für vollpfosten beim patentamt".
Noch bis zum 25.02.2013 kann gegen die Markeneintragung Widerspruch eingelegt werden.
Robert Clausen (g+) am Sonntag, 28.10.2012 23:32 Uhr
News Redaktion am 21.09.2016, 09:04 Uhr
So tickt die Welt eben: Einige Menschen haben so viel Geld, dass sie nicht wissen, was sie damit tun sollen, andere müssen darum bangen, sich etwas zu Essen leisten zu können. Der Sohn eines chinesischen Milliardärs beispielsweise kaufte für seinen Hund gleich sieben iPhones.