Es geht vor allem um Diskotheken und Clubs
Heute endet die Mitzeichnungsfrist für die Online-Petition Nr 35441 mit dem Titel „Urheberrecht – Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung“, das erforderliche Quorum für eine Behandlung im Petitionsausschuss hat das Anliegen mit aktuell 62.842 Stimmen bereits erreicht. Hauptpetent ist David Henninger, die Petition fordert eine komplette Aufhebung der Vermutung.
Was ist die GEMA-Vermutung? Sie besagt, dass, sofern es nicht anders bewiesen werden kann, jegliche Musik „zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind“, wenn diese öffentlich aufgeführt oder gewerblich genutzt wird. Es liegt beim mit der Musik arbeitenden Bürger, diesen Beweis zu erbringen, nicht bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) selbst. Diese Regelung zu kippen, ist das Anliegen der aktuellen Petition, welche ihr Ziel damit begründet, dass mittlerweile längst nicht mehr alle internationalen und im Internet aktiven Künstler bei der GEMA vertreten sind, welche etwa 57.000 Mitglieder hat. Darum sei es ein unverhältnismäßig großer Aufwand für Betreiber von Internetdiensten oder Clubs, die sogenannte GEMA-Vermutung zu widerlegen.
Aktuell ist es so, dass man schwer einschätzen kann, wie viele Werke lizenzfrei im Internet erhältlich sind, da beispielsweise Creative Commons keine Verwertungsgesellschaft sind. Einen „vagen Anhaltspunkt“ nennt Zeit-Redakteur Kai Biermann die Bilddatenbank Flickr, wo Unmengen an Bildern unter der CC-Lizenz eingestellt sind. Probleme ergeben sich auch durch die Tatsache, dass Urheber, die früher frei produziert haben und dann der GEMA beitreten, ihr gesamtes Repertoire der Gesellschaft sozusagen überschreiben, was bedeutet, auch Werke, die vor der Mitgliedschaft produziert wurden, fallen dann der GEMA rechtlich zu. Würde die Beweiserbringungspflicht bei der GEMA liegen, würde für diese Gesellschaft ein enorm hoher Verwaltungsaufwand entstehen. Dieser würde wohl zu Lasten der Künstler gehen.
Es ist also keine einfache Entscheidung, und wie Biermann richtig erkennt, sollte man von einer Abschaffung des betreffenden Paragraphen im Urheberrechtsgesetz Abstand nehmen. „Die zugrunde liegende GEMA-Vermutung [würde nämlich trotzdem] weiter gelten“. Es ist wohl einfach stark an der Zeit, das gesamte Urheberrecht zu überarbeiten und dabei auch die Zeichen der Zeit mit einzubeziehen.
Bild-Quellen: hcube@deviantart.com
Text-Quellen: zeit wikipedia bundestag
Joan Z. am Freitag, 19.10.2012 13:04 Uhr
In der News wird kurz auf den Sachverhalt eingegangen, dass die GEMA Ansprüche auf sämtliche Werke eines Künstlers stellt, selbst wenn dieser Künstler vorher CreativeCommons produziert hat. Die tatsächliche Rechtslage wäre hier mal interessant. Die Creative-Commons-Lizenz ...
In der News wird kurz auf den Sachverhalt eingegangen, dass die GEMA Ansprüche auf sämtliche Werke eines Künstlers stellt, selbst wenn dieser Künstler vorher CreativeCommons produziert hat. Die tatsächliche Rechtslage wäre hier mal interessant. Die Creative-Commons-Lizenz sagt ausdrücklich, dass di ...
@ DenKe Würde die Gema-Vermutung wegfallen, würden auch die Listen für Veranstalter wegfallen, die erst gar keine Gema Musik spielen. Bisher musste jeder Veranstalter der Gema melden, was so gespielt wurde. Fällt das weg, müssten es wohl nur noch Veranstalter tun, wo Gema- ...
Na ja, klingt ja alles sehr bürokratisch und meines Erachtens in der Praxis nicht wirklich durchführbar, so dass auch die richtigen Künstler ihr verdientes Geld bekommen. Wird nur ein Gema-Lied an einem Abend gespielt, wird pauschal eine Gebühr fällig, ja. Ich weiß gar n ...
@ DenKe Würde die Gema-Vermutung wegfallen, würden auch die Listen für Veranstalter wegfallen, die erst gar keine Gema Musik spielen. Bisher musste jeder Veranstalter der Gema melden, was so gespielt wurde. Fällt das weg, müssten es wohl nur noch Veranstalter tun, wo Gema-Musik gespielt wird. Eine ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.