Im Namen der Landesregierung von Nordrhein-Westfahlen beantwortete der Minister für Inneres und Kommunales des Landes die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Schatz, Mitglied der Fraktion der Piratenpartei im Landtag.
Thema der Anfrage war die Durchführung von so genannten Homepageüberwachungen durch Landesbehörden. Bereits länger war bekannt, dass auch das BKA solche Maßnahmen nutzte, um Verbrechen aufzuklären. Gegenüber gulli.com äußerte sich das Bundeskriminalamt damals wie folgt: "Die aufgeführten Fallbeispiele verdeutlichen, dass die sogenannte Homepageüberwachung ein Fahndungshilfsmittel darstellt, das die Strafverfolgung bei schwerwiegenden Straftaten effizient unterstützen kann."
In Nordrhein-Westfalen wurden im Zeitraum zwischen 2001 und 2010 insgesamt 19 Homepageüberwachungen durch verschiedene Polizeibehörden veranlasst. Fast immer ging es um die Aufklärung von Tötungsdelikten oder Sexualdelikten. Vereinzelt wurde aber auch wegen Raubes und Brandstiftung ermittelt, in einem Fall auch wegen Androhung von Straftaten durch die Polizei Duisburg.
Besonders ist allerdings, dass die letzte Überwachung im Jahr 2010 durchgeführt wurde. Im Februar 2009 untersagte das Bundesjustizministerium allerdings diese Ermittlungsmaßnahme. Das gibt Ralf Jäger auch offen zu: "Im Jahr 2010 führte das PP Mönchengladbach im Mordfall "Mirco"eine Homepageüberwachung durch. Diese Maßnahme wurde durch einen Beschluss des AG Krefeld gem. § 100g StPO angeordnet." Netzpolitik.org befragte Juristen, welche diesen Beschluss allerdings für rechtlich mehr als fragwürdig halten. Grund ist die rechtliche Differenzierung von Verkehrs- und Nutzungsdaten. Der von Jäger zitierte § 100g bezieht sich lediglich auf Verkehrsdaten des Providers, nicht aber auf Nutzungsdaten, die zum Beispiel beim Besuch einer Website anfallen.
Dirk Schatz, selbst ehemaliger Polizeibeamter, wollte außerdem wissen, nach welcher Anzahl von Besuchen der Websites man als verdächtig eingestuft werde. Eine konkrete Antwort erhielt der Abgeordnete allerdings nicht. Jäger beschwichtigt, die Häufigkeit der Zugriffe allein sei kein ausreichendes Bewertungskriterium. Ein Verdacht ergebe sich erst in Verbindung mit anderen Kriterien und Ermittlungsspuren. Auch gulli.com erhielt auf die Anfrage beim Bundeskriminalamt keine genaue Antwort. Als wir wissen wollten, wie man allein durch die Zugriffe und Daten der Anschlussinhaber zwischen normalem Besucher und Verdächtigen unterscheiden wolle, erhielten wir keine befriedigende Antwort: "Nur bei besonders auffälligen Zugriffen erfolgte eine Abklärung der dokumentierten, genutzten IP-Adresse, um den Anschlussinhaber zu ermitteln. Weiterführende Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden."
Robert Clausen (g+) am Mittwoch, 17.10.2012 17:21 Uhr
Da bekommt man doch so langsam das Kotzen! Die machen einfach was se wollen... Gibts eigentlich auch Vorschriften, an die sich die Polizeibehörden halten? ...
Ein Verdacht ergebe sich erst in Verbindung mit anderen Kriterien und Ermittlungsspuren. Und dazu braucht man den kompletten gläsernen Menschen. Den haben wir noch nicht und deswegen ist das Ergebnis der Homepageüberwachungen durch Polizeibehörden einfach unbefriedigend. Hel ...
Rechtfertigt das so einen langen Artikel? :unknown: Ja. Schon alleine der Satz Es wurde explizit zugegeben, auch nach dem Verbot der Maßnahmen 2009 eine Homepageüberwachung durchgeführt zu haben. rechtfertigt einen soooo langen Artikel. ...
Aha. In 10 Jahren wurden 19 Homepages überwacht. Von wievielen? 100.000? Rechtfertigt das so einen langen Artikel? :unknown: Viel Lärm um Nichts, wie mir scheint. Die "kleine Anfrage" hätte von mir aus ruhig klein bleiben können. Winzigklein... ...
In insgesamt 19 Fällen sollen nordrhein-westfälische Polizeibehörden Homepageüberwachungen durchgeführt haben. Bekannt wurde dies durch eine kleine Anfrage des Abgeordneten der Piratenpartei, Dirk Schatz. Es wurde explizit zugegeben, auch nach dem Verbot der Maßnahmen 2009 eine Homepageüberwachung d ...
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