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AK Vorrat: Vorratsdatenspeicherung EU-weit verbieten

Kundgebung VDS Berlin

Kundgebung VDS Berlin

Am gestrigen Montag fand die Anhörung zur Petition für ein europaweites Verbot von Vorratsdatenspeicherung (VDS) statt. Diese fordert vom Bundestag, die EU-Richtlinie zur VDS nicht umzusetzen. Begründet wird das Anliegen damit, dass Berufsgeheimnisse und Pressefreiheit durch VDS untergraben werden und dass in einer Demokratie verdachtslose Überwachung keinen Platz haben sollte.

Es sei an dieser Stelle nochmals kurz zusammengefasst, wie die Situation bezüglich Vorratsdatenspeicherung in Deutschland momentan aussieht: Die EU erstellte 2006 eine Richtlinie, nach der Telekommunikationsdaten mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen. Die in Deutschland bis 2010 geltende Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Seither gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, was die VDS betrifft, weshalb eine Klage der EU-Kommission anhängig ist. Allerdings ist der Europäische Gerichtshof dabei zu prüfen, „ob die VDS mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist“.

In Deutschland hatte eine Online-Petition von Kai-Uwe Steffens (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, AK Vorrat) zur VDS letztes Jahr 64.704 Mitzeichnungen erreicht; diese wurde am gestrigen Montag im Petitionsausschuss des Bundestags behandelt. Sie enthält  folgende Forderungen an den Deutschen Bundestag: Man möge verdachtslose VDS weder anordnen noch zulassen, die Bundesregierung solle dazu gebracht werden, die „Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie […] genehmigen zu lassen“ und sich auf europäischer Ebene für ein Verbot der verdachtslosen VDS einzusetzen. Außerdem möge man trotz einer drohenden Geldbuße „die EU-Richtlinie zur VDS […] nicht umsetzen“. Begründet wird die Petition vor allem damit, dass bei verdachtsloser, also genereller Überwachung und Protokollierung der Telekommunikationsdaten aller Bürger es zu einer Aushöhlung gewisser Berufsgeheimnisse kommt (Arzt, Psychologe, Anwalt, Seelsorge und viele mehr). Auch die Pressefreiheit würde ohne Zweifel darunter leiden. Darüber hinaus weist die Petition auf politische Gefahren und historische Hintergründe hin, welche gegen eine VDS sprechen. Zum einen wäre gerade Deutschland sensibilisiert für Überwachungsmaßnahmen, was in der Erfahrung des NS-Regimes begründet ist, sodass die heutigen Verantwortungsträger sich dafür einsetzen müssten, dass eine totale Überwachung nicht mehr geschehe. Es sei außerdem wissenschaftlich nicht erwiesen, dass verdachtslose VDS zur Verfolgung von Straftaten beitrage. FDP-Politiker Jimmy Schulz wies darauf hin, dass Kriminelle die VDS zudem leicht umgehen könnten. Wie sich im Petitionsausschuss zeigte, hielten sich SPD und Union bei Wortmeldungen eher zurück, während diejenigen, welche die VDS ablehnen (FDP, Linke, Grüne) sich Gehör verschafften.

Die Beweggründe zur Einführung einer einheitlichen Richtlinie waren Wettbewerbsgründe gewesen. Nachdem jedoch einige Staaten diese Regelung für ungültig erklärt haben, falle die Vereinheitlichung des Wettbewerbs weg. Daher könne man gleiche Chancen für alle nur mit einem einheitlichen Verbot der VDS erreichen, so die Petition. Was man in einer demokratischen Gesellschaftsordnung beachten müsse, seien die Menschen. Diese könnten sich nicht frei entfalten, wenn sie sich „beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen“ würden. Diesem Argument schlossen sich am Aktionstag gegen VDS, dem 13. Oktober, rund 30 Städte mit diversen Aktionen an.

Insgesamt gilt es wohl, „Klarheit auf der europäischen Ebene abzuwarten“ und erst dann eine Regelung bezüglich VDS zu treffen, denn auch von anderen Ländern wie beispielsweise Österreich sind durchaus Klagen gegen die EU-Richtlinie denkbar. Außerdem hat die EU-Kommission angekündigt, eine neue Fassung der Regelung vorzulegen; auch dieser Faktor wäre ein Grund, erst einmal abzuwarten. Sollte über ein neues Gesetz zur VDS abgestimmt werden, so ist Steffens davon überzeugt, dass es mehr Sinn machen würde, wenn unter Ausschaltung des Fraktionszwangs jeder Abgeordnete frei nach seinem Gewissen und dem Bedarf seines Wahlkreises stimmen dürfte.

Bild-Quellen: vorratsdatenspeicherung.de

Text-Quellen: vorratsdatenspeicherung.de zeit.de heise

Joan Z. am Dienstag, 16.10.2012 11:28 Uhr

Tags: pressefreiheit kai-uwe steffens ak vorratsdatenspeicherung vorratsdatenspeicherung überwachung online-petition

vgwort
 
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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • SeveQ am 17.10.2012 12:07:15

    Video der Ausschusssitzung (Tagesordnungspunkt 2) Nicht gerade ein Actionfilm, aber ganz sehenswert. Durchaus. Danke für den Link. :T ...

  • Shodan_v2-3 am 16.10.2012 19:37:47

    Video der Ausschusssitzung (Tagesordnungspunkt 2) Nicht gerade ein Actionfilm, aber ganz sehenswert. ...

  • SeveQ am 16.10.2012 18:37:16

    TRON2: ich gäbe dir einen offiziellen :T, gäbe es eine entsprechende Funktion hier. Dein Kommentar ist so richtig, wie er nur sein kann. Daher schließe ich mich vollumfänglich an. ...

  • TRON2 am 16.10.2012 15:09:48

    Mithin Romanen des letzten Jahrhunderts gab es Visionen von Autoren, wo ich mir nicht vorstellen konnte, dass es eine Zeit geben wird, in der sich Menschen so umfassen beobachten und überwachen lassen werden. In der Geschichte offenbarte sich jedoch, ein ums andere mal Tatsachen und perfide Personen ...

  • joanZ am 16.10.2012 11:28:41

    Am gestrigen Montag fand die Anhörung zur Petition für ein europaweites Verbot von Vorratsdatenspeicherung (VDS) statt. Diese fordert vom Bundestag, die EU-Richtlinie zur VDS nicht umzusetzen. Begründet wird das Anliegen damit, dass Berufsgeheimnisse und Pressefreiheit durch VDS untergraben werden u ...

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