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Google: EU fordert Rücknahme der neuen Nutzungsbedingungen

Muss Google Änderungen in den Nutzungsbedingungen zurückziehen?

Muss Google Änderungen in den Nutzungsbedingungen zurückziehen?

Seit März verwertet Google die Nutzerdaten gesammelt – eine Möglichkeit zur Verbesserung personalisierter Angebote. Nun droht die EU mit Restriktionsmaßnahmen, da die Neuerung offenbar nicht mit dem geltenden Datenschutzgesetz konform geht. Möglicherweise muss der Konzern auf allen Kontinenten wieder den Status quo herstellen.

 Seit März legt Google bei der Verwertung seiner Userdaten neue Maßstäbe an: Es ist dem Konzern nun möglich, die von den diversen Diensten gespeicherten Informationen über die Konsumenten zusammenfließen zu lassen und als Ganzes auszuwerten. Ziel ist es, Werbung und Angebote noch genauer auf die einzelnen User zuschneiden zu können. Am morgigen Dienstag soll die französische Datenschutzbehörde CNIL Google in einer Konferenz damit konfrontieren, dass es mit einem solchen Vorgehen EU-Recht verletze.

Die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés gilt als eine der strengsten Datenschutzbehörden. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden anderer europäischer Staaten hat man Überlegungen zu Googles neuen Praktiken angestellt und sei, so Quellen des Guardian, zu dem Schluss gekommen, dass der Suchmaschinenanbieter wieder zu seinen ursprünglich getrennten Datenpools zurückkehren müsse. Die zuständige britische Stelle, das Information Commissioner's Office, wäre wohl etwas gelassener mit Google umgegangen. Google, so Chris Watson (Anwaltskanzlei CMS McKenna, London), sei ein internationaler Konzern, welcher durch seinen Browser und andere Services Macht ausübt, was nationale Unternehmen in der ganzen EU zu spüren bekommen würden. Daher sei es sehr wichtig, dass Datenschutzbehörden eingreifen würden, wenn ein Rechtsbruch vorliege. 
 
Wenn bei den Verhandlungen herauskommt, dass Google den Status quo der unvernetzten Userdaten wiederherstellen muss, dann wird das auch möglich sein. Da man die EU-Richtlinien missachtet hat, obwohl vor der Änderung in den Einstellungen Warnungen seitens der EU ergangen sind, wäre es nicht überraschend, wenn auf den Suchmaschinenanbieter Restriktionsmaßnahmen zukommen würden. Die EU-Entscheidung wäre fähig, Google davon abzuhalten, all die Userdaten quer über Plattformen hinweg vollständig zu Geld zu machen und würde den Gewinn des Unternehmens um zig Millionen verringern. Bradley Shears, Spezialist für digitales Datenschutzrecht, spricht von einem drohenden Dominoeffekt: Die EU-Entscheidung könnte bewirken, dass  auch in den USA und anderen Erdteilen von Google verlangt wird, die gesammelten Daten wieder nach den diversen Diensten getrennt auszuwerten. Google hatte angekündigt, dass mit der Neuerung die User eine Erleichterung erfahren würden und zu verstehen gegeben, dass man „alle europäischen Datenschutzregelungen beachtet habe“. Justizkommissarin Viviane Reding hatte gewarnt, die Veränderungen könnten das EU-Gesetz verletzen.
 
Bei Google wollte man sich zu dem bevorstehenden CNIL-Bericht nicht äußern.
 

Bild-Quellen: google

Text-Quellen: guardian

Joan Z. am Montag, 15.10.2012 14:40 Uhr

Tags: google nutzungsbedingungen europäische union neuerungen eu-gesetz

vgwort
 
Weitere interessante News
1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shodan_v2-3 am 15.10.2012 22:35:46

    Die Artikel 29 Gruppe hat Google 69 Fragen gestellt und Google antwortete mit 37 Seiten, 57 Seiten, sowie [URL="https://docs.goog ...

  • joanZ am 15.10.2012 14:40:38

    Seit März verwertet Google die Nutzerdaten gesammelt – eine Möglichkeit zur Verbesserung personalisierter Angebote. Nun droht die EU mit Restriktionsmaßnahmen, da die Neuerung offenbar nicht mit dem geltenden Datenschutzgesetz konform geht. Möglicherweise muss der Konzern auf allen Kontinenten wiede ...

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