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Gerichtsprozess: Weiterverkauf von MP3s illegal?

ReDigi (Logo)

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Der Musikkonzern EMI hat einen Prozess angestrengt, der am Freitag in den USA eröffnet wird. In dem verhandelten Fall geht es um die Website ReDigi. Diese bietet Nutzern eine Plattform, um ihre MP3s weiterzuverkaufen. Sollte dieses Konzept verboten werden, könnte dies Auswirkungen haben.

EMI hat ein Problem mit ReDigi. Der Meinung des Musikgiganten nach betreibt diese Plattform nämlich in großem Stil Urheberrechtsverletzungen. Dabei bietet sie den Nutzern die Möglichkeit, ihre bereits legal erworbenen Musikdateien an andere Personen weiterzuverkaufen. 

Dieses Konzept passte EMI nicht, weswegen der Konzern bereits Anfang des Jahres eine Klage gegen das im letzten Oktober gegründete Startup anstrengte. Das Problem des Musikkonzerns: Es wurden bereits vorher Lizenzverträge mit anderen Onlineshops abgeschlossen. Diese räumten den Shops ein alleiniges Vetriebsrecht der geschützten Werke ein. Daher sieht EMI den Fall einer Urheberrechtsverletzung gegeben.

Am Freitag startet dieser Prozess nun vor einem Gericht in Manhattan. ReDigi ist sich keiner Schuld bewusst. Ihrer Meinung nach sei ihre Plattform lediglich eine digitale Version eines Second-Hand-Platenladens, der durch das amerikanische "First-Sale-Gesetz" geschützt ist. Dieses erlaubt einen Weiterverkauf erworbener Werke.

Auch deshalb sieht sich die Plattfom im Recht: Verkauft werden können lediglich rechtmäßig erworbene Dateien. Eine Raupkopie oder ein CD-Rip wird von der notwendigen Client-Software nicht zum Verkauf freigegeben. Diese sorgt auch dafür, dass die Originaldatei nach dem Kauf vom Rechner des Verkäufers gelöscht wird. So soll sichergestellt werden, dass die Dateien nicht mehrfach verkauft werden, beziehungsweise, dass es sich überhaupt um einen "richtigen" Verkauf handelt. Laut EMI sind gekaufte Musikdateien allerdings etwas anderes als Bücher oder CDs und fallen deshalb nicht unter die "First-Sale-Doktrin". Ebenfalls zweifelt der Konzern an der funktionstüchtigkeit der Client-Software. Es wird befürchtet, diese könne eine Rechtmäßigkeit nicht hundertprozentig nachweisen.

ReDigi möchte sein Konzept fortführen, notfalls ohne Einwilligung des Plattenlabels. Man wolle sogar auf den E-Book-Markt expandieren.

Text-Quellen: futurezone.at

Robert Clausen (g+) am Sonntag, 07.10.2012 02:32 Uhr

Tags: urheberrechtsverletzung musikindustrie contentindustrie urheberrecht

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Novgorod am 09.10.2012 16:11:05

    "Wie viel Schaden verursachen Schwarzkopien wirklich?"... wieviel schaden verursacht lizenzenhandel? jede (weitere) verkaufte lizenz bindet kapital ohne mehr geleistete arbeit.. jemand bereichert sich, ohne etwas dafür zu tun (mal als gegenargument zu dem dummen "auch ...

  • DenKe am 09.10.2012 00:47:25

    Aber mal ehrlich, wenn ich Musik haben will, wieso sollte ich dann nicht 99cent dafür bezahlen..? Ist halt auch ne Frage der fairness. Das ist wieder die große Diskussion "Wie viel Schaden verursachen Schwarzkopien wirklich?"... Habe ich die Wahl zwischen: 2 CDs vo ...

  • greatkin am 08.10.2012 11:54:48

    Lustig wirds ja wenn man mit einem 3D Drucker die CD 1:1 replizieren kann aber die Rechteverwerter immer noch in den 80er leben ^^ Die Situation ums Urheberrecht ist so furbar ... da kann man nur hoffen das es kaputtgeht damit man es neubauen kann. mfg Sehr inte ...

  • Novgorod am 07.10.2012 22:54:59

    Wenn der Verkauf legal wäre, wäre dieses vorhaben auch nicht widerrechtlich, da das ne normale Privatkopie wäre (wie Brennen von ausgeliehenen DVDs ohne Kopierschutz). blödsinn! die privatkopie ist (mit einschränkungen) nur erlaubt, wenn man die nutzungslizenz besit ...

  • Mr.Harmlos am 07.10.2012 16:55:24

    Lustig wirds ja wenn man mit einem 3D Drucker die CD 1:1 replizieren kann aber die Rechteverwerter immer noch in den 80er leben ^^ Die Situation ums Urheberrecht ist so furbar ... da kann man nur hoffen das es kaputtgeht damit man es neubauen kann. mfg ...

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