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AFACT vs. iiNet: Klage wurde angepasst

Es sind nur noch wenige Tage, bis die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) gegen den australischen Provider iiNet klagt. Bemerkenswert ist nun aber, dass man einen wichtigen Bestandteil der Klage kurz vorab entfernt hat.

Wie weit soll ein Provider für die Taten haften, die seine Kunden begehen? Eine schwierige Frage, die zumeist damit beantwortet wird, dass der Provider nur ein Dienstleister ist. Es steht ihm nicht zu in den Datenverkehr seiner Kunden einzugreifen, diesen zu prüfen oder sogar zu verhindern. Die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) sieht dies aber etwas anders. Nach deren Ansicht hat der Provider iiNet versagt, "wirksame Maßnahmen" zu ergreifen, um die Verbreitung von illegalen Kopien in dessen Netzwerk zu verhindern.

Damit würde man letzten Endes sogar die eigenen Vertrags- und Nutzungsbestimmungen nicht umsetzen, die von den Kunden unterschrieben werden. Aus diesem Grunde forderte AFACT, dass iiNet endlich gegen die bösen Datentauscher vorgeht. Man fordert die Trennung der Internetverbindung der Personen, die via BitTorrent die Urheberrechte der Filmstudios verletzen. Die AFACT agiert natürlich in genau deren Namen. Der Provider weigerte sich verständlicherweise dieser Aufforderung zu folgen, weshalb AFACT versuchte, per Gerichtsurteil eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Während der Vorbereitungen für die Klage lief aber nicht alles so glatt, wie es hätte laufen sollen. Zumindest aus Sicht der klagenden Partei. Bisher musste man mehrfach zurückrudern. Wenige Tage vor dem Verfahrensbeginn ist es nun erneut soweit, dass man eine Änderung der Klage vorbringen musste.

Man hatte in der Klageschrift festgehalten, dass iiNet als Urheberrechtsverletzer in erster Instanz zu sehen sei. Schließlich würden die Werke über deren Netzwerk verbreitet. Der Provider wäre somit als Anbieter der urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen. Pikanterweise funktioniert das Internet aber nunmal auf der Basis, dass der Provider lediglich "Informationen" zur Verfügung stellt. Er ist ein Dienstleister, nichts weiter.

AFACT hat scheinbar bemerkt, wie absurd deren Forderung ist. Deswegen hat man diesen Punkt der Klage wenige Tage vor Verfahrensbeginn aus der Klageschrift entfernen lassen. Ein Sprecher von iiNet erklärte gegenüber AustralianIT, dass dieser Rückzug ein Hinweis darauf sei, dass die Rechtsabteilung von AFACT "grundlegend missverstanden" hätte, wie ein Provider arbeitet.(Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

(Bild via tech2morrow, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 30.09.2009 17:49 Uhr

tagsTags: prozess klage afact iinet haftung

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • solitaer am 01.10.2009 16:05:02

    ich finde die diskussion über die haftung von providern immer wieder interessant. wenn man die argumention der contentindustrie von der 'virtuellen welt' auf die 'reale welt' reflektiert, müsste man genauso unter diesen umständen den staat verklagen, nur weil irgendwelche kriminelle (schmuggler u ...

  • Hitokiri am 01.10.2009 00:25:14

    Das ist ja einfach nur noch peinlich. Kann nicht mal jemand diesen Kinderkram unterbinden?? ...

  • MonKei am 30.09.2009 19:07:40

    AFACT hat scheinbar bemerkt, wie absurd deren Forderung ist. Deswegen hat man diesen Punkt der Klage wenige Tage vor Verfahrensbeginn aus der Klageschrift entfernen lassen. Neee, so dumm kann gar keiner sein. Höchstens so dumm, dass sie glauben, dass die anderen sich nicht vor Gericht artik ...

  • gullinews am 30.09.2009 16:55:44

    Es sind nur noch wenige Tage, bis die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) gegen den australischen Provider iiNet klagt. Bemerkenswert ist nun aber, dass man einen wichtigen Bestandteil der Klage kurz vorab entfernt hat. Wie weit soll ein Provider für die Taten haften, die ...

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