RapidShare (Logo)
Wer im eng umkämpften Markt der Filehoster dauerhaft bestehen will, muss seinen Kunden einen Mehrwert anbieten. RapidShare veröffentlichte im März dieses Jahres eine App für das iPhone und iPad (gulli:news berichtete). Nun werden auch die Besitzer eines Gerätes mit Android als Betriebssystem eingebunden. Nicht nur am heimischen Desktop-PC können alle transferierten Dateien angezeigt und verwaltet werden, sondern auch unterwegs.
Die Geschäftsführerin von RapidShare, Alexandra Zwingli, bekräftigt in ihrer Pressemitteilung den Sinn des erweiterten Serviceangebots. Der Vertrieb der Android-App unterliegt dabei den gleichen Konditionen wie der Vertrieb der App für iDevices. Die zahlenden Kunden mit RapidPro-Account können die kostenfreie Version herunterladen, für die Nutzer ohne RapidPro-Konto fallen bei Google Play Kosten in Höhe von 2,99 Euro an.
Lars Sobiraj meint: Noch vor wenigen Monaten empfahl sich das Schweizer Unternehmen als Anbieter für Cloud Computing. Im Juli dieses Jahres kam mit dem RapidDrive ein virtuelles Filesystem für Windows-PCs heraus (gulli:news berichtete). Jetzt sollen die Benutzer möglichst vieler tragbarer Geräte ähnliche Funktionen wie auf ihrem heimischen Computer ausführen können.
Der Megaupload-Bust hat einiges verändert. Es ist offensichtlich, dass dadurch die Luft im Filehoster-Segment merklich dünner wurde. Auch unser Interviewpartner von uploaded.net gab kürzlich zu verstehen, der gesamte Markt sei durch die Festnahme von Kim Dotcom und den anderen mutmaßlichen Tätern "sensibler" geworden. Man darf also gespannt sein, was sich der Schweizer Dienstleister einfallen lassen wird, ohne die Rechteinhaber im gleichen Atemzug zu sehr gegen sich aufzubringen.
Vor dem Oberlandesgericht in München beteuerte der Anbieter kürzlich, ein Großteil der gespeicherten Daten sei rein legaler Natur. Die Anwälte des Unternehmens schätzten den Anteil illegaler Dateien auf nur ein Prozent. Constantin Film wird dieser Aussage nur wenig Vertrauen entgegen gebracht haben. Nachprüfen lassen sich derartige Aussagen sowieso nicht, weil unzählige Archive passwortverschlüsselt vorliegen. Ob die vor dem Zugriff Dritter geschützten Dateien wirklich private Urlaubsfotos oder urheberrechtlich geschütze Werke sind, bleibt also das sahnige Geheimnis des Schweizer Anbieters.
Lars Sobiraj (g+) am Montag, 24.09.2012 12:56 Uhr
Jap, dennoch sind/werden die Daten dadurch nicht illegal. Das simple Hochladen dieser Daten ist ja noch nicht mal illegal, auch wenn uns das ständig durch falsche Formulierungen weissgemacht werden soll. ...
Wenn Du Daten öffentlich ins Internet stellst und hast daran nicht das Urheberrecht, so ist zumindest die Verbreitung illegal. ...
Merke: Illegale Daten sind nicht das Gleiche wie urheberrechtlich geschützte Daten. :coffee: Erkläre das mal WB und co. Viel Glück ;) ...
Mit der Aussage werden sie wohl auch Recht haben, denn "illegale Daten" sind sowas wie verbotene Bücher oder Kinderpornos, da dürfte 1% noch hochgegriffen sein. Merke: Illegale Daten sind nicht das Gleiche wie urheberrechtlich geschützte Daten. :coffee: ...
Der Internet-Dienstleister RapidShare wendet sich zunehmend den Nutzern moderner tragbarer Geräte zu. Neben iOS-Geräten wurde nun eine Applikation für Android-Smartphones und Tablet-PCs veröffentlicht. Damit kann man Transfers verwalten und alle gängigen Musik-, Bild- und Videodateien anzeigen und a ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.